Veranstalter: Institut für Humangenetik und Zentrum für Medizinrecht
Datum: 20.11.2009
Die sexuelle „Identität“ ist keineswegs nur biologisch, sondern in erheblichem, wenngleich noch nicht hinreichend erfasstem Maße auch neurologisch, psychologisch sowie durch Umweltbedingungen determiniert und infolgedessen gradualisiert. Die Gesellschaft und ihr Recht ignorieren diese Variabilitäten jenseits der natürlichen Geschlechtlichkeit jedoch aufgrund der bestehenden Orientierungsbedürfnisse weitgehend: Familien- und personenstandsrechtliche Zuschreibungen müssen eindeutig sein, Veränderungen des biologischen Geschlechts kommen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, die gesellschaftlichen Vorstellungen über den Freiraum an „sexueller Selbstbestimmung“ werden an den Grenzen strafrechtlich abgesichert und jene, die sich nicht daran halten, gelten in der Rechtspraxis entweder als schuldfähig oder haben mit u.U. langjährigem Freiheitsentzug im Rahmen der Sicherungsverwahrung zu rechnen. Dieses Spannungsfeld zwischen individueller Disposition und gesellschaftlicher Erwartung will der Göttinger Workshop, gemeinsam veranstaltet vom Institut für Humangenetik (Medizinische Fakultät) und vom Zentrum für Medizinrecht (Juristische Fakultät), näher beleuchten; der nötige interdisziplinäre Dialog wird durch Experten/Innen aus der Humangenetik, der Sexualforschung, der Soziologie, der Rechtswissenschaft und der forensischen Psychiatrie befruchtet.