Aufruf zur Bewerbung für den Masterstudiengang „Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung“ der Georg-August Universität Göttingen
Ziel des Doppelmasterprogramms ist es, einen tiefen Einblick in das chinesische Recht zu gewähren. Der Studiengang hat einen Umfang von vier Semestern und ermöglicht den Erwerb von gleich zwei Masterabschlüssen. Je nach Wahl des Schwerpunkts werden die Titel LL.M./LL.M. oec. oder M.A./LL.M. oec. verliehen. Das erste Semester findet zur Vorbereitung in Göttingen statt, während das zweite und dritte Semester in China absolviert werden. Im vierten Semester soll die Masterarbeit in Deutschland angefertigt werden.
Der Masterstudiengang soll juristische Fachkenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet des chinesischen Zivil- und Wirtschaftsrechts, aber auch dem Öffentlichen Recht vermitteln, sowie die Hintergründe der chinesischen Rechtstradition wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsterminologie beleuchten. Die Vorlesungen in Nanjing erfolgen durch chinesische Dozent*innen, welche die Fachkurse vornehmlich auf deutsch abhalten. Für die angebotenen Fachkurse werden von der Universität Nanjing insgesamt Semestergebühren i.H.v 2.800€ erhoben, während in Göttingen nur die allgemeinen Semestergebühren im ersten und vierten Semester (je ca. 400€) anfallen.
Im Rahmen des Masterstudiengangs kann an der Universität Göttingen zwischen zwei unterschiedlichen Schwerpunkten gewählt werden:
Dem rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt, mit Abschluss Master of Law (LL.M.), in dessen Rahmen sprachliche Fähigkeiten auf dem Niveau HSK 4 erworben werden sollen.
Gewählt werden kann alternativ ein sinologischer Schwerpunkt, mit Abschluss Master of Arts (M.A.), wobei neben den juristischen Grundkenntnissen vornehmlich die sprachlichen Kompetenzen erweitert werden sollen, sodass das Sprachniveau HSK 5 erreicht werden soll.
Unabhängig von dem in Göttingen gewählten Schwerpunkt wird den Studierenden von der Universität Nanjing der Abschluss Master of Law (LL.M. oec.) verliehen.
1. Schwerpunkt Recht: Absolvierte erste juristische Prüfung (1. Staatsexamen) oder Bachelorabschluss in einem rechtswissenschaftlichen Studium, welches in einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern studiert wurde und in dessen Rahmen mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten erreicht wurden. (Zu weiteren Zulassungsmöglichkeiten siehe näher § 2 ZZO MA ChinRecht AM 2016)
2. Ausreichende Chinesische-Kenntnisse Chinesisch auf dem Niveau A.2.1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen bzw. HSK 2. Als gleichwertige Leistung gilt etwa die erfolgreiche Teilnahme an universitären Chinesisch-Sprachkursangeboten im Umfang von insgesamt wenigstens 12 SWS. Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse des modernen Hochchinesisch ist bei Einschreibung zum Wintersemester bis zum 15. November desselben Jahres zu erbringen.
3. Beachten Sie im Übrigen die allgemein für die Immatrikulation geltenden Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Universität Göttingen.
Aufgrund der Dualität des Studiengangs ist sowohl eine Bewerbung in Göttingen, als auch in Nanjing notwendig.
1. Bewerbung in Göttingen:
Der schriftliche Zulassungsantrag muss unter Benutzung des im Online-Portal zum Download bereitgestellten Formular mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen (s.u.) bis zum 15.07.2022 (Ausschlussfrist) für das Wintersemester 2022/23 bei der Universität Göttingen (Studienbüro/Prüfungsamt der Juristischen Fakultät, Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen) eingegangen sein.
i. das Abschlusszeugnis in beglaubigter Abschrift (ggf. in beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzungen, falls die Originale nicht in englischer oder deutscher Sprache abgefasst sind), falls ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, ist eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Anrechnungspunkte (Credits) und über die Durchschnittsnote einzureichen;
ii. ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster tabellarischer Lebenslauf mit einer aussagekräftigen Darstellung des Bildungsweges;
iii. ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, falls weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch ein Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule nachgewiesen wird;
iv. ein Nachweis ausreichender Kenntnisse des modernen Hochchinesisch (HSK 2 oder Abschluss eines sinologischen Abschlusses);
v. eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber einen fachlich eng verwandten Master-Studiengang bislang erfolgreich, erfolglos oder noch nicht beendet hat;
vi. das automatisch während der Bewerbung im Online-Portal der Universität Nanjing generierte Formular „Application Form for Foreign Students to NJU“ (Muster) der Universität Nanjing (einschließlich zweier Lichtbilder) oder die Erklärung, dass dieses bereits bei der Universität Nanjing eingereicht wurde.
2. Bewerbung in Nanjing:
Registrierung im Bewerbungsportal der Universität Nanjing (http://istudy.nju.edu.cn) bis zum 20.05.2022 mit folgenden Unterlagen (Nachreichen Ende September 2022 möglich):
i. Gültiger Reisepass (Scan)
ii. Von Ärzt*in ausgefüllter Physical Examination Record for Foreigners Entscheidend ist dabei, dass sämtliche Vorgaben von chinesischer Seite, insbesondere hinsichtlich Aktualität und den Formalia (u.a. Stempelung sowohl unten als auch quer über das Foto) eingehalten werden, in der Vergangenheit wurden diese Zertifikate häufig nicht anerkannt und mussten kostenpflichtig vor Ort nachgeholt werden.
iii. Zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrer*innen
iv. Scan des Hochschulabgangszeugnisses bzw. die Bescheinigung über den bevorstehenden Abschluss
v. Scan eines biometrischen Passbildes
vi. Bescheinigung der Studienleistungen, die während des Bachelor-Studiums /juristischen Grund- und Schwerpunktstudiums erworben wurden (academic transcript)
vii. Scan des HSK 2-Zertifikats
Die Registrierungsgebühr i.H.v. ca. 500 RMB ist zu entrichten
Die vom Nanjinger Bewerbungsportal automatisch generierten Nachweise sind im Anschluss zusätzlich an die Instituts-Emailadresse zu richten (ChinaRecht@jura.uni-goettingen.de).
Bei Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung!
Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung wünscht das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft der Universität Göttingen!