Sonderförderung für Studierende mit Beeinträchtigungen und Studierende mit Kind

Für Studierende mit einem eingetragenem Grad der Behinderung von 50 und Studierende, die während des Auslandsaufenthaltes alleinerziehend sein werden, besteht die Möglichkeit eine Sonderförderung zu beantragen. Wenn Sie für eine solche Förderung in Frage kommen, beziehungsweise planen diese zu beantragen, so kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld in der Online-Nominierung an und nehmen Sie zusätzlich Kontakt mit unserem Erasmus+ Key Action 103 Team auf, das Sie auch gerne zur Sonderförderung berät.