In publica commoda

Abgaben und Entgelte im vorherigen Semester

Abgaben und Entgelte im Sommersemester 2019

Studierende in grundständigen sowie konsekutiven Studiengängen (Regelfall)* sowie Promovierende
Verwaltungskostenbeitrag:
Studierendenschaftsbeitrag:
Studentenwerksbeitrag:
Gesamt:
75,00 Euro
196,40 Euro (inkl Sem.ticket)
77,00 Euro
348,40 Euro
Austauschstudierende ("Incomings" wie Erasmus u. a.) und
Stipendiaten (internationale Studierende sowie deutsche Doktorandinnen und Doktoranden bei nachgewiesener Finanzierung aus öffentlichen Mitteln)
Studierendenschaftsbeitrag:
Studentenwerksbeitrag:
Gesamt:
196,40 Euro (inkl Sem.ticket)
77,00 Euro
273,40 Euro
Studierende, die in einem kostenpflichtigen Studiengang eingeschrieben sind
Verwaltungskostenbeitrag:
Studierendenschaftsbeitrag:
Studentenwerksbeitrag:
Gesamt:
75,00 Euro
196,40 Euro (inkl Sem.ticket)
77,00 Euro
348,40 Euro (plus Studiengangsgebühr)
Langzeitstudierende (Studienguthaben verbraucht; i.d.R. nach Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als sechs Semester)
Hinweis: Bei einem Teilzeitstudium (z. B. in einigen Studiengängen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät möglich) halbieren sich die Langzeitstudiengebühren für den Zeitraum des Teilzeitstudiums
Langzeitstudiengebühr:
Verwaltungskostenbeitrag:
Studierendenschaftsbeitrag:
Studentenwerksbeitrag:
Gesamt:
500,00 Euro
75,00 Euro
196,40 Euro (inkl Sem.ticket)
77,00 Euro
848,40 Euro
Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
Studiengebühren
Verwaltungskostenbeitrag:
Studierendenschaftsbeitrag:
Studentenwerksbeitrag:
Gesamt:
800,00 Euro
75,00 Euro
196,40 Euro (inkl Sem.ticket)
77,00 Euro
1148,40 Euro
Beurlaubte Studierende** (vorausgesetzt die Beurlaubung erfolgt innerhalb der Rückmeldefrist)
nur Studentenwerksbeitrag: 77,00 Euro
Gasthörer
1 - 4 Semesterwochenstunden:
5 - 8 Semesterwochenstunden:
75,00 Euro
150,00 Euro


* Einzelne Studiengänge (z.Zt. Sustainable International Agriculture) haben abweichende Beiträge. Dieser ist dann in der Studiengangsbeschreibung unter Studienfächer von A-Z angegeben.

**Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zahlung des Studentenwerkbeitrages befreien lassen.