Wichtige Informationen zur Bewerbung und Zulassung für künftige M.A.-Studierende der Philosophischen Fakultät


Liebe künftige Masterstudierende,
herzlich willkommen an unserer Fakultät!


Diese Seite bietet Ihnen Informationen rund um das Masterstudium und die dafür notwendigen organisatorischen Schritte.
In der rechten Spalte finden Sie Links zu den Informationen, die Sie als beginnende Masterstudierende an der Philosophischen Fakultät benötigen.

Wir freuen uns, wenn wir Sie in Ihrem Studium unterstützen können!

Um ein Masterstudium an der Philosophischen Fakultät beginnen zu können, müssen Sie folgende Schritte einhalten:

1. Eine erfolgreiche Online-Bewerbung ist der erste Schritt zum angestrebten Masterstudium.

2. Nach der Online-Bewerbung werden Ihre Unterlagen geprüft. Nach einigen Wochen erhalten Sie eine Zulassung oder eine Ablehnung.

3. Nach dem Erhalt eines Zulassungsbescheids müssen Sie sich für das Fachstudium (Hauptfach) immatrikulieren bzw. umschreiben. Modulpakete (Nebenfächer) werden spätesten bis zur Anmeldung für Prüfungen erfasst.

4. Nach der erfolgreichen Immatrikulation bzw. Umschreibung können Sie sich für Lehrveranstaltungen Ihres Faches/Ihrer Fächer anmelden.

5. Wenn Sie bei der Zulassung einen Lernvertrag erhalten haben, haben Sie i.d.R. zwei Semester Zeit, um diese Leistungen nachzuholen. Eine Anmeldung über das Prüfungsmanagementsystem FlexNow ist nicht möglich. Informieren Sie hierzu Ihre Lehrenden und lassen Sie das Formular zum Lernvertrag (siehe rechte Spalte) von diesen sowie von der Fachstudienberatung unterschreiben. Schicken Sie das vollständige Lernvertrag-Formular danach an die Master-Koordination. Leistungen aus einem Lernvertrag können nicht für das MA-Studium angerechnet werden.

Allen neuen Studierenden wird empfohlen an der Orientierungsphase (wird nur für ein WiSe angeboten) teilzunehmen. Die Studierenden, die ihr Studium im Sommersemester beginnen, sollten sich vor Beginn des Semesters mit der Studien- und Prüfungsberatung sowie der jeweiligen Fachstudienberatung in Verbindung setzen.

Wenn Sie Ihr B.A.-Studium an unserer Universität absolvieren bzw. absolviert haben - dies gilt sowohl für Bildungsinländer/innen als auch internationale Studierende - beachten Sie bitte Folgendes:

1. Wenn Sie ein M.A.-Studium anstreben, müssen Sie sich für das kommende Semester fristgerecht rückmelden. Wenn Sie sich nach der Rückmeldung doch gegen ein M.A.-Studium an der Uni Göttingen entscheiden, können Sie die Erstattung der Semesterbeiträge beantragen.

2. Sie können sich innerhalb der regulären Bewerbungszeiträume bewerben, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihr B.A.-Studium bis zu Beginn des Masterstudiums abschließen werden. Für eine Bewerbung bzw. bedingte Zulassung müssen Sie min. 150 Credits in Ihrem FlexNow Auszug nachweisen. Im Falle einer fachlichen Eignung erhalten Sie eine bedingte Zulassung, mit der eine bedingte Einschreibung für den jeweiligen M.A.-Studiengang möglich ist.

3. Wenn Sie bedingt zugelassen wurden, müssen Sie bis zum 15.11. (Bewerbung für ein WiSe) bzw. bis zum 15.05. (Bewerbung für ein SoSe) sicherstellen, dass in Ihrem FlexNow-Konto alle für einen Abschluss notwendigen B.A.-Leistungen inkl. der B.A.-Arbeit erfasst sind. Wenn Sie Ihre B.A.-Arbeit in einem Fach einer anderen Fakultät geschrieben haben, müssen Sie Ihren Abschluss gegenüber der Master-Koordination separat nachweisen.
Bitte beachten Sie: Nach der neuen Regelung des Ministeriums kann in einigen Fällen die Frist für den Nachweis des BA-Abschlusses bis zum 31.03. (Bewerbung zum WiSe) bzw. bis zum 30.09. (Bewerbung zum SoSe) verlängert werden. Die Fristverlängerung für den Nachweis des BA-Abschlusses bis zum Ende des Semesters ist nur zulässig, sofern a) als Prüfungsleistung ausschließlich die Abschlussarbeit fehlt oder b) die Abschlussarbeit bereits bei der Hochschule eingereicht wurde und der Umfang der ansonsten fehlenden Prüfungsleistungen sechs Anrechnungspunkte nicht überschreitet.
Zum 15.11. bzw. 15.05. wird von der Master-Koordination geprüft, welche Masterstudierende eine Fristverlängerung erhalten können. Bis dahin müssen entsprechende Leistungen in FlexNow eingetragen sein. Die betroffenen Studierenden werden über die Genehmigung einer Fristverlängerung auf elektronischem Wege informiert.

