European Credit Transfer System (ECTS)

Optimale Grundlage für die angemessene Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Um studentische akademische Mobilität zu vereinfachen, entwickelte die Europäische Kommission das European Credit Transfer System, kurz ECTS. Das studierendenzentrierte System dient der Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen. Es basiert auf der Transparenz von Lern-/Lehr- und Bewertungsprozessen.

Grundlage des Systems sind die sogenannten ECTS-Punkte, oftmals nur ‚Credits‘ genannt. Mit dieser ‚Maßeinheit‘ wird die zu erwartende studentische Arbeitsbelastung, der ‚Workload‘, ausgedrückt. Ferner können Module den thematischen Veranstaltungsblöcken zugeordnet werden. Sogenannte Leistungspunkte setzen also den zeitlichen Arbeitsaufwand in Relation zu den Lernzielen eines Studiengang-Moduls.

30 Arbeitsstunden gelten als Grundlage für einen Credit, 30 Credits sollen pro Semester erworben werden.

Während eines dreijährigen Bachelor-Studiengangs können somit 180 ECTS-Punkte erworben werden, bei einem vierjährigen Studiengang 240 ECTS-Punkte. Im Rahmen eines Master-Studiums können dann nochmals 60 bis 120 ECTS-Punkte, je nachdem ob ein- oder zweijährig, erworben werden.

Gemäß eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1997 liegt die berechnete Höchstgrenze für den Arbeitsaufwand, den Studierende in einem Jahr Vollzeitstudium aufzubringen haben, bei 1.800 Stunden. Dies entspricht in etwa einer Vollzeitbeschäftigung mit sechs Wochen Urlaub.

Zusammengefasst: Studierende sollen im Rahmen ihres regulären Studienverlaufs ein Auslandssemester ohne Zeitverlust absolvieren und den Auslandsaufenthalt für die Entwicklung der eigenen akademischen und beruflichen Karriere nutzen können.