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Programme zur Anschubfinanzierung für Projektanträge


Universitätsinternes Anschubprogramm


Für die Unterstützung von Initiativen der Verbundforschung und zur Vorbereitung von Projektanträgen des European Research Council (ERC) kann von der Stiftung privaten Rechts der Universität Göttingen oder vom Präsidium der Universität auf Antrag der*des Sprecher*in eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Das elektronische Antragsformular auf Anschubfinanzierung finden Sie hier.

Zu unterstützungsfähigen Projektanträgen nationaler, internationaler und europäischer Förderinstitutionen zählen Verbünde, an denen mehrere Arbeitsgruppen bzw. Wissenschaftler*innen der Universität Göttingen beteiligt sind. Die Finanzierung wird nur für solche Anträge gewährt, deren Koordination in Göttingen liegt.

Ziel des Anschubprogramms ist es, den Wissenschaftler*innen, i.d.R. dem/der Sprecher*in, bestmögliche Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Antragstellung zu bieten, um so die Chancen für einen Erfolg der Initiative zu verbessern.

Die zur Verfügung gestellten Mittel können weitgehend frei und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Erfordernisse verwendet werden, beispielsweise für eine/n zusätzliche/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter*in, für Hilfskräfte, zur Durchführung von Workshops oder für notwendige Dienstreisen. Auch die Einladung externer Expert*innen ist möglich.

Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass eine Befristung von wissenschaftlichem oder administrativem Personal im Einzelfall nicht generell mit Bewilligung möglich ist. Setzen Sie sich daher bitte unbedingt rechtzeitig mit der Personalabteilung in Verbindung, um befristungsrechtliche Fragen frühzeitig zu klären.

Das Anschubprogramm bietet im Regelfall maximal folgende finanzielle Unterstützung:

VERBUNDINITIATIVE ANTRAGSSKIZZE EINRICHTUNGSANTRAG
Sonderforschungsbereich 30.000 Euro 40.000 Euro
Forschungsgruppe 15.000 Euro 20.000 Euro
Graduiertenkolleg 10.000 Euro 25.000 Euro
größeres Projekt mit Beteiligung Dritter 10.000 Euro 20.000 Euro
Ab dem Zeitpunkt der Vorlage Ihres Antrags auf Anschubfinanzierung in der Abteilung Forschung und Transfer erfolgt bei positivem Bescheid die Zuweisung der Mittel durch die Finanzabteilung in der Regel innerhalb von 28 Tagen.

Externe Anschubprogramme


Darüber hinaus gibt es für EU-Projektanträge (z.B. Horizon Europe) weitere Möglichkeiten, eine Anschubfinanzierung zu beantragen. Falls Sie Interesse an einer Anschubfinanzierung haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das EU-Hochschulbüro. Unser Team kann entscheiden, ob eine Anschubfinanzierung möglich ist und falls ja, welches Anschubprogramm am besten zu Ihrer Antragsidee passt.
Das Europa-Programm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) bietet auf Antrag eine finanzielle Unterstützung u.a. folgender Aktivitäten an:

  • Niedersachsen FIT: FORSCHUNGS- UND INNOVATIONS-TAGE in Brüssel zur Präsentation niedersächsischer Forschungsstärken und Innovationsideen.
  • Niedersachsen BEREIT: Maßnahmen zur VorBEREITung von Anträgen für EU-Förderprogramme.
  • Niedersachsen KONSORT: Maßnahmen zum Aufbau und zur Festigung von KONSORTien mit dem Ziel, federführend als Konsortialführer europäische Kooperationen auszubauen und die gemeinsame Antragstellung in EU-Förderprogrammen zu initiieren.

Das MWK evaluiert jeden Antrag. Eine Entscheidung hängt von der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel ab. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Weitere Informationen


Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert den Aufbau internationaler Kooperationen. Antragstellende, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partner*innen aufbauen möchten, können Mittel für Auslandsreisen, Gastaufenthalte oder projektvorbereitende Workshops beantragen.

Die DFG fördert zudem Wissenschaftliche Netzwerke. Sie eröffnen Wissenschaftler*innen in allen Karrierephasen die Möglichkeit zu einem mehrjährigen ortsübergreifenden Austausch zu einem selbstgewählten wissenschaftlichen Themenbereich mit dem Ziel, ein konkretes Ergebnis zu erreichen. Ein Wissenschaftliches Netzwerk besteht aus einem festen Personenkreis von in der Regel 10 bis 20 Personen, dem auch im Ausland tätige Wissenschaftler*innen angehören können.
Weitere Informationen zum Aufbau internationaler Kooperationen
Weitere Informationen zu Wissenschaftlichen Netzwerken
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt u.a. Maßnahmen zur Vorbereitung von gemeinsamen EU-Projektanträgen von deutschen Antragstellenden mit Partnern in anderen Regionen wie z.B.:
Förderaufruf Bridge2ERA2021
Förderaufruf Bridge2ERA-EaP