Formalitäten - gut zu wissen

Vertragsverpflichtungen werden in Deutschland sehr ernst genommen. Sobald Sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben, ist dieser rechtsbindlich und Ihr/e Vermieter/in erwartet von Ihnen die Einhaltung aller vertraglichen Verpflichtungen. Lesen Sie sich den Mietvertrag gut durch und stellen Sie sicher, dass Sie jedes Detail voll und ganz verstanden haben. Was genau beinhaltet der monatliche Mietbeitrag? Sind Sie mitverantwortlich für die Sauberhaltung des Treppenhauses? Müssen Sie das Zimmer beim Ein- oder Auszug renovieren? Falls Unsicherheiten bestehen, ist es ratsam jemanden zu bitten Ihnen beim Verständnis des Vertrags zu helfen.

Ein abgeschlossener Mietvertrag ist rechtsverbindlich. Ein Mietvertrag muss in Deutschland auf deutsch verfasst sein, um rechtlich gültig zu sein, jedoch kann zum Ihrem besseren Verständnis eine englische Version angehängt werden.

Der Mietvertrag enthält alle Details und Bedingungen. In der Regel müssen Sie den ersten Mietbeitrag und die Kaution (zwei oder drei Monatsmieten) im Voraus bezahlen. Die Kaution wird am Ende der Mietzeit ggf. abzüglich der Kosten für Beschädigung zurückerstattet.

Bitte seien Sie vorsichtig, wenn sie aufgefordert werden, im Voraus Geld zu überweisen. Es könnte sich um einen Betrugsversuch handeln. Überweisen Sie erst dann Miete und Kaution, wenn Sie sich hundertprozentig sicher sind, dass das Zimmerangebot seriös ist und der Mietvertrag unterzeichnet ist.

Hier finden Sie unsere Checkliste für den Einzug.

Am Anfang des Mietzeitraums treffen Sie ihre/n Vermieter/in oder eine Person, die ihn/sie vertritt, um Ihre Schlüssel zu erhalten und das Zimmer oder die Wohnung formal zu übernehmen. Es ist sehr ratsam, dazu ein Wohnungsübergabeprotokoll auszufüllen und Fotos vom Zimmer/der Wohnung zu machen, um dessen Zustand zu dokumentieren. Damit sichern Sie sich gegen eventuelle grundlose Beanstandungen bei Ihrem Auszug ab.

Bitte bedenken Sie, dass Mietverträge Kündigungsfristen für die reguläre und frühere Kündigung haben. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie die Fristen Ihres Mietvertrags genau beachten. Falls Sie Ihren Vertrag früher als ursprünglich vereinbart beenden wollen, benötigen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin und sind zudem dafür verantwortlich, eine/n neue/n Mieter/in zu finden. Vergessen Sie nicht, alle Ihre Besitzgegenstände aus der Wohnung mitzunehmen und diese in sauberem und ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Vergewissern Sie sich, dass die Wände sauber sind und in derselben Farbe wie vor Ihrem Einzug gestrichten sind.

Hier finden Sie unsere Checkliste für den Auszug.

In allen Wohnformen ist eine Kaution von zwei oder drei Monatsmieten fällig. Dieser Betrag wird zum Ende des Mietzeitraums zurückerstattet, wenn Sie die Wohnung in gutem Zustand hinterlassen.

Bei der Überweisung der Kaution ist es ratsam, besonders wachsam zu sein.

Seien Sie vorsichtig, falls:

  • Sie gebeten werden, eine Überweisung per Western Union oder eine andere internationale Überweisung zu tätigen. Hierdurch ist es in der Regel nicht mehr möglich, den/die Empfänger/in des Geldes zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen;
  • der/die Vermieter/in anbietet, die Schlüssel per Post zu senden. Dies ist in Deutschland in der Regel nicht üblich;
  • der/die Vermieter/in keine Möglichkeit zur Besichtigung der Unterkunft anbietet.

Bezahlen Sie die Kaution nur, wenn:

  • Sie die Wohnung angesehen haben (falls Sie bereits in Deutschland sind);
  • Sie den Mietvertrag unterschrieben haben;
  • Sie die Schlüssel erhalten haben.

Falls Sie die Wohnung nicht persönlich ansehen können, können Sie eine/n Freund/in oder Bekannte/n beten, die Wohnung an Ihrer Stelle anzusehen, oder eine Besichtigung per Skype etc. ausmachen.

Wenn Sie in einem Studentenwohnheim des Studentenwerks Göttingen wohnen, wird Ihnen dieses Formular von der Wohnheimverwaltung ausgehändigt. Bei allen anderen Mietverhältnissen bekommen Sie diese Bescheinigung von der vermietenden Person. Diese Person kann ein Beauftragter der Hausverwaltung, der Vermieter/die Vermieterin, der Hauptmieter/die Hauptmieterin, ggfs. eine von diesen bevollmächtige Person sein.

Wohnungsgeberbestätigung

Sie benötigen diese Bescheinigung für Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Jede/r, der oder die sich länger als drei Monate in Göttingen aufhält, ist dazu verpflichtet, sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ankunft im Einwohnermeldeamt der Stadt zu melden.

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zur An-und Abmeldung.

Falls Sie Fragen bezüglich Mietrecht haben (Mietvertrag, Kaution, Kündigungsfristen etc.) bietet der Allgemeine Studierendenausschuss des AStA allen eingeschriebenen Studierenden kostenlose Rechtsberatung an. Termine können Sie im AStA Sekreteriat ausmachen:

E-Mail

Telefon: 0551 – 39 34564

Jeder Haushalt in Deutschland muss einen sogenannten Rundfunkbeitrag bezahlen – egal ob man die Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht. Der Rundfunkbeitrag finanziert damit das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Radio, Fernsehen und Internet. Man muss aktuell 18,36€ pro Monat zahlen. Sie bekommen automatisch Post vom Beitragsservice nachdem Sie sich bei der Stadt angemeldet haben.

Weitere hilfreiche Informationen zum Rundfunkbeitrag (auch wie das in Wohngemeinschaften geregelt ist) finden Sie auf der Website des Studentenwerkes sowie direkt beim Rundfunkbeitrag.

Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Incoming Office
Accommodation Service

Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

Persönliche Sprechstunden:
Montags 10-12 Uhr

Julia Zimmer
Wohnraumservice für internationale
Studierende


Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

E-Mail: accommodation@uni-goettingen.de
Telefon: 0551 39-21790

Helena Hoffmann
Wohnraumservice für internationale Austauschstudierende

Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

E-Mail: accommodation@uni-goettingen.de
Telefon: 0551 39-21338