Informationen zum Sommersemester 2023 unter Pandemie-Bedingungen für internationale Studierende

I. Bewerbung und Zulassung, Semesterbeitrag, Immatrikulation, Vorlesungszeit, Lehre

Die Bewerbung zum Sommersemester 2023 ist nur noch für grundständige Fächer ohne Zulassungsbeschränkung möglich. Informieren Sie sich hier zum Studienangebot und hier zum Bewerbungsverfahren.

Zulassungsbescheide zum Sommersemester 2023 werden im Januar und Februar verschickt, für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin/Staatsexamen/1. Fachsemester voraussichtlich im Januar.

Die Übertragung einer Zulassung auf ein späteres Semester ist nicht möglich. Wenn Sie den angebotenen Studienplatz nicht annehmen können oder die Immatrikulation zurücknehmen, müssen Sie sich erneut bewerben.

Die Bewerbungsphase zum 1. Fachsemester zum Wintersemester 2023/24 beginnt am 01. April 2023 und endet nach aktuellem Stand voraussichtlich am 30. April 2023. Bewerbungen zum höheren Fachsemester sind vom 01. Juni 2023 bis zum 15. Juli 2023 möglich. Für Masterstudiengänge gelten abweichende Bewerbungsfristen, zu denen Sie sich hier informieren können.

Promovierende, die einen Zulassungsbescheid ihrer Fakultät erhalten haben, können fortlaufend eingeschrieben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür hier.

Semesterbeiträge sind zum größten Teil Solidarbeiträge, die zur Finanzierung von Infrastrukturen und Leistungen beitragen, die allen Studierenden zur Verfügung stehen. Eine Minderung aus Pandemiegründen (etwa, wenn Sie aus dem Ausland online studieren) ist nicht möglich.

Für gebührenfinanzierte Studiengänge können abweichende Regelungen gelten. Nehmen Sie ggfs. Kontakt zur Studiengangskoordination an der Fakultät auf.

Die Immatrikulation an der Universität Göttingen ist ein volldigitaler, ortsunabhängiger Prozess. Nur in Ausnahmefällen müssen Originaldokumente zur Einschreibung vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie per E-Mail im Rahmen des Einschreibungsprozesses.

Die Rücknahme der Immatrikulation mit Erstattung der gezahlten Semesterbeiträge ist bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn möglich.

Die Mehrheit der Neuimmatrikulierten hat die Möglichkeit, sich mit den während des Bewerbungsprozesses erhaltenen Registrierungsdaten unter https://ecampus.uni-goettingen.de/account anzumelden und ein Passwort für den regulären Studierenden-Account zu setzen. Er kann von diesem Moment an für alle eCampus-Funktionen (Anmeldung zu Lehrveranstaltungen etc.) genutzt werden.

Das Portal erlaubt auch die Aufnahme eines Portraitfotos, das für die Chip-Karte genutzt wird. Auch für Internationale, die zunächst nicht einreisen können, wird die Produktion der Chip-Karte angestoßen, da erst mit der Produktion der Karte ein SUB-Nutzerkonto angelegt und freigeschaltet wird. Dieses erlaubt auch die Nutzung digitaler Bibliotheksressourcen.

Die produzierte Karte wird zwischengelagert, bis Sie sie in Empfang nehmen können. Die Lagerzeit ist nicht begrenzt.

Für manche Neuimmatrikulierten steht das Portal aus technischen Gründen nicht zur Verfügung. Erhalten Sie beim Versuch der Portalanmeldung eine Fehlermeldung, wenden Sie sich unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Matrikelnummer an campussupport@uni-goettingen.de und beantragen Sie die Mitteilung Ihrer Account-Daten. Sie erhalten diese dann in einem verschlüsselten pdf-Dokument. Hängen Sie an Ihre E-Mail ein geeignetes Foto an, um auch die Produktion der Chip-Karte auszulösen. Sie können dann digitale Bibliotheksressourcen nutzen. Die Karte wird eingelagert, bis Sie sie vor Ort abholen können.

Das Sommersemester 2023 beginnt wie geplant am 01. April 2023 und endet am 30. September 2023. Der Beginn der Vorlesungszeit ist aktuell der 11. April 2023. Die Vorlesungszeit endet voraussichtlich am 14. Juli 2023.

Aktuell gilt im Covid-19-Stufenplan der Universität Göttingen die Stufe 0. Das bedeutet: Zurück zur Präsenz. Alle Kurse finden in Präsenz statt, Online- oder Hybridkurse sind nicht mehr möglich. Auch Laborpraktika und Exkursionen finden in Präsenz statt. Die 3G-Regel ist nicht mehr verpflichtend.

