Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Universitäten aus dem In- und Ausland ist ab 01.04.2015 Frau Dr. Nuria Brinkmann.

Wechsel der Hochschule



Anerkennung von externen Prüfungsleistungen (außer Praktika!)

1. Anerkennung von Leistungen aus vorherigen Studiengängen und/oder im Ausland erbrachte Leistungen (Erasmus, GEP usw.) für den freien Wahlbereich oder als freiwillige Zusatzleistung

2. Verschieben von Schlüsselkompetenzen in den freien Wahlbereich oder in den Bereich freiwilliger Zusatzleistungen, Streichung von Noten aus externen Modulen: Bitte wenden Sie sich direkt an das Prüfungsamt!



Notenumrechnungen

Ausländische Noten werden vom Studienbüro nach der folgenden Tabelle in deutsche Noten umgerechnet: Notenumrechnung Tabelle

Noten aus nicht aufgelisteten Ländern werden nach der modifizierten Bayerischen Formel umgerechnet.



Für die Anerkennung von Praktika für den Master sind folgende Unterlagen einzureichen: