In publica commoda

Kurzporträts der Göttinger Sieben

Der Rechtsgelehrte Wilhelm Eduard Albrecht (1800 bis 1876) gilt als Begründer einer dogmatischen Behandlung der deutschen Rechtsgeschichte. Er studierte in Königsberg, Göttingen und Berlin. In Königsburg wurde er 1829 Professor für deutsches Recht und dann als Nachfolger Karl Friedrich von Eichhorns für deutsches Staats- und Kirchenrecht nach Göttingen berufen. Nach seiner Entlassung aus dem Universitätsdienst 1837 hielt er in Leipzig Vorlesungen über deutsches Staats- und Privatrecht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht; dort wurde er 1840 zum ordentlichen Professor berufen.

Der Historiker Friedrich Christoph Dahlmann (1785 bis 1860) wurde nach dem Studium in Kopenhagen und Halle 1810 in Wittenberg promoviert. 1829 wurde Dahlmann nach Göttingen berufen und lehrte an der Georgia Augusta deutsche Geschichte und Staatswissenschaften. Hier arbeitete er am Entwurf des 1833 in Kraft getretenen „Staats-Grundgesetzes“, gegen dessen Aufhebung er 1837 protestierte , entlassen und des Landes verwiesen wurde. Nach Stationen in Leipzig und Jena wurde er 1842 nach Bonn berufen. Dahlmann trat politisch für den Verfassungsstaat und den Liberalismus ein. Seine „Quellenkunde der deutschen Geschichte“ wurde zum Standardwerk der Geschichtswissenschaft.

Der Orientalist Georg Heinrich August Ewald (1803 bis 1875) studierte Theologie und Orientalistik in Göttingen und und wurde hier promoviert. 1827 wird er in Göttingen zum Professor für orientalische Sprachen ernannt. Nach seiner Entlassung aus dem Universitätsdienst wird er 1838 an die Universität Tübingen berufen; zehn Jahre später kehrt er aus dem Exil nach Göttingen zurück, das er 1867 erneut verlassen musste. Ewald gilt mit seinen Arbeiten über die hebräische Sprache, die Exegese des Alten Testaments und die Geschichte des israelitischen Volkes als einer der bedeutendsten Orientalisten des 19. Jahrhunderts.

Der Literaturhistoriker Georg Gottfried Gervinius (1805 bis 1871) studierte Philologie und Geschichte in Gießen und Heidelberg. Auf Empfehlung Friedrich Dahlmanns wurde er 1836 als Professor für Geschichte und Literaturgeschichte nach Göttingen berufen. Hier lehrte und forschte er für ein Jahr, bis er aus dem Universitätsdienst entlassen wurde. Erst 1844 erhielt er eine Honorarprofessur in Heidelberg. In seinem Werk „Geschichte der poetischen National-Literatur des Deutschen“ befasst sich Gervinius als erster mit Literatur auch vom historischen Standpunkt aus.

Jacob Grimm (1785 bis 1863) und Wilhelm Grimm (1786 bis 1859) gelten als Begründer der Germanistik und Deutschen Philologie. Mit ihren „Kinder- und Hausmärchen“ sowie dem „Deutschen Wörterbuch“ sind sie weltweit bekannt. Die Brüder Grimm kamen 1830 an die Georgia Augusta. Nach ihrer Entlassung aus dem Universitätsdienst erhielten sie von einem Verleger das Angebot, ein Wörterbuch für die von 1450 an dokumentierte deutsche Schriftsprache zu erarbeiten. Innerhalb von zehn Jahren erstellten sie eine Sammlung von insgesamt rund 600.000 Wortbelegen vor allem aus literarischen Werken.

Wilhelm Eduard Weber (1804 bis 1891) studierte Mathematik an der Universität in Halle, an der er auch promoviert wurde und als Professor tätig war. Auf Empfehlung des Göttinger Gelehrten Carl Friedrich Gauß (1777 bis 1855) wurde Weber 1831 auf eine Professur für Physik an die Georg-August-Universität berufen. Gemeinsam führten sie Untersuchungen zum Erdmagnetismus durch und konstruierten den ersten elektromagnetischen Telegrafen. Nach seiner Entlassung aus dem Universitätsdienst 1837 kehrte Weber erst 1849 an die Georgia Augusta zurück. Hier setzte er seine Forschungen zum Elektromagnetismus fort.