Key Action 1 (KA1): Mobilität mit Programm- und Partnerländern
KA 1.2 Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD)
Die Erasmus Mundus Joint Master Degrees (EMJMD) haben folgende Zielsetzungen:
Die integrierten Studiengänge zur Erlangung gemeinsamer Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse (EMJMD) werden von internationalen Konsortien angeboten. Es können sich Konsortien bewerben, die sich aus mindestens drei europäischen Hochschulen zusammensetzen und einen gemeinsamen internationalen Studiengang anbieten, der mit einem gemeinsamen Abschluss (Doppel-, Mehrfach-, oder Gemeinsamer Abschluss) abgeschlossen wird und mindestens zwei Mobilitätsphasen in zwei unterschiedlichen europäischen Ländern umfasst. Gegebenenfalls können Konsortien auch andere Partner aus dem Bildungsbereich und außerhalb des Bildungsbereichs mit speziellem Fachwissen, das vom gemeinsamen Programm abgedeckt wird, einbeziehen.
Nach einem Vorbereitungsjahr wählen die Konsortien in den drei Folgejahren Studierende aus, denen am Ende ihres Studiums ein Joint Degree (gemeinsamer Abschluss) oder ein Multiple Degree (Mehrfachabschluss) verliehen wird. Die Förderung umfasst auch die Stipendienvergabe an hochqualifizierte internationale Studierende, die für dieses Programm ausgewählt werden.
Zur effektiven Überwachung der gemeinsamen Masterabschlüsse durch die Konsortien ist die Anwendung gewisser Monitoring und Qualitätssicherungsmechanismen notwendig. Weitere Informationen zur Qualitätssicherung finden Sie auf dieser Webseite.
Antragstellung
Der Aufruf erscheint einmal jährlich im vierten Quartal.
Relevante Unterlagen für die Projektplanung und Antragstellung sind der jeweils gültige Erasmus+ Programm Guide, der entsprechende Call und ggf. zusätzliche Leitfäden zum jeweiligen Aufruf.
Sie finden alle Informationen auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur: EACEA.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein interaktives PDF-Dokument. Die EACEA stellt die elektronischen Antragsunterlagen (E-Form) nach Veröffentlichung des Aufrufs zur Verfügung.
Der Antrag ist in elektronischer Form einzureichen und besteht aus:
der ausgefüllten E-Form bestehend aus Part A-C
und ggf. folgenden optionalen Anhängen: