In publica commoda

Nachdem Sie eine Unterkunft gefunden haben

Bevor Sie ein- bzw. umziehen, beachten Sie bitte folgendes:

Mietvertrag
Sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, erwartet Ihr Vermieter, dass Sie allen Vertragspflichten voll nachkommen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie alle Punkte im Vertrag verstanden haben, wie um Beispiel, ob Sie dafür mitverantwortlich sind, das Treppenhaus zu reinigen oder, ob Sie Ihr(e) Zimmer streichen müssen wenn Sie ein- oder ausziehen. Falls Sie Fragen, Zweifel oder Verständnisschwierigkeiten haben, ist es ratsam, dass Sie jemanden dabeihaben, der Ihnen hilft, den Mietvertrag zu verstehen bevor Sie diesen unterschreiben.

Kaution
Fast alle Vermieter verlangen eine Kaution in Höhe von ein bis drei Kaltmieten (Miete ohne Nebenkosten). Die Kaution wird Ihnen nach Ende der Mietzeit zurückerstattet, wenn Sie Ihre Unterkunft in einem guten Zustand hinterlassen.

Überweisen der Kaution - Vorsicht!
Seien Sie vorsichtig, wenn es darum geht, eine Kaution zu überweisen.
Seien Sie besonders vorsichtig wenn:

  • Sie darum gebeten werden, eine Überweisung mit Western Union oder einem anderen internationalen Geldtransfer zu tätigen. Das bedeutet für gewöhnlich, dass es nicht möglich ist zurückzuverfolgen, wer das Geld erhalten hat.
  • Ihr Vermieter Ihnen anbietet, die Schlüssel per Post zuzuschicken. Das ist in Deutschland nicht üblich.
  • Ihr Vermieter nicht damit einverstanden ist, dass Sie Ihre Unterkunft besichtigen.


Zahlen Sie daher die Kaution nur dann wenn:

  • Sie die Unterkunft besichtigt haben;
  • Sie den Mietvertrag unterschrieben haben;
  • Sie die Schlüssel erhalten haben.


Im Falle, dass Sie die Unterkunft nicht selbst besichtigen können, können Sie auch Freunde oder Bekannte fragen den Besichtigungstermin wahrzunehmen.

Möbel
Die meisten Zimmer, die in WGs vermietet werden, sind nicht möbliert. Die Küche sowie weitere Gemeinschaftsräume sind in der Regel möbliert. Zimmer mit Möbeln sind als "möbliert" gekennzeichnet.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Wohnung für sich allein zu mieten, dann beachten Sie bitte, dass auch die meisten Wohnungen und Apartments nicht möbliert sind. Selbst der Küchenraum ist dabei oft nicht ausgestattet mit Haushaltsgeräten, wie einem Kühlschrank usw., außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Prüfen Sie daher immer genau, welche Möbel vorhanden sind.


Der Einzug
Wenn Sie in Ihr neues Apartment oder Zimmer einziehen, schauen Sie sich genau um und notieren Sie alle Schäden, auch kleinere, die Sie vorfinden. Zeigen Sie Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter die Notizen mit den Schäden und bitten Sie sie/ihn, diese Übersicht zu unterschreiben. Diese Übersicht kann dann als Zusatz dem Mietvertrag beigefügt werden. So können Sie, wenn Sie dann ausziehen, nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden für die Sie nicht verantwortlich sind, da Ihr Vermieter Ihre Kaution verwenden kann für alle Schäden, die während Ihrer Mietzeit entstehen.