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International anerkannte Tests

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Ausreichende Englischkenntnisse sind mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten nachzuweisen. Diese sollten mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR) liegen:

a) UNIcert®: mind. Zertifikat UNIcert® III;
b) NULTE-Zertifikate: mind. Niveau C1;
c) Cambridge English Scale: mind. 180 Punkte;
d) für die Bewerbung für das Sommersemester 2024: „International English Language Testing System” (IELTS Academic): mind. Band 6.5; wobei das Niveau für die Kompetenzen Reading und Writing / Lesen und Schreiben jeweils nicht unter 5.5 liegen darf;
*Neue Regelung für die Bewerbung für das Wintersemester 2024/25: mind. Band 7.0; wobei das Niveau für die Kompetenzen Reading und Writing / Lesen und Schreiben jeweils nicht unter 6.5 liegen darf;
e) „Test of English as a Foreign Language, internet-based test” (TOEFL iBT): mind. 93 Punkte;
f) Global Scale of English (Pearson Academic ): mind. 76 Punkte.

Das erfolgreiche Absolvieren des Tests (a-f) darf nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Zulassungsantrags liegen.

Als Nachweis sehr guter Kenntnisse der englischen Sprache gilt auch der erfolgreiche Abschluss eines Studiengangs, bei dem Englischkenntnisse auf dem GeR-Niveau C1 oder höher als akkreditiertes Kompetenzziel in Diploma Supplement festgeschrieben sind, innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eingang des Antrags auf Zulassung.

Der Nachweis über sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache ist bei der Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30.09., bei Einschreibung für ein Sommersemester bis zum 31.03. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; der Nachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung; eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.