Versicherungen

Wenn Sie mit einem Stipendium nach Göttingen kommen, sind Sie in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit – mit Ausnahme der Krankenversicherung. Sie müssen selbstständig eine private Krankenversicherung abschließen. Das Welcome Centre unterstützt Sie gerne.

Wenn Sie in Göttingen einen Arbeitsvertrag erhalten, ist die Sozialversicherung für Sie Pflicht. Sie werden in der Regel (bis zu einem Jahres-Bruttoverdienst von jährlich 64.350 €) automatisch in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung versichert. Ihre Arbeitsstelle meldet Sie nach Arbeitsbeginn bei der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse an, die dann die weiteren Sozialversicherungsträger informiert. Die Beiträge werden Ihnen monatlich von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.

Nach der Anmeldung bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung Ihren Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer zugeschickt. Teilen Sie diese bitte Ihrem*r Arbeitgeber*in mit. Bewahren Sie Ihren Sozialversicherungsausweis gut auf, da Sie ihn immer wieder brauchen (z.B. beim Wechsel der Arbeitsstelle).

Für Bürger*innen eines EU-, EWR-Staates oder der Schweiz ist die Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen (z.B. Rentenansprüche und Gesundheitsversorgung) per Verordnung geregelt. Grundsätzlich gilt:

  • Sie sind grundsätzlich in dem Land versichert, in dem Sie die Erwerbstätigkeit ausüben.
  • Für eine Person kann immer nur das Sozialversicherungsrecht eines einzigen Landes gelten. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer*innen bei Entsendungen ins Ausland von weniger als 2 Jahren: Sie können in dem Land versichert bleiben und Beiträge zahlen, aus dem sie entsandt wurden.

Wenn Sie in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten, legen spezielle Regelungen fest, welches Sozialversicherungsrecht gilt und wo Sie Beiträge zahlen müssen.

Sozialversicherung

Die Rentenversicherung bietet finanzielle Sicherheit im Alter. Sie gewährt Ihnen als versicherte Person oder Ihren Hinterbliebenen eine Rente, sobald Sie nicht mehr arbeitsfähig sind (z.B. durch Alter, Unfall, Tod). Sie zahlt nicht nur Rente im Ruhestand, sondern auch Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitskraft (z.B. Kuren).

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle Arbeitnehmer*innen und bestimmte Gruppen von Freiberufler*innen und Selbstständige Pflicht. Andere Freiberufler*innen und Selbstständige können eine freiwillige Rentenversicherung abschließen. Es ist auch möglich, eine private Rentenversicherung abzuschließen.

Sie zahlen einen festen Prozentsatz Ihres Gehalts für die Rentenversicherung, der Ihnen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen wird. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie als Arbeitnehmer*in automatisch Mitglied.

Mehr Informationen zur Rentenversicherung:

Wenn Sie im Lauf Ihres Berufslebens in verschiedenen Staaten gearbeitet und Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung geleistet haben, sind in mehreren Staaten Ansprüche auf eine Rente entstanden. Sie sollten sich rechtzeitig bei den Versicherungsträgern der einzelnen Staaten nach Ihren Ansprüchen erkundigen. Beachten Sie, dass die Mindestzeiten, die man gearbeitet haben muss, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben, von Land zu Land variieren können.

Grundsätzlich gilt, dass eine Zusammenführung von Rentenansprüchen (etwa in dem Staat, in dem Sie bei Renteneintritt Ihren Wohnsitz haben) nicht vorgesehen ist. Ausnahmen bestehen nur zur Vermeidung von Kleinstrenten, die nicht existenzsichernd sind. Der Versicherungsträger jedes Staates, in dem Sie Ansprüche erworben haben, gewährt Renten nach seinen nationalen Vorschriften.

