Erasmus+ KA 171 - Informationen für Studierende (Outgoing)

Für interessierte Studierende

    Das Programm richtet sich an alle regulär immatrikulierten Studierenden und Promovierenden der Universität Göttingen. Anders als bei der Programmlinie KA 131 handelt es sich dabei um spezifische Kooperationen mit Hochschulen weltweit, weshalb nur eine Bewerbung auf bereits festgelegte Plätze möglich ist. Bitte sehen Sie deshalb von nicht abgesprochenen Bewerbungen ab.

    Da die Anforderungen abweichen, bitten wir Sie, weitere Informationen zu der Fachrichtung, dem Studienlevel und genaueren Fristen den jeweiligen Calls zu entnehmen. Wenn Sie sich bewerben möchten, wenden Sie sich gerne unter der E-Mail-Adresse go-international-plus@uni-goettingen.de an uns oder kontaktieren Sie Ihre Fachberatung. Falls Sie für das Förderprogramm und den Platz in Frage kommen, informieren wir Sie direkt darüber, wie die weitere Bewerbung abläuft, welche Dokumente Sie einreichen und was Sie sonst noch beachten müssen.

    Bitte beachten Sie, dass Erasmus+ auch im Ausland absolvierte Praktika fördert. Die sogenannte Studierendenmobilität für Praktika ist offen für Bachlor- und Masterstudierende sowie Graduierte, sofern diese sich im letzten Studienjahr beworben haben, und Doktoranden. Die Mobilitätsphase kann zwischen 2 und 12 Monaten betragen, im Falle einer short-term oder blended Mobilität für Doktoranden 5 bis 30 Tage.

Die Mobilität kann auch als sogenannte "Blended Mobility", durchgeführt werden, was eine kürzere Mobilität ermöglicht und dafür eine Kombination aus der physischen Mobilität und einer virtuellen Komponente bedeutet. Letztere ermöglicht eine bessere Teamarbeit und einen Online-Lernaustausch. Es gilt zu beachten, dass die "virtuellen" Tage nicht finanziell gefördert werden und nicht auf das Erasmus+ Kontingent angerechnet werden.

Für die sogenannten Langzeitmobilitäten zu Studien- oder Praktikumszwecken bzw. im Rahmen der Doktorandenmobilitäten ist die virtuelle Komponente optional und hat keine zeitliche Vorgabe. Im kürzeren "blended" Format ist sie dagegen verpflichtend, hat allerdings auch keine zeitliche Vorgabe. Für alle drei genannten Mobilitätsformen würde eine 5-30 tägige Mobilität mit dem virtuellen Anteil kombiniert werden.

Für Erasmus+ geförderte Studierende

Outgoing-Studierende erhalten grundsätzlich sowohl für einen Aufenthalt zu Studien- als auch zu Praktikumszwecken eine Erasmus+ Förderung von 700 EUR pro Monat, zusätzlich wird eine Reisekostenpauschale ausgezahlt. Diese variiert je nach Programmland; für die Berechnung wird der sogenannte Distance Calculator benutzt. Wann und wie die Förderung ausgezahlt wird, hängt vom jeweiligen Programmland ab, wir werden Sie jedoch rechtzeitig über die Planung informieren. Nach erfolgreicher Bewerbung können zusätzliche Förderungen für Soziale Teilhabe (Social Top up) sowie für nachhaltiges Reisen (Green Travel) beantragt werden.

Kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig unter der E-Mail-Adresse go-international-plus@uni-goettingen.de.

Informationen erhalten Sie von Ihrer*m Erasmus+ Programmbeauftragten und der aufnehmenden Hochschule. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeverfahren an den Partneruniversitäten variieren können.

Das Learning Agreement ist Ihre Lernvereinbarung und ein Pflichtdokument für einen Erasmus+ geförderten Aufenthalt. Die Lernvereinbarung enthält die Kurse, die Sie im Ausland besuchen möchten und die Kurse, die sie später in Göttingen anerkennen lassen wollen. Ein vollständiges und damit gültiges Learning Agreement enthält Unterschriften folgender Personen: Teilnehmer*in, Programmbeauftragte*r bzw. befugte Person der Heimatfakultät und Ansprechperson an der Partneruniversität. Weitere Informationen finden Sie unter Guidelines auf der Erasmus+ Webseite.

