Informationen über die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz
Die Stabsstelle für Sicherheitswesen/Umweltschutz, die als gemeinsame Stabsstelle des Präsidiums der Universität und des Vorstandes der Universitätsmedizin Göttingen fungiert, ist Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit), Umweltschutz, Strahlenschutz, Gentechnik und Biostoffen, Gefahrstoffen, Gefahrguttransport und Entsorgung. Der Betrieb des Zentralen Sammellagers unterliegt der Stabsstelle.
Aktuell
Branchenlösung Sicherheit und Gesundheit an der Hochschule - DGUV-Regel 102-603
Unterweisung zur Dienstvereinbarung Mobile Arbeit
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Bereich 1
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Der Arbeitsschutz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz
der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und kontinuierlich zu
verbessern sowie den jeweiligen Verhältnissen anzupassen. Ziel muss die
menschengerechte Gestaltung der Arbeit sein. |
Umweltschutz: Abfallentsorgung, Gewässerschutz, Gefahrgut - Bereich 2
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Der Bereich Umweltschutz ist Ansprechpartner für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierenden der Universität
einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen in allen Fragen des
betrieblichen Umweltschutzes. |
Strahlenschutz - Bereich 3
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Der Bereich Strahlenschutz der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz unterstützt die Strahlenschutzbeauftragten sowie Strahlenschutzbevollmächtigten und nimmt administrative Aufgaben für den jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen von Universität und UMG (Präsident bzw. Sprecher des Vorstands) wahr. Das Ziel ist hierbei stets, einen sicheren und rechtskonformen Betrieb in den Strahlenschutzbereichen zu gewährleisten. mehr ... |
Messstelle für Faserstäube - ehem. Bereich 4
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Die Dienstleistungen der Messstelle für Faserstäube (bisher Bereich 4 der Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz) werden seit Januar 2022 durch das Gebäudemanagement der Universitätsmedizin Göttingen koordiniert. Ansprechpartner ist Herr Beneze (G3-3). |
Biologische Sicherheit - Bereich 5
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• Biostoff-Verordnung |