W3-Professur für Interdisziplinäre kriminologische Forschung
Einrichtung: Juristische Fakultät / Sozialwissenschaftliche Fakultät
Veröffentlichungsdatum: 08.08.2024
Bewerbungsende: 13.09.2024
An der Georg-August-Universität Göttingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BesGr. W3 NBesO) zu besetzen:
W3-Professur für Interdisziplinäre kriminologische Forschung (w/m/d)
Die/der Stelleninhaber*in übernimmt zudem die Position
der Direktorin / des Direktors des
Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN)
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) ist eines der bedeutendsten kriminologischen Forschungsinstitute in Europa und führt national wie international interdisziplinär angelegte anwendungs- und grundlagenorientierte Forschung zu einem breiten Spektrum krimi-nologischer Themen durch. Es ist ein unabhängig arbeitendes Forschungsinstitut in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, das vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert wird. Das KFN strebt für die nächsten Jahre die Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft an. Hierfür wird eine Person gesucht, die zukünftig das KFN leitet und die Verantwortung für die strategische Entwicklung des Instituts übernimmt. Von dieser Person werden auch die Bereitschaft und die Fähigkeit erwartet, das KFN in die Leibniz-Gemeinschaft zu überführen und dort zu etablieren. Von der Person wird die Kooperation mit der Georg-August-Universität Göttingen erwartet.
Gesucht wird eine wissenschaftlich exzellent ausgewiesene, teamorientierte und engagierte Führungspersönlichkeit aus der Psychologie, den Rechtswissenschaften, der Soziologie oder benachbarten Fachgebieten, die
- über mehrjährige und umfassende Führungserfahrung und nachweisliche Führungskompetenz im wissenschaftlichen Kontext verfügt;
- in der anwendungs- wie grundlagenorientierten empirischen kriminologischen Forschung und ihrer Methodik erfahren und in einem breiten Themenspektrum ausgewiesen ist;
- erfolgreich im Einwerben von Drittmitteln in kompetitiven Verfahren ist;
- über ein hohes Maß an internationaler Sichtbarkeit verfügt; nachgewiesen durch Publikationen in internationalen Zeitschriften;
- in der interdisziplinären Zusammenarbeit erfahren ist;
- in der Forschung in Netzwerken / Verbünden erfahren und ausgewiesen ist;
- über Erfahrung in der Förderung exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchses verfügt.
Über die Forschungsschwerpunkte des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen informiert der Link:
http://www.kfn.de/forschungsprojekte
Die/der Stelleninhaber*in übernimmt nach einer Übergangsphase mit gemeinsamer Leitung die alleinige Leitung des KFN nach dem Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers im September 2026. Die Besetzung erfolgt in einem gemeinsamen Berufungsverfahren des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen und der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts.
Eine Anbindung der Professur an eine der beiden unten genannten Fakultäten ist vorgesehen. Die Bewerber*innen werden gebeten, sich über die Forschungsschwerpunkte bzw. -profile der zwei Fakultäten unter folgenden Links zu informieren:
Für die Juristische Fakultät:
https://www.uni-goettingen.de/de/forschung/659772.html
Für die Sozialwissenschaftliche Fakultät:
https://www.uni-goettingen.de/de/forschung/25843.html
Die Professur wird Lehraufgaben im Umfang von 2 LVS an einer der beiden Fakultäten wahrnehmen. Die Universität Göttingen legt Wert auf forschungsorientierte Lehre. Die Übernahme von Betreuungsaufgaben wird erwartet.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bei einer Berufung auf eine Professur können Juniorprofessor*innen sowie sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt hatten oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.
Das KFN und die Universität stehen für eine offene Arbeitsumgebung und wertschätzen die Diversität der Mitarbeitenden. Bewerbungen von Wissenschaftler*innen aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen und das KFN streben in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordern daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Die Stiftungsuniversität Göttingen und das KFN verstehen sich zudem als familienfreundliche Einrichtungen und fördern die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sehen sich die Stiftungsuniversität Göttingen und das KFN in besonderer Weise verpflichtet und begrüßen deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist nicht möglich.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 13. September 2024 an den Dekan der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Herrn Prof. Dr. Andreas Busch, Platz der Göttinger Sieben 3, 37073 Göttingen in einem PDF-Dokument unter bewerbungen@sowi.uni-goettingen.de.
Nähere Auskünfte erteilt gern der Dekan der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (dekanat@sowi.uni-goettingen.de).
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).