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FAQ - Bewerbung


FAQs für die Bewerbung:


FAQs für die Bewerbung


FAQs für die Einschreibung:


  • Wie lautet die elektronische Absendenummer für die Krankenkassen?


  • Die Bewerbungsfrist endet am Samstag. Ich habe am letzten Tag der Frist Probleme bei meiner Bewerbung, was kann ich tun

    ACHTUNG: Das Fristende fällt auf einen Samstag, bitte versuchen Sie Ihren Antrag in der Woche davor abzugeben, damit Sie sich bei eventuellen Rückfragen noch an unsere Servicestellen wenden können!

    Sollte Ihr Problem nach den der InfoLine auftauchen (Mo-Do 9-16 Uhr, freitags 9-13 Uhr), stellen Sie bitte unbedingt sicher, dass Sie Ihren Antrag am 15.7. vor 24 Uhr abgegeben haben, um am Verfahren teilnehmen zu können. Um eine Lösung zu finden, lesen Sie bitte aufmerksam Ihre Anleitungsseite (Zugang über Bewerbungs-Check) und alle Fragen und Antworten auf dieser FAQ-Liste. Sollte es ein Problem mit Ihren Unterlagen geben, das Sie an der Abgabe des Antrags hindert, schreiben Sie bitte eine entsprechende Erklärung und laden diese zusätzlich bzw. anstelle des benötigten Dokuments hoch (z.B. als "Hochschulzugangsberechtigung"). Schreiben Sie zuätzlich eine E-Mail mit entsprechender Erklärung an infoline-studium@uni-goettingen.de. Unsere Sachbearbeitung klärt dann in der nächsten Woche, ob Ihnen eine Fristverlängerung zum Nachreichen des eigentlichen Dokuments eingeräumt werden kann und meldet sich bei Ihnen.



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    Wie finde ich meine Bewerbernummer heraus?

    Sie finden die Bewerbernummer in dem Online-Portal zur Bewerbung und Einschreibung im Feld "Persönliche Informationen" auf der rechten Seite (siehe Markierung im untenstehenden Bild).

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    Unterscheidet die Universität Göttingen nach Alt- und Neuabiturient*innen?

    Nein, die Universität Göttingen nimmt diese Unterscheidung nicht vor. Es gelten für alle Bewerber*innen die gleichen Fristen für die Bewerbung.



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    Wie priorisiere ich?
    Wenn Sie sich auf einen Studiengang beworben haben, der im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DOSV) vergeben wird, müssen Sie nach Abschluss Ihrer Bewerbungen eine Priorisierung vornehmen. Das ist wichtig, denn in der Koordinierungsphase erhalten Sie nur das höchstmögliche Zulassungsangebot, d.h.Zulassungsangebote für Studiengänge, die niedriger priorisiert sind, werden automatisch abgelehnt.
    (Achtung: Wenn Sie die Priorisierung nicht bewusst setzen, wird diese aufgrund der Reihenfolge Ihrer Bewerbung für Sie vorgenommen.)


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    Woher weiß ich, ob ich die richtigen Unterlagen hochgeladen habe?

    Für die Bewerbung ist neben Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) in der Regel nichts weiter notwendig. Auf weitere gegebenenfalls notwendige Dokumente (z.B. Nachweise zu früheren Studienzeiten an anderen Hochschulen) werden Sie von uns, entweder automatisch im Verlaufe der Bewerbung im Online-Portal oder persönlich per E-Mail, hingewiesen.

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    Meine Krankenkassenbescheinigung fehlt noch, ist das schlimm?

