Institut für Landwirtschaftsrecht – Rentenbank setzt Förderung fort

Das Institut für Landwirtschaftsrecht wird im Jahr 2020/2021 weiter durch die landwirtschaftliche Rentenbank gefördert. Eingebettet ist die Zusage in einen Rahmenvertrag, der Ende letzten Jahres bei einem Besuch von Frau Prof. Dr. Hiltraud Casper-Hehne (Vizepräsidentin für Internationales), Frau Dr. Valerie Schüller (Vizepräsidentin für Finanzen und Personal) und Herrn Prof. Dr. José Martínez in Frankfurt unterzeichnet wurde. Für die landwirtschaftliche Rentenbank unterzeichnete ihr Vorstandssprecher Herr Dr. Horst Reinhardt. Gefördert wird auch das Forschungsprojekt „Landwirtschaftliche Förderbanken in Deutschland und Europa - Rechtliche Strukturen eines gemeinsamen europäischen Wertes“. Damit setzt die landwirtschaftliche Rentenbank ihr seit 1962 bestehendes Engagement an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität fort. Das Institut für Landwirtschaft ist bundesweit das einzige Universitätsinstitut zum Agrarrecht und beschäftigt sich unter anderem mit Rechtsfragen der Digitalisierung in der Landwirtschaft, dem Tierschutz und dem europäischen Agrarrecht. Geleitet wird es von Herrn Prof. Dr. José Martinez, der zugleich Inhaber der Stiftungsprofessur für Agrarecht und Öffentliches Recht ist.

Die Fakultät gratuliert zu dieser hohen Anerkennung der wissenschaftlichen Leistung des Instituts und seiner Mitglieder!

Landwirtschaftliche Rentenbank

Institut für Landwirtschaftsrecht