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Semesterticket

Das Semesterticket umfasst derzeit ein Bahnticket, ein Busticket sowie ein Kulturticket. Mit dem landesweiten Bahnticket können Studierende der Universität Göttingen viele Nahverkehrszüge in Niedersachsen und Bremen sowie zu einigen Städten der anliegenden Bundesländer kostenfrei nutzen. Darüberhinaus gilt das Göttinger Bahnticket auch in einigen Cantuszügen. Das Busticket ermöglicht kostenlose Fahrten mit den Stadtbussen im Göttinger Nahverkehr sowie nach Bovenden und Rosdorf.

Ergänzend zu den Verkehrstickets erhalten Studierende mit dem Kulturticket einen stark vergünstigten oder sogar freien Eintritt in kulturelle Einrichtungen wie zum Beispiel, Theater oder Museen aber auch Musik-Events in Kneipen oder Kulturzentren.

Die Kosten für das Semesterticket sind in dem halbjährlich zu entrichtenden Semesterbeitrag enthalten und müssen von allen Studierenden gezahlt werden, egal ob sie das Ticket nutzen oder nicht (Ausnahmeregelungen für finanzielle Härtefälle und Schwerbehinderte). Über die Fortführung des Semestertickets entscheiden die Studierenden jährlich in einer Urabstimmung.

Über den genauen Gültigkeitsbereich informiert das Beiblatt, das der AStA zu Beginn jedes Wintersemesters herausgibt und das in der Chipkartenstelle, im Servicebüro Studienzentrale oder im AStA ausliegt oder auf der untenstehenden Internetseite heruntergeladen werden kann.

Hinweis für Erstsemester: Für neuimmatrikulierte Studierende ist das Semesterticket erst ab dem tatsächlichen Semesterbeginn nutzbar. Im Wintersemester ab dem 1. Oktober und im Sommersemester ab dem 1. April. Dies ist auf dem Studienausweis mit einem Aufdruck vermerkt. Sollten Sie die Karte also vor dem jeweiligen Datum abholen, müssen Sie bis zum eigentlichen Semesterstart warten, um das Semesterticket nutzen zu können.