Zulassungsbedingungen – Ihr Weg ins Studium


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung!




  • Bachelor



    Zulassungsfreie Studiengänge


    An der Fakultät gibt es zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge. Zulassungsfrei sind:



    • Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre (BWL)

    • Bachelor of Science in Volkswirtschaftslehre (VWL)

    • Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik

    • Bachelor of Arts in Wirtschaftspädagogik


    In diese Studiengänge können Sie sich während bestimmter Zeiträume an der Uni Göttingen einschreiben (Immatrikulationstermine für EU-Bürger*innen):



    • 1. Juni bis 30. September für das folgende Wintersemester

    • 1. Dezember bis 31. März für das folgende Sommersemester


    Bitte nutzen Sie dafür jeweils das Online-Portal Bewerbungscheck der Uni Göttingen.



    Zulassungsbeschränkte Studiengänge


    Der Bachelorstudiengang Sustainable Development Studies (Bachelor of Arts) und der Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (Bachelor of Arts) sind zulassungsbeschränkt, d.h. es wird ein Auswahlverfahren an der Universität durchgeführt, wenn mehr Bewerbungen eingehen, als freie Plätze zur Verfügung stehen.


    Für diese Studiengänge bewerben Sie sich ebenfalls über den Bewerbungscheck der Uni Göttingen.


    Beide Bachelorstudiengänge starten nur zum Wintersemester. Für diese Studiengänge können Sie sich (als EU-Bürger*in) daher nur vom 1. Juni bis 15. Juli eines Jahres bewerben.



    Informationen zum Auswahlverfahren


    Die Studienplätze werden nach den Kriterien Qualifikation und Wartezeit vergeben:



    • 90 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Punktwerten (Qualifikation)

    • 10 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den längsten Wartezeiten



    Gibt es einen NC?


    Einen festgelegten Abiturdurchschnitt, der unbedingt erfüllt sein muss, also einen bestimmten NC (Numerus Clausus), gibt es nicht.


    Für die Qualifikation einer Bewerberin oder eines Bewerbers errechnen wir einen Punktwert aus dem Gesamtpunktwert des Abiturs und den Punktwerten dreier für das gewünschte Studium fachspezifischer Unterrichtsfächer in einer bestimmten Gewichtung:




    • Abiturnote (80 Prozent)

    • Unterrichtsfach 1 (10 Prozent): Mathematik

    • Unterrichtsfach 2 (5 Prozent): Englisch

    • Unterrichtsfach 3 (5 Prozent): Deutsch


    Auf den Webseiten der Uni wird dieses Verfahren für die beiden Studiengänge nochmal ausführlich erklärt:



    Das Team des Servicebüros Studienzentrale der Uni Göttingen ist darüber hinaus ebenfalls Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um den Bewerbungs- und Zulassungsprozess (Kontaktdaten siehe Bewerbungscheck).



    Mehr Infos



    • Als Staatsbürger*in eines Staates außerhalb der EU und EWR (oder Staatenlose*r) oder Absolvent*in eines Studienkollegs bewerben Sie sich ebenfalls über den Bewerbungscheck der Universität und werden Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess geleitet.

    • Informationen zum Studium für Geflüchtete finden Sie auf den Webseiten von Göttingen International, dem Auslandsamt der Universität.








  • Master




    Für unsere Masterstudiengänge bewerben Sie sich direkt bei der Fakultät. Während der Bewerbungszeiträume schalten wir ein Online-Bewerbungsformular auf den Webseiten der einzelnen Studiengänge frei.


    Bewerbungszeiträume:



    • Studienbeginn im Wintersemester (Oktober): 1. April bis 15. Mai eines Jahres

    • Studienbeginn im Sommersemester (April): 1. Oktober bis 15. November eines Jahres



    Ausnahmen:


    Der Master of Science in Angewandter Statistik sowie der Master of Science in Management starten jeweils nur zum Wintersemester. Für diese Studiengänge können Sie sich also nur vom 1. April bis 15. Mai eines Jahres bewerben.



    Der Master of Science in Development Economics beginnt ebenfalls immer nur zum Wintersemester. Für diesen Studiengang gelten die folgenden Bewerbungszeiträume:



    • Bewerbungszeitraum für EU/EWR-Bürger*innen ODER Bewerber*innen mit einem Bachelor-Abschluss aus einem EU/EWR-Land: 1. April bis 15. Mai desselben Kalenderjahres

    • Bewerbungszeitraum für Staatsangehörige aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Ländern UND einem Bachelor-Abschluss von außerhalb eines EU-/EWR-Landes: 1. Oktober bis 15. November des vorangegangenen Kalenderjahres


    Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich außerdem jeweils für jeden Masterstudiengang.


    Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren, den Zulassungsvoraussetzungen sowie den einzureichenden Bewerbungsunterlagen und den Ansprechpartner*innen bei Fragen finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Studiengänge mit einem Klick auf den Button "Jetzt bewerben".