In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Klassische Archäologie" (78/ 42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Nachzuweisen sind
    a) Leistungen in den Altertums- (Alte Geschichte, Ur- und Frühgeschichte, Klass. Philologie, Ägyptologie, Altorientalistik, Spätantike) oder Kulturwissenschaften (Ethnologie, Kulturanthropologie) im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Kenntnisse auf dem Gebiet der Klassischen Archäologie im Umfang von wenigstens 40 Anrechnungspunkten, oder
    b) Leistungen in der Bildwissenschaft (Kunstgeschichte) oder Architekturgeschichte im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen auf dem Gebiet der Klassischen Archäologie im Umfang von wenigstens 40 Anrechnungspunkten.

  • Sprachvoraussetzungen:


    • Kenntnisse der wichtigsten modernen Sprachen (Englisch, Französisch sowie je nach Profilbildung Italienisch und Neugriechisch) werden empfohlen.
    • Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums sowie des Altgriechischen (Grundkenntnisse im Umfang von wenigstens 4 C).
    • Es gelten besondere Sprachvoraussetzungen für den Masterstudiengang im Umfang von 78 C (Double Degree mit der Universität Palermo): Italienischkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER. Der Nachweis muss innerhalb eines Semesters nach Einschreibung erfolgen, die Einschreibung ist in diesem Fall bis zum Vorliegen der fehlenden Zertifikate durch die Bewerberin oder den Bewerber auflösend bedingt. Sollte der Nachweis nicht bis Ende des 1. Fachsemester vorliegen, erfolgt automatisch die Umschreibung auf das Fachstudium im Umfang von 42 C.