    Überhaupt nicht! Einen Nachweis von Ihrer Krankenkasse benötigen wir erst zur Einschreibung und seit dem 1. Januar 2022 erfolgt dieser ausschließlich elektronisch direkt von Ihrer Krankenkasse an uns. Sie können also erst Ihre Zulassung abwarten und werden dann über das Vorgehen informiert.
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    Was ist der Unterschied zwischen Bewerbung und Einschreibung?
    Eine Bewerbung ist nur für zulassungsbeschränkte Fächer notwendig. Bei diesen ist in der Regel die Anfrage größer als die Zahl der Studienplätze, die wir vergeben können. Daher müssen wir ein Auswahlverfahren durchführen, um zu entscheiden, wer eine Zulassung und damit einen Studienplatz erhält. Um daran teilzunehmen, müssen Sie sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.7. zum Wintersemester und 15.1. zum Sommersemester) bei uns beworben haben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten sollten, können Sie sich dann einschreiben (auch "immatrikulieren").

    Bei zulassungsfreien Fächern ist dieses Auswahlverfahren (und damit die Bewerbung) nicht notwendig, da wir genügend Studienplätze für alle Interessierten anbieten können. Dort müssen nur die Zugangsvoraussetzungen (vornehmlich eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) und ggf. weitere Nachweise (z.B. Sprachnachweise)) erfüllt und die Semesterbeiträge überwiesen werden, um eingeschrieben zu werden.

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    Was ist der Unterschied zwischen BID und BAN und Bewerbernummer?
    Wenn die Plätze im Studiengang, für den Sie sich bei uns bewerben, im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens vergeben werden, müssen Sie sich zunächst bei hochschulstart.de registrieren. Sie erhalten dort BID und BAN (Bewerber-ID und Bewerberautorisierungsnummer) mit denen Sie die Registrierung in unserem hochschuleigenen Online-Portal zur Bewerbung und Einschreibung vornehmen können. Wir übernehmen dann Ihre persönlichen Daten von hochschulstart.de und Sie erhalten eine Bewerbernummer von uns. Diese benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie spezifische Fragen zu Ihrer Bewerbung haben sollten. Im Falle einer Zulassung brauchen Sie die Nummer außerdem, um Ihre Semesterbeiträge für die Einschreibung zu überweisen. Nach der Einschreibung wird die Bewerbernummer übrigens zu Ihrer Matrikelnummer und begleitet Sie während Ihres gesamten Studiums an der Universität Göttingen weiter.


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    Wie stehen meine Chancen?
    Da die Auswahlgrenzen (an vielen Universitäten "NC") erst im Verlauf des Auswahlverfahrens nach Abschluss der Bewerbungsfrist ermittelt werden, können wir Ihnen hierauf leider keine belastbare Antwort geben. Eine grobe Orientierung können Sie sich aber verschaffen, indem Sie in unserer Liste aller Studienfächer von A-Z Ihren Wunschstudiengang auswählen und dann auf den Link "NC/Ergebnisse des Auswahlverfahrens" klicken. Dort können Sie erkennen, welcher Punktwert im Vorjahr für eine Zulassung notwendig war. Wenn Sie dann Ihre eigene Eignungsnote ausrechnen und damit vergleichen, wissen Sie, wie Sie im letzten Jahr abgeschnitten hätten. Zwar ist keinesfalls garantiert, dass die Verfahren erneut die gleichen Ergebnisse haben, dennoch haben Sie eine grobe Orientierung gewonnen.

    Wenn bei den Auswahlergebnissen des letzten Jahres übrigens die Angabe "alle zugelassen" steht, heißt das, dass im letzten Jahr alle Bewerberinnen und Bewerber für diesen Studiengang zugelassen wurden und kein Auswahlverfahren durchgeführt werden musste. Auch hier gibt es natürlich keine Garantien dafür, dass es wieder so sein wird, aber besonders hohe Auswahlgrenzen wären in solchen Fällen sehr ungewöhnlich.

    Wenn Sie sich auf einen Studiengang bewerben, der im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens vergeben wird, müssen Sie allerdings die Priorisierung für Ihre Bewerbung in Göttingen auf Platz 1 setzen, um die größtmöglichen Chancen auf einen Studienplatz in Göttingen zu haben. Siehe "Wie priorisiere ich?"

