Krankenversicherung
Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Das gilt auch für internationale Wissenschaftler*innen und begleitende Familienangehörige. Schon für die Beantragung Ihres Visums müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen, die den Zeitraum der Anreise und der ersten Wochen in Deutschland abdeckt. Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vor Ort müssen Sie dann eine Krankenversicherung nachweisen, die für den gesamten Aufenthaltszeitraum gültig ist. Je nach Art Ihres Aufenthalts haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich zu versichern.
Das Welcome Centre unterstützt Sie bei der Auswahl einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und empfiehlt auch mehrsprachige Ärzt*innen in der Umgebung.
Generell gilt: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung im Heimatland auch Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Aufenthaltes in Deutschland übernimmt und ob Sie verpflichtet sind, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Die Versicherung in Ihrem Heimatland muss schriftlich bestätigen, dass auch in Deutschland Versicherungsschutz besteht. Falls der Versicherungsschutz nicht ausreicht, müssen Sie eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite, bei EURAXESS Deutschland und der Krankenkassenzentrale.
Krankenversicherung nach Art des Aufenthalts (stipendien- oder selbstfinanziert, Arbeitsverhältnis)Forschungsaufenthalt, stipendien- oder selbstfinanziert
Wenn Sie Ihren Aufenthalt durch ein Stipendium oder eigene Mittel finanzieren, steht Ihnen in der Regel nur eine private Krankenversicherung offen. Sie können ein Versicherungsunternehmen in Deutschland oder eines in Ihrem Heimatland wählen.
Deutsche Organisationen, die Stipendien für Forschungsaufenthalte in Deutschland vergeben, bieten ihren Stipendiat*innen oft Versicherungspakete mit gutem Leistungsumfang zu vergünstigten Konditionen an. Fragen Sie die Organisation, die das Stipendium vergibt, nach einer Empfehlung oder kontaktieren Sie das Welcome Centre.
Forschungsaufenthalt mit Arbeitsverhältnis
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, sind Sie in der Regel in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Ab einem Jahres-Bruttogehalt von 64.350 € können Sie zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Für Kurzaufenthalte mit einem Schengen-Visum (bis zu 90 Tage) brauchen Sie eine Reisekrankenversicherung mit einer minimalen Deckungssumme von 30 000 €, die für das gesamte Schengengebiet gültig ist. Schließen Sie diese Reiseversicherung möglichst schon in Ihrem Heimatland ab.
Für längerfristige Aufenthalte (länger als 90 Tage) ist eine umfangreichere Krankenversicherung notwendig, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland entsprechen muss.
In beiden Fällen empfehlen wir den Abschluss einer deutschen Krankenversicherung, um die Inanspruchnahme und Abrechnung von Leistungen im Inland zu vereinfachen.
Besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland, gelten für Sie weiterhin die Krankenversicherungsbestimmungen Ihres Heimatlandes. Sie brauchen für Ihren Aufenthalt in Deutschland keine zusätzliche Krankenversicherung, solange der Leistungsumfang in Ihrem Heimatland dem in Deutschland vorgesehenen grob entspricht. Die Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbehörde in Ihrem Heimatland bestätigt Ihnen dies auf einem Vordruck (E101).
Sind Sie in Ihrem Heimatland freiwillig versichert oder pflichtversichert, können Sie im EU-, ERW-Raum und in der Schweiz medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse im Heimatland erstatten lassen. Die Kosten werden in Höhe der Kosten übernommen, die eine vergleichbare Behandlung im Heimatland kostet.
Kurzfristiger Aufenthalt: Europäische Krankenkassenkarte (EHIC)
Wenn Sie sich für bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten und eine gesetzliche Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card / EHIC) nutzen. Sie wird von der Krankenversicherung in Ihrem Heimatland ausgestellt. Mit der EHIC können Sie im Krankheitsfall medizinische Versorgung in Deutschland in Anspruch nehmen. Klären Sie im Voraus mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland, welche Leistungen in Deutschland übernommen werden.
