Bewerbung auf ein höheres Fachsemester

Sie wollen sich für ein höheres Fachsemester auf einen unserer Bachelorstudiengänge bewerben?

Die Bewerbung erfolgt über das Servicebüro der Studienzentrale (Bewerbungsverfahren), Sie benötigen jedoch für die Einstufung in ein höheres Fachsemester von unserer Fakultät eine Semesteranrechnungsbescheinigung, die bestätigt, in welches höhere Fachsemester Sie sich bewerben können.

Auf der Semesteranrechnungsbescheinigung wird ebenfalls festgelegt, ob Sie sich als HochschulwechslerIn (Ortswechsel: zulassungsbeschränkte Fächer), FachwechslerIn (Quereinstieg: zulassungsbeschränkte Fächer) oder als Hochschul- und FachwechslerIn (Quereinstieg: zulassungsbeschränkte Fächer) bewerben müssen.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung bei zulassungsfreien Studiengängen (B. Sc. Wirtschaftsinformatik und Zwei-Fach-Bachelor VWL je ab dem zweiten Fachsemester) nicht notwendig ist. Für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester benötigen Sie dennoch eine Semesteranrechnungsbescheinigung (Ortswechsel oder Quereinstieg: zulassungsfreie Fächer).

Was müssen Sie unbedingt beachten?

Bitte beachten Sie, dass im Fall des Verlustes des Prüfungsanspruches in einem fachlich eng verwandten Studiengang oder Teilstudiengang an der Universität Göttingen oder einer Hochschule im In- oder Ausland ein Weiterstudium an unserer Fakultät nicht möglich ist (Allgemeine Prüfungsordnung § 16b).

An wen müssen Sie sich wenden, um eine Semesteranrechnungsbescheinigung zu erhalten?

An wen Sie sich bezüglich einer Semesteranrechnungsbescheinigung wenden müssen, richtet sich danach, ob Sie bereits an der Universität Göttingen studieren oder von einer anderen Hochschule an die Universität Göttingen wechseln wollen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfristen an die jeweils zuständige Stelle:

Studieninteressierte, die bereits an der Universität Göttingen studieren:

Wenn Sie bereits an der Universität Göttingen eingeschrieben sind, wenden Sie sich für eine Semesteranrechnungsbescheinigung bitte direkt an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Studieninteressierte, die bisher an einer anderen Hochschule studieren:

Wenn Sie bisher an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, wenden Sie sich für eine Semesteranrechnungsbescheinigung bitte direkt an uns, die wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung.

Wie erhalten Sie eine Semesteranrechnungsbescheinigung von der wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung?

Wenn Sie eine Semesteranrechnungsbescheinigung erhalten wollen, senden Sie uns bitte per E-Mail einen aktuellen Leistungsnachweis, der alle Prüfungsversuche (auch Fehlversuche) enthält. Bitte listen Sie uns zusätzlich die Module auf, die Sie im aktuellen Semester noch absolvieren werden. Wir benötigen von diesen Studienleistungen eine Angabe der Modultitel und der Credits.

Darüber hinaus benötigen wir einen Nachweis, dass der Prüfungsanspruch noch besteht. Sollte der Leistungsnachweis keinen entsprechenden Hinweis enthalten, senden Sie bitte zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Universität/Hochschule mit.