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    Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
    Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, bearbeiten wir diese. Sollten wir dabei Rückfragen haben oder weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, kontaktieren wir Sie direkt. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie – wenn Sie sich auf einen Studiengang beworben haben, der im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DOSV) vergeben wird – Göttingen auf die höchste Priorität setzen, damit Sie die besten Chancen auf eine Zulassung von uns haben. Siehe Wie priorisiere ich?
    Nach Ende der Bewerbungsfrist (15.7. für ein Wintersemester und 15.1. für ein Sommersemester) führen wir dann die Auswahlverfahren durch. Diese planen wir Ende Juli (bzw Ende Januar für ein Sommersemester) abzuschließen, so dass Sie damit rechnen können, Anfang August (bzw Anfang Februar) eine Nachricht über den Ausgang des Verfahrens per E-Mail von uns zu erhalten.
    Sollten Sie eine Zulassung von uns erhalten haben, informieren wir Sie dann gleichzeitig auch über die für die Einschreibung notwendigen Unterlagen und Zahlung der Semesterbeiträge. Für die Annahme des Studienplatzes steht Ihnen dann eine Frist von, in der Regel, 10 Tagen zur Verfügung (genaue Frist ist in der Zulassung benannt).

    Zeitgleich empfehlen wir Ihnen, sich um die Finanzierung Ihres Studiums zu kümmern (z.B. BAföG-Antrag stellen) und mit der Wohnungssuche zu beginnen. Nähere Informationen dazu haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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    Wann werden Zulassungen verschickt?
    Im Falle einer Zulassung stellen wir Ihnen Ihren Bescheid Anfang August (Anfang Februar für Bewerbungen zum Sommersemester) in unserem Download-Portal zur Verfügung und informieren Sie entsprechend per E-Mail.

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    Wie lange habe ich Zeit ein Zulassungsangebot im Dialogorientieren Serviceverfahren (DoSV) anzunehmen?
    Sollten Sie Göttingen an die erste Stelle in Ihrer Priorisierung gesetzt haben und von uns ein Zulassungsangebot erhalten, verfallen automatisch alle bisherigen und späteren Zulassungsangebote anderer Hochschulen. Ihr Angebot wird allerdings erst automatisch in eine Zulassung umgewandelt, wenn alle anderen Verfahren, an denen Sie beteiligt sind, abgeschlossen sind. Darauf müssen Sie nicht warten, sondern können direkt das Zulassungsangebot annehmen, um eine Zulassung zu erhalten und Ihre Einschreibung schneller abzuschließen. So können Sie früher mit der Vorbereitung Ihres Studiums beginnen.

    Sollten Sie Göttingen auf eine niedrigere Priorität gesetzt haben, verfällt unser Zulassungsangebot augenblicklich und unwiderruflich, sobald eine höher priorisierte Hochschule Sie zulässt. Solange unser Zulassungsangebot aber noch nicht verfallen ist, können Sie dieses noch aktiv annehmen. Beachten Sie bitte, dass mit der Annahme der Zulassung alle weiteren Bewerbungen an anderen Hochschulen nicht mehr an den Vergabeverfahren teilnehmen und verfallen.


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    Ich habe Probleme mit dem Dokumente-Upload, was kann ich tun?
    In den meisten Fällen hängen die Probleme mit dem Browser zusammen, mit dem Sie arbeiten oder spezifischen Einstellungen in ihrem Browser. Mit einem anderen Browser, z.B. der aktuellsten Version von Mozilla Firefox, funktioniert der Upload üblicherweise reibungslos.

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    Wie lange habe ich bei einer Zulassung Zeit um den Studienplatz anzunehmen?
    Die genaue Angabe hierzu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. In der Regel handelt es sich bei dieser Frist um mindestens 10 Tage. Beachten Sie hierzu:Was ist der Unterschied zwischen einer Zulassung und einem Zulassungsangebot?<

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    Was ist, wenn ich den Platz erst annehme und dann doch davon zurücktreten möchte?