Längerfristiger Aufenthalt: Dokument S1
Bleiben Sie längerfristig in Deutschland und haben in Ihrem Heimatland eine gesetzliche Krankenversicherung, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse das Dokument S1 ausstellen lassen. Damit können Sie in Deutschland alle Leistungen einer gesetzlichen, deutschen Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Das deutsche Krankenversicherungssystem
Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen in Deutschland: gesetzliche und private Krankenversicherungen. Gesetzliche Krankenkassen sind Solidargemeinschaften. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert und bieten gesetzlich festgelegte Kernleistungen, dazu Zusatzleistungen. Private Krankenversicherungen sind privatwirtschaftlich organisiert und arbeiten gewinnorientiert. Der Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab.
Beide bieten Versicherungsschutz bei Erkrankung und Unfall und übernehmen in begrenztem Umfang auch die Kosten für Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente. Die Versicherungsbedingungen, der Umfang des Versicherungsschutzes und die Höhe der Beiträge variieren jedoch. Der Wechsel zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ist nicht ohne weiteres möglich. Weitere Informationen finden Sie im mehrsprachigen Wegweiser "Gesundheit für alle".
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Liegt Ihr Jahres-Bruttogehalt unter einer bestimmten Grenze (2021: 58.050 €), müssen Sie sich gesetzlich versichern. Auch Freiberufler*innen und Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Sie können zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern wählen. Die Anbieter bieten alle die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, unterscheiden sich darüber hinaus aber durch zusätzliche Leistungen, für die Zusatzbeiträge erhoben werden. Die Beiträge sind von der Höhe des Einkommens abhängig und werden von Ihnen und Ihrem*r Arbeitgeber*in zu gleichen Teilen finanziert. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden. Die Kosten für die Behandlung werden direkt von den Krankenkassen übernommen. Deswegen müssen Sie beim Arztbesuch immer Ihre Versichertenkarte vorzeigen, damit die Arztpraxis direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Merkmale der GKV:
- gesetzlich festgelegter Leistungsumfang, der eine gesicherte Grundversorgung auf hohem medizinischem Niveau gewährleistet
- trägt die Kosten für Arztbesuche, verschriebene Medikamente, ambulante Therapien sowie ambulante und stationäre Behandlungen im Krankenhaus
- trägt alle Behandlungskosten außer Kosten für Zahnersatz und Brillen
- Zahlung von 10 pro Tag für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthaltes
- Medikamente auf Rezept werden von Apotheken gegen eine geringe Zuzahlung ausgegeben
Liegt Ihr Brutto-Jahresgehalt über einer bestimmten Grenze (2021: 58.050 €) oder sind Sie selbstständig tätig, können Sie entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Der Beitrag richtet sich generell nach dem Leistungsumfang. Ihr Alter, Ihr Geschlecht und individuelle Gesundheitsrisiken, auch Vorerkrankungen, fließen in die Kalkulation Ihres Beitrages ein. Mit dem Alter können die Kosten für private Krankenversicherung stark ansteigen.
Private Krankenversicherungen bieten häufig mehr Leistungen an, z.B. Chefarztbehandlung oder sie übernehmen die Kosten für umfangreiche Zahnbehandlungen. Alle Leistungen müssen zunächst privat bezahlt werden. Sie erhalten dann eine Erstattung Ihrer privaten Krankenversicherung in Höhe und Umfang des vereinbarten Leistungsspektrums. Sind Sie unsicher, ob eine Leistung von Ihrer privaten Krankenversicherung bezahlt wird, fragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Anbieter nach.
Private Krankenversicherungen müssen für alle Familienangehörigen separat abgeschlossen und bezahlt werden.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten, die auf bei Vertragsabschluss schon bekannte Erkrankungen zurückgehen. Für manche Behandlungen gilt außerdem eine Wartezeit nach Vertragsabschluss: Kosten für medizinische Behandlung, die sich aus Schwangerschaft ergibt, werden in der Regel frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss übernommen.
Leistungsumfang und Preis privater Krankenversicherungen unterscheiden sich erheblich. Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen wollen, sollten Sie sich sorgfältig informieren und Anbieter und Tarife vergleichen. Nutzen Sie auch die Unterstützung durch unabhängige Beratungsstellen.
Kontakt:
Abteilung Göttingen International
Welcome Centre
Von-Siebold-Straße 4
37075 Göttingen