Die Europäische Union sieht Sonderregelungen vor: EU-Mitgliedstaaten müssen bei der Prüfung Ihrer Ansprüche auf eine Rente die Zeit Ihrer Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigen. Renten werden zusammengeführt und in dem Land ausgezahlt, in dem Sie Ihren aktuellen Wohnsitz haben. Dies gilt auch für weitere Staaten, mit denen Deutschland bilateral ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Wenn Sie Deutschland verlassen und in ein Land zurückkehren, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, können Sie sich gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstatten lassen. Den Antrag können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der letzten 48 Monate für mindestens 12 Monate in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Vorherige Beschäftigungszeiten aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz können berücksichtigt werden. Außerdem erhalten Sie eine Entschädigung bei Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen oder der Insolvenz Ihres Arbeitgebers.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer*innen Pflicht. Sie zahlen einen festen Prozentsatz Ihres Gehalts für die Arbeitslosenversicherung, der Ihnen monatlich vom Bruttogehalt abgezogen wird.

Selbständige können keine gesetzliche Arbeitslosenversicherung abschließen. Es gibt keine vergleichbare private Arbeitslosenversicherung.

Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, zahlt die Agentur für Arbeit für Sie Kranken-, Pflegeversicherung und Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger.

Die Unfallversicherung schützt vor den Kosten und finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und berufsbedingter Krankheit. Sie bietet jedoch keinen umfassenden Schutz. Versichert sind Sie nur auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit und während der Arbeitszeit. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur innerhalb Deutschlands.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmer*innen Pflicht. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung schützt Sie die private Unfallversicherung auch bei Unfällen außerhalb der Arbeitszeit und weltweit. Freiberufler*innen und Selbstständige können freiwillig eine gesetzliche oder private Unfallversicherung abschließen.

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vollständig von ihrem*r Arbeitgeber*in getragen. Sie müssen keine Beiträge zahlen.

Die Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr für sich selbst sorgen können und Hilfe benötigen. Sie wird automatisch mit der Krankenversicherung abgeschlossen.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist für alle Arbeitnehmer*innen Pflicht. Freiberufler*innen und Selbstständige sind entsprechend Ihrer jeweiligen Krankenversicherung pflegeversichert.

Sie zahlen einen festen Prozentsatz Ihres Gehalts für die Pflegeversicherung, der Ihnen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen wird. Kinderlose Arbeitnehmer*innen zahlen einen Aufschlag von 0,25 % des Bruttogehalts.

Weitere Versicherungen

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie (oder Ihr Kind oder Haustier) verursacht haben. Der Versicherungsumfang hängt vom Anbieter und vom individuellen Tarif ab. .

Schäden können hohe Ansprüche gegen Sie begründen, insbesondere dann, wenn Personen verletzt werden. Deshalb sollten Sie auf eine ausreichende Höhe der Versicherungssumme achten.

In Deutschland müssen Sie als Besitzer*in eines Autos, Motorrads, Quads oder Mopeds eine Fahrzeug-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

Die Fahrzeug-Haftpflicht-Versicherung deckt bei u.a. Schäden an fremden Fahrzeugen sowie Sach- und Personenschäden ab. Es gibt einen gesetzlichen Mindestbetrag, der durch die Versicherung gedeckt ist.

Häufig reicht diese Summe nicht aus, um alle Schäden zu decken. Deshalb können Sie eine Zusatzversicherung (Teil- oder Vollkaskoversicherung) abschließen. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug wie Glasbruch, Schäden durch Wildtiere oder Diebstahl. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich auch Schäden durch Vandalismus und Schäden am eigenen Fahrzeug infolge eines Unfalls ab, für den man selbst verantwortlich ist.

Die Preise für Kfz-Versicherungen unterscheiden sich erheblich. Nutzen Sie Vergleichsportale, um günstige Tarife mit dem für Sie passenden Leistungsumfang zu finden.

Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Welcome Centre

Von-Siebold-Straße 4
37075 Göttingen

E-Mail: welcome@uni-goettingen.de

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