4. Wenn Sie eine (bedingte) Zulassung erhalten haben, müssen Sie einen Antrag auf Änderung ihres Studienverlaufs bei der Studienzentrale stellen. Wenn Sie als internationale/r Student/in Ihr B.A.-Studium an der Uni Göttingen absolvieren, müssen Sie diesen Antrag beim International Office (Frau El-Omar) stellen.

5. Nach der Umschreibung können Sie sich für Lehrveranstaltungen Ihrer Master-Fächer anmelden.

Wenn Sie Ihr B.A.-Studium an einer anderen Universität als der Georg-August-Universität Göttingen absolvieren bzw. absolviert haben - dies gilt sowohl für Bildungsinländer/innen als auch internationale Studierende - beachten Sie bitte Folgendes:

1. Eine Bewerbung ist innerhalb der jeweiligen Bewerbungszeiträume möglich, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihr B.A.-Studium bis zu Beginn des Masterstudiums abschließen werden. Internationale Studierende, die ein Visum benötigen, müssen sich innerhalb des 1. regulären Bewerbungszeitraums bewerben. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein (B.A.-)Abschlusszeugnis vorliegt, reicht eine offizielle Leistungsübersicht mit min. 150 ECTS aus (sofern Ihr Bachelorstudium an das European Credit Transfer System angelehnt ist).

2. Bei fachlicher Eignung wird eine bedingte Zulassung ausgestellt, mit der eine bedingte Immatrikulation möglich ist. Der B.A.-Abschluss (d.h. insgesamt 180 ECTS) muss spätestens bis zum 15.11. (Bewerbung für das Wintersemester) bzw. bis zum 15.05. (Bewerbung für das Sommersemester) gegenüber der Master-Koordination (per Email) nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie: Nach der neuen Regelung des Ministeriums kann in einigen Fällen die Frist für den Nachweis des BA-Abschlusses bis zum 31.03. (Bewerbung für ein WiSe) bzw. bis zum 30.09. (Bewerbung für ein SoSe) verlängert werden. Die Fristverlängerung für den Nachweis des BA-Abschlusses bis zum Ende des Semesters ist nur zulässig, sofern a) als Prüfungsleistung ausschließlich die Abschlussarbeit fehlt oder b) die Abschlussarbeit bereits bei der Hochschule eingereicht wurde und der Umfang der ansonsten fehlenden Prüfungsleistungen sechs Anrechnungspunkte nicht überschreitet.
Zum 15.11. bzw. 15.05. wird von der Master-Koordination geprüft, welche Masterstudierende eine Fristverlängerung erhalten können. Entsprechende Nachweise müssen bis dahin bei der Master-Koordination (per Email) eingegangen sein. Die betroffenen Studierenden werden über eine Fristverlängerung auf elektronischem Wege informiert.

3. Nach der erfolgreichen Bewerbung und dem Erhalt eines (bedingten) Zulassungsbescheids müssen Sie den Antrag auf Immatrikulation bei der Studienzentrale spätestens bis zum 30.09. (für ein WiSe) bzw. bis zum 31.03. (für ein SoSe) stellen. Wenn Sie als internationale/r Student/in Ihr B.A.-Studium an einer deutschen oder ausländischen Universität absolvieren bzw. absolviert haben, müssen Sie diesen Antrag beim International Office (Frau El-Omar) stellen.

4. Nach der Immatrikulation und Überweisung des Semesterbeitrags werden Sie Zugangsdaten zu elektronischen Online-Diensten der Uni Göttingen (eCampus, Lehrveranstaltungssystem Stud.IP und Prüfungsmanagementsystem FlexNow) erhalten. Erst dann können Sie sich für Lehrveranstaltungen Ihres Masterstudiengangs bzw. Ihrer Master-Fächer anmelden. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der einzelnen Fächer zu den Veranstaltungen. Diese finden Sie z.B. im Lehrveranstaltungsverzeichnis EXA oder Sie können diese bei der jeweiligen Fachstudienberatung erfragen.

5. Nach der Immatrikulation können Sie Ihren Studienausweis (Chipkarte) abholen. Wenn Sie sich nach der Immatrikulation doch gegen ein M.A.-Studium an der Uni Göttingen entscheiden, können Sie die Erstattung der Semesterbeiträge beantragen.