In publica commoda

Gästekarten

Eine Gästekarte wird auf Antrag für Personen ausgestellt, die weder MitarbeiterInnen noch Studierende an der Universität Göttingen sind, aber aufgrund ihrer Tätigkeit an der Georg-August-Universität mit einer Karte ausgestattet werden sollen. Die Ausstellung einer personalisierten Gästekarte erfolgt grundsätzlich erst ab einer Aufenthaltsdauer an der Universität von mehr als 3 Monaten. Es kann sich um GastwissenschaftlerInnen, DoktorandInnen, Stipendiaten oder freie MitarbeiterInnen handeln, denen zeitlich befristet eine Karte zur Nutzung bestimmter Dienste an der Universität gewährt wird, z. B. die Berechtigung zur Nutzung der SUB oder der Zutritt zu einem Gebäude. Die Kosten in Höhe von derzeit 15 € pro Gästekarte werden der beantragenden Einrichtung in Rechnung gestellt.

Die Karte muss von einer berechtigten Person (aus dem jeweiligen Bereich oder der Abteilung) im Workflowcenter Lucom beantragt werden:


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kartenstelle.