Diskriminierungsschutz

Die Universität Göttingen sieht sich der gesellschaftlichen Verantwortung von Wissenschaft ebenso verpflichtet wie der Verwirklichung von Gleichberechtigung. Sie möchte alle Mitglieder und Angehörigen darin unterstützen, erfolgreich studieren, lehren, arbeiten und forschen zu können – unabhängig von ihren Erfahrungshintergründen und Lebenssituationen.

Vor fast 15 Jahren hat sich die Universität auf den Weg begeben, eine umfassende Diversitätspolitik umzusetzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Diversitätsorientierung ist als Querschnitts-aufgabe in Profilbildung und Hochschulentwicklung verankert. Mit ihrer Diversitätsstrategie (2016) hat sie diesen Weg programmatisch untermauert. Ein Kernstück der Diversitätsstrategie und -politik ist die Verbindung der Herstellung von Chancengleichheit mit dem Schutz vor Diskriminierung.

In den letzten Jahren wurden an der Universität Diskriminierungsschutzprojekte und -maßnahmen umgesetzt (Prävention, Intervention). Diese Aktivitäten waren jedoch stark auf den Bereich Studium und die Zielgruppe Studierende fokussiert und noch nicht unter einem konzeptionellen Dach vereint.

Mit diesem Diskriminierungsschutzkonzept (pdf) geht die Universität nun den nächsten Schritt: Sie nimmt verstärkt Mitglieder und Angehörige der anderen Statusgruppen in den Blick, richtet die Aufmerksamkeit auf mögliche Synergieeffekte und identifiziert vorhandene Schutzlücken. Das Konzept knüpft an bisherige Aktivitäten an, wertschätzt und bündelt diese und entwickelt sie systematisch weiter. Ziel ist es, Diskriminierungsschutz umfassend, transparent und praxisnah umzusetzen.

Das Diskriminierungsschutzkonzept befördert die Umsetzung der Diversitätsstrategie: Es systema-tisiert ihren inhaltlichen Strang „Diskriminierungsschutz“ (durch Benennung von Handlungsfeldern) und stellt die Verbindung mit praktischer Umsetzung her (durch Maßnahmenvorschläge).

Das Diskriminierungsschutzkonzept ist das Ergebnis breiter interner Verständigung über Inhalte und Prozesse. Es wurde seit Okober 2022 mit relevanten Handelnden und Gremien der Universität abgestimmt und von Senat (Stellungnahme) und Präsidium (Beschluss) am 12.07.2023 bzw. 19.07.2023 beschlossen. Das Konzept bildet die Grundlage dafür, im nächsten Schritt eine Planung mit klar definierten Maßnahmen auszuarbeiten. Erste neue Maßnahmen in den sechs Handlungsfeldern werden bereits jetzt priorisiert umgesetzt.

In Kapitel 1 wird die Ausgangslage skizziert, an die das Diskriminierungsschutzkonzept anschließt: Dazu zählen Begriffsbestimmungen und rechtliche Rahmenbedingungen zum Diskriminierungsschutz ebenso wie bestehende Selbstverpflichtungen der Universität, die Datenlage zu Diversität und Diskriminierung sowie eine Einordnung des Diskriminierungsschutzes in die universitäre Chancengleichheits- und Diversitätspolitik. In Kapitel 2 werden Ziele benannt und Handlungsfelder beschrieben, die die Universität bearbeiten möchte. Es wirft einen kursorischen Blick auf den jeweiligen Status Quo, benennt Handlungsbedarfe und listet exemplarisch Anregungen für Maßnahmen zur Bearbeitung dieser Bedarfe auf.