Glossar




Anlaufstellen / Kontakt

Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen zum Studium und der Studienorganisation an das Studienbüro wenden. Wenn Ihnen dort nicht geholfen werden kann, werden Sie an die richtige Stelle weiterverwiesen.

Weitere Anlaufstellen bei Fragen:

Weitere zentrale Beratungsangebote finden Sie hier.

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Bachelorzeugnis / Studienabschluss

Die Ausstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt nicht automatisch sondern muss beim Prüfungsamt beantragt werden (Postweg ist ausreichend). Das Antragsformular ist unter dem jeweiligen Studiengang unter "Formulare und Dokumente des Studiengangs") zu finden. Sobald das Zeugnis fertiggestellt wurde, erhalten Sie eine E-Mail auf Ihren studentischen E-Mail-Account.

Beachten Sie bitte, dass das Zeugnisdatum das Datum der letzten Prüfungsleistung ist. Möglicherweise ist dieses Datum relevant für BAFöG, Kindergeld, Krankenkasse, etc.

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Beurlaubung

Hinweise zur Beurlaubung finden Sie hier.

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Exmatrikulation

Allgemeine Informationen zur Exmatrikulation

Sie müssen bis zum erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfungsleistungen immatrikuliert bleiben (z. Bsp. Klausur, Abgabe der Bachelorarbeit).

Wir empfehlen jedoch, dass Sie bis zum Eintragen des Prüfungsergebnisses der letzten Prüfung in FlexNow immatrikuliert bleiben, auch wenn Sie sich für ein neues Semester rückmelden müssen. Sollten Sie sich bereits exmatrikuliert haben und stellen dann fest, dass Sie die Prüfung nicht erfolgreich bestanden haben, haben Sie kein Anrecht auf eine Re-Immatrikulation, sondern müssen sich wieder neu bewerben und haben somit keinen Abschluss.

Es ist möglich, sich bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn zu exmatrikulieren und den für das Semester bereits gezahlten Semesterbeitrag zurückzufordern.

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Fachwechsel / Ortswechsel

Infos zu Fachwechsel / Quereinstieg oder Ortswechsel finden Sie hier.

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Freischuss / Notenverbesserung

Es dürfen Prüfungsleistungen innerhalb von 15 Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden. Nähere Details regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

Wird eine Klausur zur Notenverbesserung wiederholt, so gilt jeweils die bessere Note. Es hat keine Auswirkung, wenn jemand beim Freiversuch durch die Klausur durchfällt.

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Härtefallantrag

Ein Härtefallantrag kann als formloser Antrag gestellt werden, wenn eine Regelung aus einer Ordnung für die betreffende Person als unzumutbare Härte betrachtet werden kann, beispielsweise im Falle einer Erkrankung.

Ein Antrag wird als formlos bezeichnet, wenn er nicht auf einem Formblatt oder Formular gestellt wird. Formlos heißt nicht, dass der Antrag ohne Form gestellt wird, d. h. er sollte leserlich oder maschinell geschrieben, sowie orthographisch und grammatikalisch korrekt sein.

Der Antrag sollte in jedem Fall mindestens das Folgende enthalten:

  • den vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und die Adresse des Antragsstellers
  • eine Betreffzeile
  • eine Anrede (in der Regel die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs)
  • den Antragstext mit Begründung
  • die Unterschrift des Antragsstellers

Als Anlagen sind eine aktuelle Leistungsübersicht und eventuelle Nachweise mit einzureichen.

Hinweise zu Nachteilsausgleichen

Alle Anträge können grundsätzlich zu den Öffnungszeiten des Infopoints oder Prüfungsamts abgegeben werden. Außerhalb der Sprechzeiten können Anträge in den Briefkasten in der Wilhelm-Weber-Str. 2 geworfen werden (Das Haus ist wochentags von 8.30 Uhr bis ca. 18.00 Uhr geöffnet.).

Die Prüfungskommission entscheidet anschließend über den Antrag; der schriftliche Bescheid wird Ihnen per Post zugesandt.

Bitte beachten Sie: Die Kommission tagt jeweils zu Beginn und zum Ende jeder Vorlesungszeit; die Termine werden rechtzeitig im Bioblog bekannt gegeben. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin eingegangen sind.

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IT-Systeme der Universität

  • Was ist StudIP?

    StudIP ist eine digitale Lernplattform, die für die Organisation von Lehrveranstaltungen genutzt wird. Sie können hier nach Ihren Veranstaltungen suchen und sich dafür eintragen. Dies ist empfehlenswert, da viele Dozenten Materialien zur Vorlesung und / oder den Übungen in StudIP verfügbar machen.

    Bei einigen Veranstaltungen wird StudIP auch für die Einteilung von Übungs- und Praktikumsgruppen verwendet. Sie sollten sich dann frühzeitig für die Termine eintragen, die am besten in Ihren Stundenplan passen.

