In publica commoda

Sprachvoraussetzungen für die Zulassung zum Studium

In einigen Fächern müssen Sie ausreichende Kenntnisse der entsprechenden Sprache(n) vor Studienbeginn nachweisen. Diese Nachweise (außer bei Lateinkenntnissen) dürfen zu Beginn des Studiums nicht älter als zwei Jahre (in einigen Studiengängen drei Jahre) sein. Die betroffenen Fächer mit den jeweiligen Anforderungen für eine Zulassung finden Sie weiter unten.

Bescheinigung zur Vorlage bei der Immatrikulation

Bescheinigungen über den erfolgreichen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse stellen die jeweiligen Studienfächer aus; diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Immatrikulation; für die Bewerbung ist sie noch nicht erforderlich.
- Für die Bachelorstudiengänge American Studies, Englisch (Profil Lehramt), Englische Philologie und das Zweitfach Englisch (Wirtschaftspädagogik) kann der Sprachnachweis auch noch während des 1. Studienjahrs erworben werden. -
Das (Kleine) Latinum wird in der Regel über das Abiturzeugnis nachgewiesen.

Ausnahmen