In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Studienplätze nach den Kriterien Wartezeit und Qualifikation vergeben:
- 10% der Studienplätze an die Bewerber mit den längsten Wartezeiten
- 90% der Studienplätze an die Bewerber mit den besten Punktwerten (Qualifikation).
Dafür wird jeder Bewerber mit seinen Merkmalen in beide Rangreihen eingeordnet; eine Verrechnung beider Merkmale findet nicht statt.
- Erläuterung
- Vergabe nach Wartezeit: 10%
Als Wartezeit gilt jedes Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in dem nicht an einer deutschen Hochschule studiert wurde.
Bei gleichen Wartezeiten von Bewerberinnen und Bewerbern werden die Positionen in der Wartezeitrangreihe in der Reihenfolge ihrer Noten ("Zweitkriterium") bestimmt. - Vergabe nach Qualifikation (Punktwert): 90%
Dafür wird ein Punktwert aus dem Gesamtpunktwert des Abiturs und den Punktwerten dreier für das gewünschte Studium fachspezifischer Unterrichtsfächer in der unten angegebenen Gewichtung gebildet. Für jedes Unterrichtsfach wird das arithmetische Mittel der Punktwerte der letzten vier Halbjahreszeugnisse berechnet.
Detaillierte Angaben im Rechenbeispiel (s.u.)
Abiturnote (80 %)
Unterrichtsfach 1 (10%): Mathematik
Unterrichtsfach 2 (5%): Englisch
Unterrichtsfach 3 (5%): Deutsch - Vorabquote
Die Vergabe der Studienplätze an Härtefälle, Ausländer, Zweitstudienbewerber, Berufsqualifizierte und aufgrund eines abgeleisteten Dienstes bevorzugt Auszuwählende geschieht vorab und nach besonderen Kriterien.