Gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden alle Mitglieder und Angehörige durch die Universität vor Diskriminierung, unter anderem bei sexueller Belästigung, geschützt. Dies gilt sowohl für alle Beschäftigten (gemäß AGG) als auch für immatrikulierte Promovierende und Stipendiat*innen (gemäß NHG §42, 6).
Beratung und Unterstützung erhalten Sie sowohl als Betroffene als auch als Unterstützer*in von Betroffenen unter anderem bei der Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität.