Allgemeine Informationen für Studierende


Zeugnisanträge

Da das Prüfungsamt keine "automatische" Meldung erhält, wenn ein Studium abgeschlossen ist, sollen Zeugnisse beantragt werden. Bitte senden Sie uns den Zeugnisantrag per E-Mail an die*den zuständige*n Prüfungsamtssachbearbeiter*in. Bitte vergewissern Sie sich zuvor, dass alle Leistungen verbucht sind, evtl. "Streichmodule" (BA) beantragt (HIER) und ggf. Module "verschoben" wurden (z. B. Schlüsselkompetenzen und/oder Wahlpflichtmodule als "Freiwillige Zusatzprüfungen" etc.).
Eine "individuelle" Zeugnisberatung erhalten Sie bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt.


Informationen zur Exmatrikulation auf eigenes Risiko

Sie müssen bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung (Abgabe der Abschluss-Arbeit bzw. letzten Hausarbeit, mündlichen Prüfung/Vortrag) immatrikuliert sein!
Das Prüfungsamt kann Ihnen den ordnungsgemäßen Abschluss erst bestätigen, wenn sämtliche Bewertungen vorliegen. Bis dahin erfolgt eine Exmatrikulation auf eigenes Risiko. Für evtl. Wiederholungsprüfungen wären Sie dann nicht mehr eingeschrieben.
Bei einer Wiedereinschreibung studieren Sie automatisch nach der neuesten Prüfungsordnung. Dies könnte Nachteile für den Abschluss des Studiums zur Folge haben.


Vorabbeglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille)

Deutsche öffentliche Urkunden werden in vielen Fällen im Ausland nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen internationalen Verfahren festgestellt worden ist. Die Verfahrensschritte beinhalten die jeweilige Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und die Bestätigung der Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.


Hinweis zum Studiengangswechsel

Bei einem Studiengangswechsel studieren Sie automatisch nach der neuesten Prüfungs- und Studienordnung. Sollten Sie sich exmatrikulieren, studieren Sie bei einer erneuten Immatrikulation ebenfalls automatisch nach neuester PStO.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Wiedereinschreibung und/oder einem Studiengangswechsel keine automatische Meldung an das Prüfungsamt erfolgt. Im Zusammenhang mit FlexNow-Umbuchungen, Anerkennungen etc. müssen Sie sich direkt mit dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in in Verbindung setzen.