    Sie dürfen StudIP jedoch nicht mit der online Prüfungsverwaltung FlexNow verwechseln. Unabhängig von der Anmeldung in StudIP in Kurslisten o.Ä. muss die Prüfungsanmeldung immer über FlexNow erfolgen.

  • Was ist UniVZ?

    UniVZ ist das Online-Vorlesungsverzeichnis der Universität Göttingen. Hier finden Sie Informationen zu Lehrveranstaltungen, Modulen, (Lehr-)Personen und Einrichtungen.

  • Was ist FlexNow?

    FlexNow ist das Online-Prüfungsverwaltungssystem der Universität Göttingen. Über dieses Portal müssen Sie sich zu allen Prüfungen anmelden. Nach Absolvieren einer Leistung wird diese durch die Dozenten in FlexNow eingetragen und vom Prüfungsamt verbucht. Unter Studierendendaten / Leistungsnachweise haben Sie so jederzeit einen aktuellen Überblick über die von Ihnen erbrachten Leistungen.

    Melden Sie bitte falsche Einträge oder Fehler, die bei der An-/Abmeldung aufgetreten sind, umgehend dem Prüfungsamt.

    Weitere Informationen zu FlexNow

    Regeln für das An/Abmeldeverfahren in FlexNow

    Zugang zur Prüfungsverwaltung FlexNow

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Ordnungen

Die Prüfungs- und Studienordnung liefert den rechtsverbindlichen Rahmen für das Studium. Sie regelt alle Belange der Prüfungen, welche Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, An- und Abmeldepflichten, Notenbildung etc. sowie den Studienverlauf, die Inhalte und die Ziele des Studiengangs. Das Modulhandbuch, welches Teil der Studienordnung ist, enthält die Modulbeschreibungen. Ein gut strukturiertes Studium setzt die Kenntnis der Prüfungs- und Studienordnung voraus.

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Pflichtstudienberatung

Vor dem letzten Prüfungsversuch in einem Pflichtmodul müssen Sie eine Pflichtstudienberatung wahrnehmen (bspw. Ringvorlesung, AC, GP Botanik oder GP Zoologie (Achtung: im BSc Biologie auch B.Bio.190-1!)). Sie können sich dann nicht selbst in FlexNow zu Ihrem letzten Klausurversuch anmelden, sondern werden nach erfolgter Pflichtstudienberatung durch das Prüfungsamt angemeldet.

Bitte vereinbaren Sie mindestens 14 Tage vor dem letzten Klausurversuch einen Termin bei der Studienberatung Ihres Studiengangs.

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Prüfungsversuche

Wie viele Prüfungsversuche (Gesamtanzahl) bzw. Wiederholungsversuche (Anzahl an Wiederholungen (ohne Erstversuch)) Sie für eine Prüfung haben, ist in der jeweiligen Modulbeschreibung geregelt. In der Regel haben Sie drei Versuche, um eine Prüfung zu bestehen.

Vor dem letzten Prüfungsversuch in einem Pflichtmodul müssen Sie eine Pflichtstudienberatung wahrnehmen.

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Schlüsselkompetenzen

Schlüsselkompetenzen oder Schlüsselqualifikationen sind Kenntnisse, die neben dem Fachwissen für den späteren Beruf qualifizieren sollen. Dazu zählen beispielsweise Kurse zum akademischen Schreiben, zum Vermitteln wissenschaftlicher Inhalte oder Fremdsprachen, aber auch die Fähigkeit sich selbständig Lehrinhalte anzueignen oder Aufgaben zu bearbeiten. Aus folgenden Bereichen können die Schlüsselkompetenzen dabei frei gewählt werden:

Selbst Module, die nicht in den genannten Stellen gelistet sind, können besucht und ggf. angerechnet werden. Stellen Sie dafür bitte vor Veranstaltungsbeginn einen Antrag für ein neues Schlüsselqualifikationsmodul (pdf). Beachten Sie, dass Sie hierfür vorab mit dem Dozenten absprechen müssen, ob Sie an den Veranstaltungen teilnehmen können.

Allgemeine Informationen und Hilfe bei der Entscheidung, welche Module für Sie interessant sein können, finden Sie hier.

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Unbenotete Module

Es gibt die Möglichkeit, Module unbenotet in den Bachelorabschluss einzubringen, um die Gesamtdurchschnittsnote zu verbessern. Nähere Details regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

Die Anzahl an unbenoteten Credits bezieht sich dabei nur auf die Module, die in die Bachelorabschlussnote einfließen, nicht auf ggf. zusätzlich belegte Module. Dabei werden von Vornherein unbenotete Module in die in der Ordnung genannte Summe eingerechnet.

Die „unbenoteten Module“ können per Formular (zu finden unter dem jeweiligen Studiengang unter "Formulare und Dokumente des Studiengangs") beim Prüfungsamt beantragt werden.

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