In publica commoda

Information zu Vorbeglaubigungen von Urkunden der Universität zur Verwendung im Ausland:
Legalisation und Apostille

Im Ausland werden deutsche Urkunden vielfach nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit vom Konsulat des betreffenden ausländischen Staates im Bundesgebiet bestätigt worden ist (Legalisation) oder wenn sie mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 versehen sind. Es gilt daher im internationalen Urkundenverkehr sicherzustellen, dass die Urkunden sowohl von der dafür zuständigen Stelle ausgestellt als auch inhaltlich richtig sind.

Für die Legalisation durch ausländische Konsulate ist zuvor eine Beglaubigung der Urkunden durch die zuständige deutsche Behörde erforderlich.

Für Urkunden, die von der Georg-August-Universität Göttingen ausgestellt wurden (z.B. Prüfungszeugnis, Bachelor-Urkunde, Master-Urkunde, Promotionsurkunde, etc.), erhalten Sie diese Beglaubigung bzw. die Apostille bei der Polizeidirektion Göttingen.

In der Regel benötigen Sie jedoch zuvor eine so genannte Vorbeglaubigung durch die Georg-August-Universität Göttingen.

Vorbeglaubigung durch die Georg-August-Universität Göttingen

Die Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung der Georg-August-Universität Göttingen (Von-Siebold-Str. 2, 37075 Göttingen,) führt die Vorbeglaubigung für alle öffentlichen Urkunden der Georg-August-Universität Göttingen durch, insbesondere für

1. Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungszeugnisse
2. Urkunden zur Verleihung eines Akademischen Titels oder Grades,
3. Studienbücher sowie
4. für Übersetzungen in englischer Sprache, die gemäß den Prüfungsordnungen den unter 1. und 2. genannten Urkunden beigefügt sind.

Die Unterschriften der unterschriftsberechtigten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung sind bei der Polizeidirektion Göttingen hinterlegt.

Voraussetzungen für die Vornahme von Vorbeglaubigungen

Es ist die Originalurkunde vorzulegen, da die Vorbeglaubigung zwingend auf dieser selbst vorgenommen werden muss. Bitte beachten Sie daher: Die Vorbeglaubigung einer Kopie oder amtlich beglaubigten Abschrift der Urkunde ist grundsätzlich nicht möglich.

Die vorgelegte Originalurkunde muss die eigenhändige Unterschrift der/des jeweiligen Unterschriftsbefugten tragen und mit einem Präge-, Farbdruck- oder maschinell erstellten Siegel der Georg-August-Universität Göttingen versehen sein.

Kosten für Vorbeglaubigungen

Vorbeglaubigungen seitens der Georg-August-Universität Göttingen erfolgen im Rahmen der Amtshilfe für die Polizeidirektion Göttingen und sind deshalb für die Antragstellerin oder den Antragsteller nicht kostenpflichtig.