Perspektiven der Fakultät

(Auszug aus dem Entwicklungsplan der Fakultät 2005 - 2010)

Die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist die älteste, größte und renommierteste juristische Fakultät in Niedersachsen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1737 ist sie der Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre verpflichtet. Ihre Spitzenstellung in Norddeutschland ist in den letzten Jahren durch positive Lehr- (2008) und Forschungsevaluationen (2002) bestätigt worden. Ziel der Fakultät ist es, sich als Zentrum exzellenter rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre in Deutschland zu etablieren.

Die Fakultät zeichnet sich seit langem durch eine hervorragende und breit gefächerte Forschung und Lehre in den Kernfächern des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts und auf dem Gebiet der Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und –theorie sowie Rechtsvergleichung) aus. Hierauf aufbauend hat sie innovative Forschungsvorhaben zu thematisch übergreifenden Themen und Spezialgebieten etabliert. Mit den fächerübergreifend und interdisziplinär angelegten Forschungsschwerpunkten



zielt die Fakultät auf eine weitere Profilschärfung und auf die weitere Vernetzung mit den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Die Fakultät hat sich im Zuge des Generationenwechsels personell erneuert und damit die Voraussetzungen für den Ausbau der neuen Forschungsschwerpunkte auf der Basis ihrer erfolgreichen Forschung in den Kerngebieten geschaffen. Dieses Profil wird durch zahlreiche strukturelle und organisatorische Maßnahmen, darunter vor allem durch die neue Fakultätsstruktur unterstützt. Unter Forschungsgesichtspunkten sind folgende neun Institute, ein Zentrum und drei externe, mit der Fakultät verbundene Institute eingerichtet worden:



Exzellente Forschung und Lehre setzen entsprechende Arbeitsbedingungen und insbesondere eine adäquate Literaturversorgung voraus. Die Fakultät verfügt – im Zusammenwirken mit der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek – über einen sehr großen Bestand an rechtswissenschaftlicher Literatur aller Rechtsgebiete. Alle wichtigen Datenbanken sind für Forschende und Studierende sowohl an den Arbeitsplätzen als auch über das Göttinger Funk-LAN verfügbar.

Ihren Studierenden bietet die Fakultät – aufbauend auf ihrem Forschungsprofil - sowohl eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung im Pflichtbereich des juristischen Studiums als auch eine in Niedersachsen in dieser Breite einmalige Vertiefung in den folgenden curricularen Schwerpunktbereichen:



Darüber hinaus besteht für deutsche Studierende die Möglichkeit, in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt über das Erasmusprogramm der EU durch erfolgreiche Teilnahme an dem Ergänzungsstudiengang „Rechtsintegration in Europa“ den Titel eines Magister Legum Europae/einer Magistra Legum Europae zu erwerben. Ausländische graduierte Studierende können im Rahmen eines Aufbaustudienganges den Titel eines Master of Laws (LL.M.) erwerben.

Die Göttinger Juristische Fakultät bietet ein hervorragendes Umfeld für den wissenschaftlichen Nachwuchs in den Rechtswissenschaften. Sie ist bestrebt, ihre Attraktivität für Promovenden weiter zu erhöhen. Die Fakultät ist eine der Gründerfakultäten der Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften (GGG).

Konzept zur Nachwuchsförderung

  • Stellungnahme zur Nachwuchsförderung/zum Personalkonzept der Juristischen Fakultät

  • Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist für die Juristische Fakultät von zentraler Bedeutung. Ziel der Nachwuchsförderung ist es natürlich, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern frühzeitig die Gelegenheit zu geben, möglichst selbständig und unabhängig zu forschen. Von besonderer Bedeutung ist dabei allerdings die Stellung der Rechtswissenschaft als Gesellschaftswissenschaft. Das Recht ist ein zentrales gesellschaftliches Steuerungsmedium. Deshalb ist die Rechtswissenschaft durch eine enge Verklammerung von Theorie und Praxis geprägt. Sie ist Teil des Wissenschaftssystems und zugleich in besonderer Weise mit dem Rechtssystem verbunden. Dies hat weitreichende Konsequenzen. So kennzeichnet es die Rechtswissenschaft, dass die juristischen Professionen hohes Ansehen genießen und eine Karriere in der juristischen Praxis also außerhalb der Universität sehr attraktiv ist. Daher stellt es eine besondere Herausforderung dar, den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs für eine Promotion und vor allem für den Beruf des Hochschullehrers bzw. der Hochschullehrerin zu gewinnen. Andererseits bedeutet die enge Verzahnung mit der Praxis aber auch, dass Promovierende in der Rechtswissenschaft häufiger als in anderen Fächern bereits im Berufsleben stehen. Dies ist insofern positiv, als ihre Dissertationen zur Verwissenschaftlichung der juristischen Praxis beitragen können und die Rechtswissenschaft in Kontakt mit der Praxis bleibt.