Die Bibliotheken sind geöffnet, Sie können dort alle Arbeitsplätze nutzen, und auch die Dienstleistungen stehen Ihnen in vollem Umfang zur Verfügung. Der Hochschulsport ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.

Alle aktuellen Informationen zum Lehrbetrieb an der Universität Göttingen, werden hier für Sie bereitgestellt.

Mit dem kostenlose Campus-Covid-Screen (CCS) können Sie sich dennoch weiterhin testen lassen.

Hier finden Sie Informationen zum Impf-Angebot der Universität Göttingen zum Sommersemester 2023.

II. Erhalt eines Visums, Einreise, Quarantäne und Selbstisolation, Situation vor Ort

Die Situation an den deutschen Botschaften und Konsulaten bleibt uneinheitlich und hängt vom Pandemiegeschehen vor Ort ab. Die Verfahren für die Beantragung von Visa, für die Wahrnehmung von Interview-Terminen und die Abholung erteilter Visa variieren stark. Informieren Sie sich zur aktuellen Situation auf der Website der jeweiligen Auslandsvertretung.

Die zwischenzeitlich nötige Bescheinigung, dass die physische Präsenz am Hochschulort unabdingbar ist, ist für Studierende nicht mehr erforderlich.

Die Einreise in die Europäische Union und nach Deutschland ist für Studierende grundsätzlich möglich.

Regelungen zur Einreise, zur Testpflicht und zur Quarantäne unterscheiden sich danach, wie das deutsche Robert-Koch-Institut das Land klassifiziert, aus dem Sie einreisen: Gebiete, die nicht als Virusvariantengebiete klassifiziert sind; Gebiete, in denen eine besorgniserregende Variante des SARS-CoV-2-Virus auzutreten droht;

Virusvariantengebiete sind solche Länder oder Landesteile, in denen Mutationen des SARS-CoV-2-Virus aufgetreten sind.

Im Folgenden gelten als Geimpfte Personen, die bis 14 Tage vor Einreise vollständig mit einem Impfstoff gegen das neuartige Coronavirus geimpft wurden, der in der Europäischen Union zugelassen ist. Lizenzproduktionen in der Europäischen Union zugelassener Impfstoffe, die unter anderem Handelsnamen vertrieben werden, werden akzeptiert.

Genesene gelten als vollständig geimpft, wenn sie neben dem Genesenennachweis eine Dosis eines in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffs erhalten haben.

Als Genesene gelten Personen, die einen ärztlichen Nachweis über eine frühere Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus und einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 90 Tage und nicht jünger als 28 Tage ist.

  • EINREISE AUS LÄNDERN, DIE NICHT ALS VIRUSVARIANTENGEBIETE KLASSIFIZIERT SIND

Aktuell gelten keine Einschränkungen.

  • EINREISE AUS GEBIETEN, IN DENEN DAS AUFTRETEN EINER BESORGNISERREGENDEN VIRUSVARIANTE DROHT

Die Einreise setzt einen negativen Antigen- oder PCR-Test voraus, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Test wird vom Beförderer, dann erneut bei Einreise kontrolliert.

Impf- oder Genesenennachweise werden nicht akzeptiert. Eine Pflicht zur Selbstisolation nach Einreise besteht nicht.

  • EINREISE AUS VIRUSVARIANTENGEBIETEN

Die Einreise aus Virusvariantengebieten ist für vollständig geimpfte Studierende möglich. Es gelten scharfe Regelungen:

Sie müssen schon vor der Abreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.

Schnelltests werden nicht akzeptiert. Dies gilt für Einreisen auf dem Luft-, See- oder Landweg. Impfnachweise oder Genesenennachweise werden nicht akzeptiert.

Nach Ankunft besteht eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation. Eine Option auf Verkürzung der Selbstisolation durch eine zweite Testung vor Ort besteht nicht. Dies gilt auch für Geimpfte oder Genesene.

  • FALLS EINE INFEKTION FESTGESTELLT WIRD

Wird eine Infektion festgestellt, sind Sie zu einer häuslichen Quarantäne verpflichtet. Diese endet automatisch nach fünf Tagen. Dringend empfohlen wird, die Quarantäne fortzusetzen, bis Symptomfreiheit vorliegt und in der Regel zwei aufeinander folgende Tests negativ ausfallen.

Werden ärztliche Behandlung oder die Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich, werden in der Regel alle Kosten für die Heilbehandlung von Ihrer Krankenkasse getragen.

Während der Quarantäne können Sie Lieferservices nutzen, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Studierende und Mitarbeitende der Universität werden Sie im Notfall unterstützen (s. unten, Lieferservices).

