Leistungsnachweise und Prüfungen im Promotionsstudiengang Theologie


Grundlegende Informationen zum Promotionsstudiengang Theologie finden Sie auf der Homepage des Studiengangs.

Leistungsnachweise im Promotionsstudium

Doktorandinnen und Doktoranden beachten bitte, dass für die Vorträge, die in den Modulen P.Theo.010, 020 und 030 (Doktorandenkolloquium I, II und III) gehalten werden müssen, Anmeldungen im FlexNow obligatorisch sind.

Das Wahlpflichtmodul des Promotionsstudiengangs (P.Theo.041, 042 bzw. 043) wird in der Regel durch Anrechnung von Leistungen, die an anderen Fakultäten bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen erbracht wurden, abgeschlossen.

Wird eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm im Rahmen der Graduiertenschule für Geisteswissenschaften Göttingen (GSGG) vorgelegt, gilt ein ordnungsgemäßes Studium als nachgewiesen.

Promotionsprüfung

Die Promotionsprüfung setzt die Absolvierung des Promotionsstudiums und die ordnungsgemäße Einschreibung voraus; sie besteht aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation oder Rigorosum).

Formulare für den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung sind im Dekanat der Theologischen Fakultät erhältlich.

Vollzug der Promotion

Der Vollzug der Promotion erfolgt durch die Aushändigung des Prüfungszeugnisses und der Promotionsurkunde. Vor der Aushändigung der Urkunde darf der Doktorgrad nicht geführt werden.