    Sollte dieser Fall eintreten, setzen Sie sich am besten direkt mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann mit Ihnen, wie Sie die "Rücknahme der Immatrikulation" beantragen können. Diese ist bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn möglich und wird mit der Rücküberweisung Ihrer gezahlten Semesterbeiträge abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis dieses Vorgangs gleichbedeutend damit ist, dass Sie sich nie bei uns eingeschrieben haben und wir Ihnen daher keine separate Bescheinigung darüber ausstellen können.

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    Erhalte ich meinen Zulassungsbescheid zusätzlich zur Online-Version auch per Post?

    Nein. Die Universität Göttingen führt für alle grundständigen Studiengänge ein papierloses Bewerbungsverfahren durch. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen im Portal zur Verfügung gestellt. Über sein Vorliegen werden Sie per Mail informiert und müssen sich dann mit Ihren Zugangsdaten einloggen, um den Bescheid einzusehen.

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    Ich habe mich auf zwei Fächer beworben, aber nur einen Zulassungsbescheid erhalten. Warum?

    Dafür kann es mehrere Gründe geben.

    1. Ist Ihr Abschluss wirklich ein 2-Fach Bachelor bzw 2-Fach Bachelor Lehramt? Wenn Sie sich für einen B.Sc. oder B.A. , wie zum Beispiel Wirtschaftspädagogik, bewerben, haben Sie sich für einen 1-Fach-Bachelor beworben und erhalten daher auch nur eine Zulassung.
    2. Beim 2-Fach Bachelor werden die Bescheide nacheinander vergeben. Daher ist es möglich, dass Sie eine E-Mail bekommen, wenn der erste Bescheid erstellt wird und in das System schauen, bevor der zweite Bescheid erstellt worden ist. In diesem Fall können Sie über den Status Ihrer Bewerbung im Portal nachverfolgen, ob in wenigen Stunden ein zweiter Bescheid zu erwarten ist. Auch über den zweiten Bescheid würden Sie per E-Mail informiert werden.

    Das bedeutet Ihr Status:
    Antragsfachstatus Bedeutung
    Beide Fächer "Zulassungsangebot liegt vor" Sie erhalten zwei Zulasungsbescheide und können sich für Ihre Wunschkombination einschreiben.
    Ein Fach "Zulassungsangebot liegt vor" und ein Fach "Zugelassen" Sie erhalten nur für das erste Fach einen Zulassungsbescheid. Das zweite Fach ist zulassungsfrei, daher sind Sie dafür sofort automatisch zugelassen. Sie können sich für Ihre Wunschkombination einschreiben
    Ein Fach "Zulassungsangebot liegt vor" und ein Fach "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" Sie haben leider nur für ein gewähltes Fach eine Zulassung erhalten. Für Ihr gewähltes zweites Fach können wir Ihnen derzeit leider keine Zulassung aussprechen. Sollten in diesem Fach zu einem späteren Zeitpunkt noch Plätze zu vergeben sein, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt, hieran würde Ihre Bewerbung automatisch beteiligt werden. Obwohl Sie nur eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich nun während der Annahmefrist entscheiden. Für diese Entscheidung haben wir Ihnen ein paar Informationen auf der Webseite Mir fehlt mein zweites Studienfach! Was nun? zusammengestellt.
    Ein Fach "Zulassungsangebot liegt vor" und ein Fach "Eingegangen" Dieser Status bedeutet wahrscheinlich, dass Sie sich für ein Fach im ersten Semester beworben haben und für ein Fach im Höheren Semester. Da die Verfahren im Höheren Semester erst im September durchgeführt werden, können wir Ihnen hierfür noch kein Ergebnis mitteilen. Obwohl Sie nur eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich nun während der Annahmefrist entscheiden. Für diese Entscheidung haben wir Ihnen ein paar Informationen auf der Webseite Mir fehlt mein zweites Studienfach! Was nun? zusammengestellt.


