In publica commoda

Familienkasse / Kindergeld

Abgabe der Familienkassenzuständigkeit an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA)


Mit dem Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird die im Einkommenssteuergesetz geregelte Zuständigkeit der Familienkassen im öffentlichen Dienst neu festgelegt. Für die Familienkassen der Länder wird die Möglichkeit eröffnet, auf deren Sonderzuständigkeit zu verzichten und die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten an die Bundesagentur für Arbeit (BA) abzugeben. Die Georg-August-Universität Göttingen hat entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und wird die Familienkassensonderzuständigkeit mit Ablauf des 31.08.2018 aufgeben. Ab dem 01.09.2018 obliegt somit der Familienkasse der BA die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten der Georg-August-Universität Göttingen.

Fragen zum Zuständigkeitswechsel können Sie außerdem an die kostenfreie Service-Rufnummer der Familienkasse der BA: 0800-4555530 richten. Die Servicezeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.