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Das Studium nach dem Studium

Weiterführende Studiengänge setzen immer ein abgeschlossenes Studium voraus.

Der gängigste weiterführende Studiengang ist der Master. Er vertieft die akademische Ausbildung. Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, im Normalfall ein Bachelor. Weitere Qualifikationsvoraussetzungen können erforderlich sein und werden in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Das Masterstudium, das an der Universität Göttingen in der Regel vier Semester dauert, führt zu einem forschungs- oder anwendungsorientierten zweiten Hochschulabschluss. Studienziel ist das Vertiefen, Spezialisieren oder Erweitern des im bisherigen Studium und gegebenenfalls in der Berufspraxis erworbenen Wissens und Könnens. Die Studienstruktur (Modularisierung, ECTS-Punkte usw.) ist mit der des Bachelors vergleichbar. An der Universität Göttingen werden im Masterstudiengang 120 ECTS erworben. Derzeit wird zwischen folgenden Masterstudiengängen unterschieden:

  • Konsekutive Masterstudiengänge sind eine wissenschaftliche Vertiefung des vorausgehenden Studiums im gleichen Fach (z.B. Masterstudium in Agrarwissenschaften nach vorhergehendem Bachelorstudium Agrarwissenschaften).
  • Nicht-konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang auf. Sie sind eigenständige Studiengänge, deren Zugangsvoraussetzungen mit fachlich unterschiedlichen Bachelor-Abschlüssen erfüllt werden können.
  • Ein Sonderfall nicht-konsekutiver Masterstudiengänge sind die sogenannten weiterbildenden Masterprogramme, die eine einschlägige Berufserfahrung voraussetzen und sich gezielt an Interessenten aus dem Berufsleben wenden. Häufig sind solche Masterprogramme mit zusätzlichen Studiengebühren verbunden.

  • Neben dem Master gibt es noch den Doctorate of Philosophy bzw. Philosophiae doctor (Ph.D.), welcher den Abschluss forschungsorientierter Intensiv- bzw. Promotionsstudiengänge bildet; alternativ kann auch der Doktorgrad der jeweiligen Fakultät verliehen werden.

    In der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs werden die Voraussetzungen genannt, insbesondere welcher Studienabschluss vorausgesetzt wird.