    Sollte Ihnen eine andere Kombination als die hier aufgelisteten angezeigt werden, wenden Sie sich bitte an die Infoline (siehe Kontakt).

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    Wie lade ich Dokumente im Upload-Portal hoch?
    Scannen Sie bitte zunächst die Dokumente ein (bzw. machen Sie ein hochwertiges, gleichmäßig ausgelichtetes Foto, auf dem das Dokument gut lesbar ist). Sie finden den Dokumente-Upload nach dem Login in das Bewerbungsportal der Universität Göttingen oben links im Menü (unter dem "3 Striche"-Symbol). Bitte laden Sie einzureichende Dokumente ausschließlich im Portal unter dem passenden Dokumente-Typ hoch.
    Informationen zum Typ Ihres Dokuments erhalten Sie, wenn Sie mit dem Cursor Ihrer Maus über das große rote "i" fahren.

    Achtung: Für den Dokumente-Upload ist es nicht notwendig, einen bereits abgegebenen Antrag zurückzuziehen. Anträge im Status „gültig“ bitte daher nicht für den Upload von weiteren Dokumente zurückziehen.

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    Ich möchte mich erneut registrieren, bekomme aber einen Hinweis, dass meine E-Mailadresse schon verwendet wird. Was kann ich tun?
    Wenn Sie sich für dieses Semester bereits registriert haben, ist eine erneute Registrierung nicht notwendig. Sie können sich einfach mit Ihrem Benutzernamen und selbstgewählten Passwort anmelden und im Bewerbungsportal einen neuen Antrag stellen. Sollten Sie sich in den letzten Semestern beworben haben, kontaktieren Sie bitte unsere Infoline, um das Problem zu lösen.

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    Was ist der Unterschied zwischen einer Zulassung und einem Zulassungsangebot?
    Wenn Sie sich auf einen Studiengang beworben haben, der im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DOSV) vergeben wird, kann es sein, dass Sie nicht direkt eine Zulassung erhalten, sondern nur ein Zulassungsangebot. Wenn Sie dieses annehmen, wird es in eine Zulassung umgewandelt. Durch die neuen Koordinierungsregeln, ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Priorisierungen bewusst setzen, da Zulassungsangebote von niedriger priorisierten Universitäten automatisch abgelehnt werden, wenn ein Zulassungsangebot einer höher priorisierten Universität ausgesprochen wird. Siehe Wie priorisiere ich?

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    Auf wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?
    Sie können bis zu drei Bewerbungen an der Universität Göttingen einreichen. Weitere Informationen folgen hierzu in Kürze. Wenden Sie sich bitte in der Zwischenzeit an unsere Informations- und Beratungsstellen.

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    Warum sehe ich nicht alle meine Bewerbungen in meinem Profil bei hochschulstart.de?
    Nur wenn ein Studiengang bei uns am Dialogorientierten Serviceverfahren (DOSV) teilnimmt, können Sie Ihre Bewerbung dafür bei hochschulstart.de einsehen. Da nicht alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an der Universität Göttingen über das DOSV vergeben werden, kann es also sein, dass Sie auch Bewerbungen abgegeben haben, die Sie nur in unserem Bewerbungs- und Einschreibeportal einsehen können - dies trifft beispielsweise für alle Zwei-Fach-Bachelor sowie Lehramtsfächer zu. Ob ein Studiengang im DOSV teilnimmt oder nicht, können Sie im Bewerbungscheck nachprüfen.

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    Ich bewerbe mich auf ein höheres Semester, kann aber bis zum Fristende (15.7.) meine Anrechnungsbescheinigung nicht vorweisen. Was kann ich tun?