Für die Versorgung während Selbstisolation oder Quarantäne stehen Ihnen Lieferdienste zur Verfügung, die haltbare Lebensmittel und Drogerieartikel per Post zu Ihnen liefern. Auch frische Lebensmittel sind mit Einschränkungen über Lieferdienste zu erhalten.

Entsprechende Adressen finden Sie in einer Handreichung, die wir für Sie zusammengestellt haben.

In dieser Facebook-Gruppe bieten Helfer*innen vor Ort, während der Zeit der Selbstisolation, Unterstützung an.

Trinkwasser müssen Sie sich nicht liefern lassen: Das Leitungswasser in Deutschland hat in der Regel eine bessere Qualität als viele Produkte aus dem Supermarkt und kann bedenkenlos getrunken werden.

Die Anmeldung bei der Stadt Göttingen ist aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung via Online-Formular möglich. Die übliche 14tägige Frist für die Anmeldung bei der Stadt ist suspendiert, Sie sollten sich aber um einen möglichst zeitnahen Termin bemühen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Pass sowie eine „Wohnungsgeberbestätigung“, ein Formular, das Ihr Vermieter für Sie auszufüllen hat.

Die Ausländerbehörde Göttingen ist nur eingeschränkt zugänglich. Nehmen Sie vor Stellen eines Erstantrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Aktuelle Informationen zur Situation in Deutschland stellt das Robert Koch-Institut zur Verfügung. Sie erhalten hier auch detaillierte Informationen für einzelne Landkreise, auch zum Landkreis Göttingen.

Ausführliche Hinweise zum Schutz vor Infektionen in Alltagssituationen finden Sie hier. Die wichtigsten Grundregeln bleiben:

  • Halten Sie zu Personen in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern, bei körperlicher Betätigung und Sport im Freien von 2 Metern.
  • Beachten Sie allgemeine Hygieneregeln: Niesen und husten Sie konsequent in die Armbeuge, waschen Sie sich regelmäßig für mindestens 20 Sekunden die Hände.
  • Tragen Sie in öffentlichen Einrichtungen (auch in Geschäften und auf Märkten) und in öffentlichen Verkehrsmitteln medizinische Schutzmasken der Klassen FFP2/KN95.
  • Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit oder in Ihren Privaträumen sind nur in engen Grenzen erlaubt.

Diese Regelungen werden hier erläutert und spezifiziert.

Die Universität Göttingen hat ein eigenes Hygienekonzept zum Infektionsschutz aufgestellt. Informieren Sie sich hier zu aktuell gültigen Regelungen.

Beachten Sie besonders , dass der Zugang zu Lehrveranstaltungen in Präsenz auf Geimpfte, Genesene und Getestete beschränkt ist. Der CampusCovidScreen bietet eine kostenlose Testmöglichkeit auf dem Campus.

Internationale mit deutscher Meldeadresse haben einen Anspruch auf kostenfreie Impfung gegen das neuartige Coronavirus. Dies schließt Booster-Impfungen mit ein. Die Impfung kann von Allgemeinmediziner*innen vorgenommen werden.

Hier finden Sie Informationen zum Impf-Angebot der Universität Göttingen zum Sommersemester 2023.

Weiterhin stellt die Stadt Göttingen eine Übersicht aller Impfmöglichkeiten in Göttingen und im Landkreis Göttingen zur Verfügung.

Personen, die mit einem in der Europäischen Union nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten in Deutschland als Ungeimpfte. Sie können frühestens 28 Tage nach Abschluss der ersten Impfserie eine weitere vollständige Impfserie mit einem in der Europäischen Union zugelassenen mRNA-Impfstoff erhalten, um den Status ‚geimpft‘ zu erlangen. Eine ausführliche Beratung und Impfungen bieten Allgemeinmediziner*innen an.

Impf- und Genesenennachweise, die in der Europäischen Union ausgestellt wurden, können in der CovPass-App abgelegt werden. Apotheken stellen die nötigen QR-Codes zur Verfügung. Personen, die in Nicht EU- oder EWR-Staaten mit in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden, können diese QR-Codes in der Regel ebenfalls erhalten, wenn sie eine zureichende Impfdokumentation vorlegen können. Apotheken, die routiniert mit solchen Impfnachweisen umgehen, finden Sie am Waldweg oder am Humboldtbogen.

Info-Videos in 13 Sprachen zum Thema: Corona-Tests und Impfung


Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Incoming Office

Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr

Hotline-Internationale Studierende und Bewerber*innen

+49 551/39 27777


Telefonische Sprechstunden:
Mo - Fr 9 - 12 Uhr

Kontakt


Lageplan


Find us on Facebook