Erasmus+ Soziale Teilhabe

Studierende

Für die Langzeitmobilität kann unabhängig vom Programmland ein "Social Top up", d. h. ein Zuschuss in Höhe von 250 EUR pro finanziell gefördertem Monat gewährt werden. Im Falle einer kürzeren (short-term/'blended') physischen Mobilität wird für eine Mobilitätsdauer von 5 bis 14 Tagen ein Zuschuss von 100 EUR ausgezahlt, für eine Mobilitätsdauer von 15 bis 30 Tagen ein Zuschuss von 150 EUR, wobei der zusätzliche Betrag für Praktika dann nicht gilt. Alle Social Top ups sind kombinierbar mit dem Top up Green Travel. Das Format der "blended mobility", also einer kürzeren Mobilitätsdauer mit virtuellem Zusatz, kann für Studierende mit Beeinträchtigungen ggf. eine attraktive Option zur rein physischen Mobilität darstellen.

Eine erste Abfrage erfolgt während des Bewerbungsverfahrens für einen Studien- bzw. Praxisaufenthalt. Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt und nominiert wurden, erhalten dann im weiteren Verfahren von der Abteilung Göttingen International einen Link übermittelt. Verbindliche Anträge können dann innerhalb der kommunizierten Frist online gestellt werden. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Studierende mit Beeinträchtigung und Studierende, die einen Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, können alternativ auch einen Realkostenantrag stellen.

Für weitere Details und bei offenen Fragen kontaktieren Sie uns per E-Mail unter go-international-plus@uni-goettingen.de. Wir unterstützen Sie gerne.

Erfahren Sie mehr über die antragsberechtigten Zielgruppen und die Kriterien:

Zuschuss (Social Top up)

  • Das Social Top up soll Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung (ab mind. GdB 20) oder chronischer Erkrankung unterstützen.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen gebeten, einen entsprechenden Nachweis (z. B. Attest oder Kopie des GdB) bei Aufforderung (Stichprobe) vorzulegen.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top ups für Teilnehmende mit Kind/ern, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
  • Bitte nutzen Sie auch frühzeitig unser Beratungsangebot.

Realkostenantrag (Individualantrag)

  • Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 50 können alternativ einen Realkostenantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
    4. Medizinische Beratung
    5. Didaktisches Material
  • Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.
  • Bitte nutzen Sie frühzeitig unser Beratungsangebot. Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren.

Zuschuss (Social Top up)

  • Das Top up soll Teilnehmende, die einen Erasmus+ KA 171 geförderten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, unterstützen.
  • Eine Beantragung ist auch bei Mitreise des Partners möglich.
  • Das Social Top up kann nur einmal pro Kind beantragt werden (keine Doppelförderung).
  • Elternteile, die mit mind. zwei Kindern ein Auslandsstudium planen, können beide das Social Top up beantragen.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen stichprobenartig um Einreichung von entsprechenden Nachweisen (z. B. Geburtsurkunde/n, Reisebelege) gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
  • Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot.

Realkostenantrag (Individualantrag)

  • Teilnehmende, die einen Erasmus+ KA 171 geförderten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, können alternativ einen Individualantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Betreuungskosten
  • Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.
  • Bitte nutzen Sie frühzeitig unser Beratungsangebot. Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren.

Zuschuss (Social Top up)

  • Das Social Top up soll Teilnehmende, die aus einem nicht-akademischen Haushalt kommen, unterstützen.
  • Keines der Elternteile hat einen akademischen Abschluss (z. B. Hochschul-/Fachhochschulabschluss). Im Ausland erworbene Studienabschlüsse der Eltern/ Bezugspersonen gelten als akademischer Abschluss, auch wenn diese nicht in Deutschland anerkannt werden.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen stichprobenartig um Einreichung einer ehrenwörtlichen Erklärung der Eltern gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Teilnehmende mit Kind/ern oder erwerbstätige Studierende.

Zuschuss (Social Top up)

  • Antragsberechtigt sind erwerbstätige Studierende, die mit zeitlichem Bezug zur Mobilität einer mind. 6-monatigen fortlaufenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind.
  • Die Tätigkeit darf maximal drei Monate vor Beginn der Mobilität beendet werden. Bsp.: Die akademische Mobilität startet am 15.10., die Tätigkeit darf frühestens am 15.08. enden.
  • Die Studierenden haben monatlich durchschnittlich mindestens 450 EUR und maximal 850 EUR (Nettoverdienst) verdient.
  • Bitte beachten: Während des Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalts darf keine vergütete Tätigkeit ausgeübt werden, auch nicht online vom Gastland aus.
  • Studierende, die mit Erasmus+ ein vergütetes Praktikum (vgl. Zuverdienstgrenze) absolvieren, sind nicht antragsberechtigt.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Teilnehmende stichprobenartig um Einreichung eines entsprechenden Nachweises (z. B. Gehaltsabrechnungen) gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Teilnehmende mit Kind/ern oder Erstakademiker*innen.

Hochschulpersonal (Lehrende und wissenschaftsunterstützendes Personal)

Realkostenantrag (Individualantrag)

  • Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung können einen Individualantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
    4. Medizinische Beratung
    5. Didaktisches Material
  • Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot: go-international-plus@uni-goettingen.de. Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren. Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.

Zuschuss (Social Top up)

  • Teilnehmende mit Kind/ern können pro Mobilität einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250,00 € für Betreuungskosten im Ausland (Nachweis erforderlich) beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb der Universität nicht bereits an anderer Stelle ein Zuschuss beantragt und bewilligt wurde.
  • Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot: go-international-plus@uni-goettingen.de. Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren.

Kontakt:

International Office
Education and Mobility Programmes
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail: go-international-plus@uni-goettingen.de