    Der Anrechnungsbescheid kann bis zum 15.08. nachgereicht werden. Nach diesem Termin kann die Teilnahme des Bewerbungsantrages am Vergabeverfahren nicht mehr garantiert werden.

    Sie haben auch nach Abgabe des Antrags (Frist 15.07.) Zugriff auf den Dokumente-Upload in Ihrem Bewerbungsaccount; Sie finden den Dokumente-Upload nach dem Login in das Bewerbungsportal der Universität Göttingen oben links im Menü (unter dem “3 Striche”-Symbol). Bitte laden Sie nachzureichende Dokumente ausschließlich im Portal unter dem passenden Dokumente-Typ hoch, postalisch eingesendete Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Achtung: Für den Dokumente-Upload ist es nicht notwendig, den Antrag zurückzuziehen. Eine erneute Abgabe eines einmal zurückgezogenen Antrags ist nach Ende des Bewerbungszeitraums (15.07.) nicht möglich!

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    FAQs für die Einschreibung:


    Was ist der Unterschied zwischen Bewerbung und Einschreibung?
    Eine Bewerbung ist nur für zulassungsbeschränkte Fächer notwendig. Bei diesen ist in der Regel die Anfrage höher als die Zahl der Studienplätze, die wir vergeben können. Daher müssen wir ein Auswahlverfahren durchführen, um zu entscheiden, wer eine Zulassung und damit einen Studienplatz erhält. Um daran teilzunehmen, müssen Sie sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.7. zum Wintersemester und 15.1. zum Sommersemester) bei uns beworben haben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten sollten, können Sie sich dann einschreiben (auch "immatrikulieren").

    Bei zulassungsfreien Fächern ist dieses Auswahlverfahren (und damit die Bewerbung) nicht notwendig, da wir genügend Studienplätze für alle Interessierten anbieten können. Dort müssen nur die Zugangsvoraussetzungen (vornehmlich eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) und ggf. weitere Nachweise (z.B. Sprachnachweise)) erfüllt und die Semesterbeiträge überwiesen werden, um eingeschrieben zu werden.


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    Wie zahle ich die Semesterbeiträge?
    Die Semesterbeiträge können Sie direkt an die Universität überweisen. Dazu benötigen Sie folgende Angaben:

    Empfänger: Georg-August-Universität Göttingen

    Konto bei Nord/LB Hannover
    Friedrichswall 10
    30159 Hannover

    IBAN DE57 2505 0000 0199 9537 04
    BIC bzw. SWIFT-Code NOLA DE 2H


    Verwendungszweck:
    Bewerbernummer der Universität Göttingen
    Name und Vorname
    Bezugssemester (Bitte das Bezugssemester in der Form YYYY1 für ein Sommersemester (z.B. 20211) oder YYYY2 für ein Wintersemester (z.B. 20212) eintragen)
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    Wie lange habe ich Zeit, um mich einzuschreiben?
    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge haben Sie für die Einschreibung Zeit bis zum Ende der Annahmefrist, die in ihrem Zulassungsbescheid genannt ist.

    Für zulassungsfreie Studiengänge haben Sie bis zum 30.09 für ein Wintersemester (und bis zum 31.03. für den Studienbeginn im Sommersemester) Zeit. Allerdings empfehlen wir Ihnen, die Einschreibung vorzunehmen, sobald Ihre Entscheidung nach Göttingen zu ziehen feststeht. Beachten Sie bitte unbedingt, dass auch für einige zulassungsfreie Fächer Vorkurse angeboten werden, die bereits deutlich vor Semesterbeginn stattfinden und die Sie verpassen könnten, wenn Sie sicher erst spät einschreiben.

