MASTERSTUDIENGANG POLITIKWISSENSCHAFT: NATIONALSTAAT UND GLOBALISIERUNG (ab Wintersemester 2022/23)

INHALTE

Vor dem Hintergrund von Finanzkrisen, weltweite Migrationsbewegungen, der populistischen Bedrohung der Demokratie, der Corona-Pandemie und der Klimakrise stellt sich immer deutlicher die Frage, wie sich politische Ordnung unter den Bedingungen der Globalisierung bilden und verändern kann. In welchem Verhältnis stehen dabei die vielfachen Formen modernen Regierens (»Governance«) zur immer noch wichtigen Politik im nationalstaatlichen Rahmen?
Studierende vertiefen in diesem Studiengang ihre wissenschaftlichen Kenntnissen sowie ihre Fähigkeiten zur selbständigen fachspezifischen und interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeit und zur Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei steht stets im Mittelpunkt, wie sich politische Ordnung unter den Bedingungen der Globalisierung bilden und verändern kann. Der Masterstudiengang kombiniert eine kompakte und forschungsorientierte Vertiefung aller politikwissenschaftlichen Teildisziplinen mit attraktiven Wahlmöglichkeiten.

TÄTIGKEITSFELDER

Der Studiengang qualifiziert durch berufsfeldrelevante Vermittlung von fachspezifischem Wissen und methodisch-analytischen Fähigkeiten für die Arbeit als Politikwissenschaftlerin oder Politikwissenschaftler in vielen Tätigkeitsfeldern in öffentlichen und privaten Institutionen:
• Medien, Öffentlichkeitsarbeit, politische Bildung und Erwachsenenbildung;
• Politik, Verwaltung, Verbände und NGOs;
• Strategieabteilungen von Unternehmen, Beratungsagenturen sowie Markt- und Meinungsforschung;
• Wissenschaft und Wissenschaftsmanagement.

STRUKTUR DES STUDIENGANGS

Der Masterstudiengang bietet die Wahl zwischen einem reinen politikwissenschaftlichen Fachstudium mit Spezialisierungsmöglichkeiten oder der Kombination von Politikwissenschaft mit einem anderen Fach. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für Modulpakete in der Prüfungsordnung des jeweiligen Faches.
Das Studium umfasst 120 Credits, die sich über 4 Semester folgendermaßen verteilen:
a) auf das Fachstudium 78 C: im Umfang von 78 C oder im Umfang von 42 C in Kombination mit einem zulässigen fachexternen Modulpaket im Umfang von 36 C,
b) auf die Schlüsselkompetenzen 12 C,
c) auf das Masterarbeitmodul 30 C.

Der Masterstudiengang ist teilzeitgeeignet.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Die Auswahlkommission legt folgende Kriterien zugrunde:

  • Leistungen in der Politikwissenschaft im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten
  • Deutsch-Sprachnachweis (nur für Bildungsausländer) bspw. in Form der DSH-2, TestDaF (viermal Niveaustufe 4) oder telc Deutsch C1 Hochschule bis zur Immatrikulation (30.09. bzw. 31.03.)
  • sehr gute Englischkenntnisse, die die intensive Arbeit mit internationaler Fachliteratur ermöglichen, werden dringend empfohlen


Über die Zulassungsanträge wird in einem Hauptverfahren und, soweit erforderlich, in Nachrückverfahren entschieden. Im ersten Verfahrensschritt des Hauptverfahrens werden die Studienplätze zunächst an die Zuzulassenden mit einer hervorragenden Eignung (Bestenquote) und sodann an die nach Kombination weiterer Kriterien Zuzulassenden (Kombinationsquote) vergeben.

Am Auswahlverfahren in der Kombinationsquote wird nicht beteiligt, wer eine Zulassung in der Bestenquote erhalten hat. An einem Nachrückverfahren wird nicht beteiligt, wer eine Zulassung in der Bestenquote oder in der Kombinationsquote erhalten hat. Verfügbar gebliebene Studienplätze nach der Bestenquote werden der Kombinationsquote hinzugerechnet.

  • BESTENQUOTE: Für die Auswahl im Rahmen der Bestenquote wird eine Rangliste, bei der maximal 39 Punkte erreichbar sind, nach dem Ergebnis der Bachelornote oder der Note eines gleichwertigen Bildungsnachweises erstellt. 50% der Studienplätze werden nach dieser Rangliste vergeben, beginnend mit Platz 1.
  • KOMBINATIONSQUOTE: Für die Auswahl im Rahmen der Kombinationsquote wird eine Rangliste, bei der maximal 51 Punkte erreichbar sind, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen erstellt. 50% der Studienplätze werden nach dieser Rangliste vergeben, beginnend mit Platz 1. Die Auswahl wird auf Grund einer Kombination der nachfolgenden Kriterien festgestellt:

    • a) auf Grund der Bachelornote oder der Note eines äquivalenten Bildungsnachweises sowie besonderer Kenntnisse, die für das erfolgreiche Absolvieren dieses Studiengangs förderlich sind, und
    • b) nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs mit der Bewerberin oder dem Bewerber.


    Die Auswahlkommission trifft unter den eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl und unter den vorausgewählten Bewerberinnen oder Bewerbern eine Auswahl auf Grund der festgelegten Auswahlkriterien.

    Das Auswahlgespräch wird in der Regel bis zum 10.09. für das Wintersemester und bis zum 10.03. für das Sommersemester an der Universität durchgeführt.
    Weitergehende Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum Thema Masterbewerbung.