    Unabhängig davon ist natürlich auch in der Rechtswissenschaft der Lehrstuhl als typisches Organisationsprinzip der Rahmen, in dem in der Regel der Nachwuchs rekrutiert und die wissenschaftliche Praxis eingeübt wird. Die WKN hat in ihrem Evaluationsbericht der Fakultät bescheinigt, über einen sehr gut ausgebildeten und wissenschaftlich ausgewiesenen Lehrkörper zu verfügen. An Lehrstühlen kann eine Form der Kompetenz- und Wissensweitergabe in dichten kommunikativen Bezügen erfolgen, die diskursive Kontinuität und Anschlussfähigkeit von wissenschaftlichen Inhalten und Themen erlauben. An dieser Stelle ist allerdings erneut darauf hinzuweisen, dass die Ausstattung vieler Lehrstühle mit Nachwuchsstellen zu gering ist, worauf auch die WKN in der genannten Evaluation aufmerksam gemacht hat.

    Insgesamt ist die Nachwuchsförderung an der Juristischen Fakultät sehr heterogenen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Sie bedingen, dass an der Fakultät die Promotion im Regelfall als Individualpromotion erfolgt. Ergänzend eröffnet die Fakultät durch strukturierte Promotionsprogramme in Graduiertenschulen und Promotionskollegs den Doktoranden/-innen die Möglichkeit einer weiteren Vertiefung dieses Ausbildungsabschnittes.

    Das Personalkonzept der Fakultät soll für die Nachwuchsförderung und damit verbundene Karrierewege den entsprechenden Rahmen liefern. Die für den Erstabschluss von Mitarbeiterverträgen vorgesehene Laufzeit von zwei Jahren ist u.a. der Besonderheiten der juristischen Ausbildung geschuldet. Da sich an das rechtswissenschaftliche Studium ein Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen anschließt, die absolut meisten Promovierenden aber unmittelbar nach dem 1. Staatsexamen promovieren, wollen sie die Zeitspanne zwischen Ende des Studiums (also 1. Staatsexamen) und Beginn des Referendariats nicht zu groß werden lassen. Daher wird der Abschluss der Promotion nach zwei Jahren angestrebt. Die Besonderheit der Juristischen Ausbildung, die ein zweites Staatsexamen zwingend verlangt, bedeutet weiter, dass auch Nachwuchswissenschaftler/-innen, die eine Habilitation anstreben, vorübergehend die Universität verlassen müssen. Vor diesem Hintergrund bestehen zwei weitere Probleme, an deren Lösung die Fakultät gegenwärtig mitarbeitet. Auf der Landesebene ist die Regelung des § 32 Abs. 4 NHG missglückt, weil sie eine Anbindung von Referendaren/-innen und besonders qualifizierten Stipendiaten/-innen an die Universität verhindert. Diese dürfen aufgrund ihres Dienstrechts nur eine Viertelstelle an der Universität bekleiden. Gerade für Referendariats-stellen und Stipendien ist die Besetzung mit Viertelstellen sinnvoll, wie der Evaluationsbericht der WKN ausführt. Eben dies verbietet aber die besagte Vorschrift. Auf der universitären Ebene ist unglücklich, dass der juristische Nachwuchs von der Anschubfinanzierung für Nachwuchswissenschaftler/-innen der Universität ausgeschlossen ist, weil man sich aus dem Referendariat heraus nicht um diese bewerben darf.

    In der PostDoc-Phase, die in aller Regel mit einer Habilitation verbunden ist, nutzt die Fakultät in starkem Maße die im Jahre 2007 geschaffene Möglichkeit der Einstellung von Nachwuchswissenschaftlern/-innen als Akademische Räte/-innen auf Zeit. Vor der Berufung auf eine Stelle erfolgt allerdings eine bis zu zwölf Monate dauernde Beschäftigung auf einer TV L 13-Stelle, damit der/die Beschäftigte das sog. Persona grata-Verfahren der Fakultät absolvieren kann. Auf diese Weise konnte die Zahl der Habilitanden/-innen in den vergangenen Jahren auf derzeit 13 deutlich gesteigert werden, was mit der steigenden Zahl abgeschlossener Habilitationen korrespondiert. Daneben wird die Fakultät in diesem Jahr zwei Juniorprofessuren (ohne Tenure Track) besetzen. Dies ist u.a. besonderen strukturellen Problemen geschuldet, in welchen sich die Fakultät zurzeit befindet. Gleichwohl steht die Fakultät diesem für sie neuen Karriereweg offen gegenüber und erhofft sich positive Erfahrungen.

    Personalkonzept der Juristischen Fakultät