    Beachten Sie bitte außerdem, dass Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben können. Sollten Sie für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge Zulassungen erhalten, müssen Sie sich entscheiden, welchen Studiengang sie studieren möchten. Unsere Zentrale Studienberatung steht Ihnen bei dieser Entscheidung gern zur Seite. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem sogenannten Doppelstudium zu studieren. Dafür müssen sich beide Studiengänge sinnvoll ergänzen und ein gleichzeitiges Studium in beiden Studiengängen möglich sein. Genauere Informationen dazu erhalten Sie hier.
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    Ab wann kann ich mir sicher sein, dass ich den Studienplatz wirklich sicher habe?
    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge haben Sie für die Einschreibung Zeit bis zum Ende der Annahmefrist, die in Ihrem Zulassungsbescheid genannt ist. Wenn Sie uns in dieser Frist Ihre Annahme bestätigen, die Unterlagen hochladen und Semesterbeiträge überweisen, ist Ihnen der Studienplatz sicher.

    Bei zulassungsfreien Studiengängen müssen Sie lediglich sicherstellen, dass Sie einen Online-Antrag über unser Bewerbungs- und Einschreibungsportal stellen, mit dem Sie belegen, dass Sie die Zugangsbedingungen erfüllen (vornehmlich eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) und ggf weitere Nachweise (z.B. Sprachnachweise)) und die Semesterbeiträge überweisen, um eingeschrieben zu werden.

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    Wie finde ich eine Wohnung?
    Mit der Wohnungssuche sollten Sie so früh wie möglich beginnen. Informationen dazu haben wir Ihnen hier< zusammengestellt.

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    Wann muss ich mich um BAföG kümmern?
    So früh wie möglich! Sobald Ihr Entschluss nach Göttingen zu kommen feststeht, sollten Sie einen Antrag stellen. Weitere Informationen finden Sie hier<.

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    Wie muss meine Krankenkassenbescheinigung aussehen?

    Bitte informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse, dass Sie ein Studium an der Georg-August-Universität Göttingen beginnen möchten. Anschließend meldet Ihre Krankenversicherung sich mit den für die Einschreibung notwendigen Informationen bei uns.
    Sollten Sie privat versichert sein, müssen Sie sich ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, die uns über Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Kenntnis setzen wird.





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    Welche Unterlagen brauche ich für die Einschreibung?
    Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach beworben haben und zugelassen worden sind, haben Sie die meisten benötigten Unterlagen bereits zur Bewerbung hochgeladen. Zur Einschreibung benötigen wir zusätzlich von Ihnen einen Nachweis Ihrer Krankenkasse.

    Bitte informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse, dass Sie ein Studium an der Georg-August-Universität Göttingen beginnen möchten. Anschließend meldet Ihre Krankenversicherung sich mit den für die Einschreibung notwendigen Informationen bei uns.
    Sollten Sie privat versichert sein, müssen Sie sich ebenfalls an eine gesetzliche Krankenkasse wenden, die uns über Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in Kenntnis setzen wird.

    Gegebenenfalls müssen Sie außerdem weitere Nachweise, z.B. zu früheren Studienzeiten, hochladen, für manche Studiengänge sind außerdem besondere Nachweise (z.B. Sprachnachweise) notwendig. Da die benötigten Dokumente individuell sehr unterschiedlich sein können, schauen Sie am besten auf Ihren Zulassungsbescheid (im Bewerbungsportal unter dem Reiter "Bescheide" einsehbar), um herauszufinden, was für Ihre Einschreibung benötigt wird.

    Beachten Sie bitte außerdem, dass wir die beantragte Immatrikulation erst nach Eingang der Semesterbeiträge auf unserem Konto vornehmen können.

    Sollten Sie sich für ein zulassungsfreies Fach einschreiben, benötigen Sie neben der elektronischen Meldung Ihrer Krankenkasse an uns und ggf. Nachweisen zu Ihren Studienzeiten noch Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur). Ggf benötigen Sie weitere Nachweise, genauere Informationen hierzu finden Sie Bewerbungs- und Einschreibungsportal.



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    Wie lautet die elektronische Absendenummer für die Krankenkassen?
    Die H-Nummer für die Krankenkassen ist H0002978.


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