Studium

Das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft bietet Master-Studienprogramme für deutsche und chinesische Studierende an. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein Praktikum oder Referendariat in Nanjing zu machen.

Interessierte Studierende können sich frühzeitig mit dem Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft in Verbindung setzen, um eine optimale Integration der Ausbildung im chinesischen Recht in den eigenen Werdegang zu planen. Zusätzlich bestehen durch die verschiedenen Veranstaltungen des Instituts vielfältige Möglichkeiten sich bereits vor dem Ersten Staatsexamen über den Doppelmasterstudiengang "Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung" (LL.M./M.A.) zu informieren oder Veranstaltungen im chinesischen Recht in das Jurastudium zu integrieren.

Der Doppelmasterstudiengang "Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung ist ein an deutsche Studierende gerichteter Studiengang, der von den Universitäten Nanjing und Göttingen gemeinsam angeboten wird.

Der Studiengang umfasst vier Semester, von denen zwei Semester in Göttingen und zwei Semester in Nanjing zu absolvieren sind. Ziel ist es den Student*innen, die bereits ein rechtswissenschaftliches oder sinologisches Studium absolviert haben, einen umfänglichen Einblick in das chinesische Recht geben.

Weitere Informationen zum Studiengang "Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung" finden Sie hier.

Das Institut sucht ständig Referendare und Praktikanten, die in Nanjing Lehrveranstaltungen halten und Verwaltungsarbeit leisten.

Rechtsreferendare können eine Ausbildungsstation nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften in Nanjing absolvieren. Die Justizverwaltungen der Länder erkennen diese Ausbildung grundsätzlich an. Voraussetzung für eine Auslandsstation am Institut sind: Überdurchschinittliche Studienleistungen, Interesse an wissenschaftlicher Arbeit und Belastbarkeit. Chinesischkenntnisse sind zwar keine zwingende Voraussetzung, werden aber begrüßt.

Referendare werden mit praktischen Tätigkeiten der Institutsverwaltung betraut. Sie arbeiten auch in der Redaktion der Zeitschrift für Chinesisches Recht und der Verwaltung der Institutsbibliothek mit. Ihnen kann auch die Verantwortlichkeit für ein Projekt, etwa die Organisation eines Symposiums oder Workshops übertragen werden. Referendare können ferner eine Arbeitsgemeinschaft zu einem Thema leiten, das ihrem Schwerpunktbereich entspricht und arbeiten ein Unterrichtsskript aus. Bei entsprechender Eignung werden den Referendaren auch Aufgaben in der Forschung zugewiesen.

Am Institut werden auch Praktikanten ausgebildet. Entsprechend ihres Ausbildungsstandes, ihrer Qualifikation und der Dauer des Praktikums werden sie an der Verwaltung und wissenschaftlichen Arbeit des Instituts beteiligt. Das Aufgabenspektrum reicht von praktischen Tätigkeiten wie der Bearbeitung der Bibliothekssoftware bis hin zur selbständigen Organisation von Veranstaltungen und wissenschaftlicher Arbeit.

Neben Studenten der Rechtswissenschaft können sich auch Studenten anderer Fächer bewerben. Diese sollten dann nach Möglichkeit Grundkenntnisse der chinesischen Sprache haben.

Bewerbungsunterlagen (Anschreiben mit Begründung für einen Aufenthalt am Institut, Lebenslauf, Zeugnisse über die fachlichen und sprachlichen Leistungen) sind möglichst frühzeitig per Mail an (dcir.nanjing@hotmail.com) zu richten.

Seit 1984 besteht dieses Programm für chinesische Studierende, das 1984 im Rahmen des Göttinger Studiengangs Magister iuris (später: Magister legum) als Doppelmagister eingeführt wurde und seit dem Wintersemester 2014/15 im Rahmen des Göttinger Studiengangs Master of Laws absolviert werden kann. Die Studierenden erwerben nach erfolgreichen Abschluss des Studiums sowohl den Grad eines Master of Laws an der Universität Göttingen als auch den eines Master of Laws der Universität Nanjing (Doppel-Master).

Weitere Informationen zum Doppelmasterstudiengang für chinesische Studierende finden Sie hier.