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung des Learning Agreements verpflichtend ist. Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen während der Erstellung des Dokuments bitte an das International Office unter go-international-plus@uni-goettingen.de.

Alle Stipendiat*innen sind durch eine zentrale Gruppenversicherung (Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Assistance-Versicherung) versichert, die zentral vom Projektkoordinierungsteam der Einrichtung organisiert wird. Die Teilnehmenden müssen über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Die Versicherungskosten (ca. 1,50 EUR pro Tag) werden von der individuellen Unterstützung abgezogen.

Die Erasmus+ KA 171 Fördervereinbarung (sog. Grant Agreement) stellt die verbindliche Förderzusage dar und enthält alle relevanten Informationen zu den Bedingungen der Erasmus+ KA 171 Förderung. Sie erhalten für Ihre Unterlagen ein von der Abteilung Göttingen International unterzeichnetes Exemplar erst nach Einreichung eines vollständigen Online Learning Agreements (s. o.).

Die benötigten Sprachkenntnisse für Ihren Auslandsaufenthalt entnehmen Sie bitte dem jeweiligem Call, da die Anforderungen sich je nach Hochschulkooperation unterscheiden. Vorbereitende Sprachkurse mit der Möglichkeit eines Zertifikatserwerbs und Nachweisen für Ihren Auslandsaufenthalt finden Sie auf der Webseite der ZESS, der Zentralen Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen. Außerdem können Zertifikate von belegten Sprachkursen oder spezielle Sprachtests als Nachweise dienen (z. B. TOEFL, IELTS).

Oft können auch fachfremde Studierenden an den Sprachkursen der philologischen Fächer der Universität Göttingen teilnehmen – dies bietet sich insbesondere bei Sprachen an, die nicht standardmäßig von der ZESS angeboten werden. Bitte kontaktieren Sie dazu die Lektorate der jeweiligen Philologien.

Certificate of Arrival

Nach Ihrer Ankunft an der Gastuniversität lassen Sie sich bitte das Certificate of Arrival ausstellen und leiten uns dieses so schnell wie möglich per Mail an go-international-plus@uni-goettingen.de weiter. Erst nach Eingang dieses Dokuments kann die erste Rate Ihrer Förderung zur Auszahlung vorbereitet werden.

Revised Learning Agreement

Bis nach 5 Wochen nach Studienbeginn an der Partnerhochschule können Sie Änderungen an Ihrem Learning Agreement für Studierende vornehmen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten an der Heimat- als auch der Gasthochschule über die Anpassungen informiert sind und diesen formal zustimmen.

Certificate of Stay

Innerhalb des vereinbarten Studienzeitraums sind Sie an der Gasthochschule eingeschrieben und besuchen dort Lehrveranstaltungen. Als Erasmus+ Förderzeitraum zählt nur der Zeitraum, in welchem Sie akademisch verpflichtend vor Ort sein müssen – begonnen mit den Orientierungstagen bis zur letzten Prüfung. Dies wird durch die aufnehmende Einrichtung am Ende des Aufenthalts im Certificate of Stay bestätigt.

Nach Ihrem Aufenthalt müssen Sie die Bestätigung über Ihren Aufenthalt, das Transcript of Records einreichen sowie die Online EU-Survey ausfüllen.

Checklisten & Dokumente

    Vorbereitung, Beurlaubung, Anerkennungen – für den Auslandsaufenthalt gibt es einiges zu beachten. Unser A–Z der Aufenthaltsplanung unterstützt Sie.

    Der sogenannte Diplomzusatz dient der vereinfachten Anerkennung von Abschlüssen innerhalb Europas. Die Qualifizierungen und Abschlüsse der Studierenden werden dadurch besser vergleichbar und die erworbenen Kompetenzen erkennbar gemacht. Ziel ist es, das Studieren oder Arbeiten im Ausland zu erleichtern. Dennoch ersetzt das Diploma Supplement weder das Abschlusszeugnis noch einen Lebenslauf, sondern stellt ein ergänzendes Dokument dar.

    Wenn Sie ein Diploma Supplement ausgestellt bekommen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns unter go-international-plus@uni-goettingen.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU; außerdem verlinken wir Ihnen hier ein offizielles Template, dem Sie die im Dokument erfassten Punkte entnehmen können.

Kontakt:

International Office
Education and Mobility Programmes
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail: go-international-plus@uni-goettingen.de