Nach der Bewerbung/ Vor der Ausreise
Wann erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?Bei einer Bewerbung auf einen Austauschplatz an einer Partneruniversität der Fakultät außerhalb von Europa erhalten Sie nach etwa zwei Wochen eine Rückmeldung und werden zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch eingeladen.
Aufgrund der deutlich höheren Anzahl an Bewerbungen auf die Erasmus-Austauschplätze, nimmt die Durchsicht der Bewerbungen meist einige Zeit in Anspruch. Außerdem können Sprachnachweise von im Semester besuchten Sprachkursen nachgereicht werden. Daher erhalten Sie spätestens Mitte März eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung. Die Annahme oder Ablehnung des Platzes erfolgt über das Bewerbungsportal.
Bei einer Bewerbung auf Austauschplätze von Göttingen International (Global Exchange Programm) und der Ethnologie werden Sie von dort Rückmeldung erhalten.
Nach der Annahme des Austauschplatzes werden Sie von uns weitere Informationen erhalten.
Bei einem Aufenthalt an Partneruniversitäten der Fakultät außerhalb von Europa werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, bei dem alle Fragen rund um die Bewerbungen an den Partneruniversitäten, das Beantragen von Visa, etc. besprochen werden.
Bei einem Erasmus/SEMP-Aufenthalt werden wir Ihnen unter anderem die Checkliste zum Erasmus-Aufenthalt zusenden. Die jeweils aktuelle Version für Ihren Jahrgang finden Sie auch hier.
Der erste wichtige Schritt nach der Annahme des Platzes ist dabei die Online-Nominierung, die bis zum 15.04. bei Herrn Kleinert eingereicht werden muss.
ACHTUNG! Anders als in der generellen Checkliste vermerkt, senden wir Ihnen an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät eine bereits ausgefüllte Online-Nominierung zur Unterschrift zu. Bitte füllen Sie nicht die in der Checkliste angegebene Online-Nominierung aus. Drucken Sie die Online-Nominierung in zweifacher Ausführung aus, unterschrieben Sie beide und reichen Sie beide bei Herrn Kleinert ein. Dieser wird ebenfalls beide unterschreiben. Eine Version werden wir an Göttingen International weitergeben, die andere Version holen Sie sich bitte wieder bei Herrn Kleinert ab. Die Online-Nominierung dient auch als Bewerbung auf ein Erasmus-Stipendium.
Außerdem findet ein verpflichtendes Informationstreffen zu Ihrem Erasmus-Aufenthalt statt, bei dem Sie mit allen relevanten Informationen versorgt werden. Die Einladung dazu schicken wir Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt zu.
Auch über alle weiteren notwendigen Schritte werden Sie von uns oder Göttingen International informiert.
Nachweise bezüglich Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten Sie von Herrn Kleinert beziehungsweise Göttingen International.
Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beantragung ist über eCampus möglich (Weitere Dienste – Formulare – Formulare des Studienbüros und Göttingen International – Antrag Beurlaubung). Als Nachweis dient Ihnen bei einem Erasmus-Aufenthalt die Online-Nominierung. Holen Sie das zweite unterschriebene Exemplar daher wieder bei Herrn Kleinert ab.
Ja, Sie müssen sich auch an der Partneruniversität bewerben. Dazu werden Sie zunächst von uns bei dieser nominiert. Über den weiteren Ablauf werden wir und die Partneruniversität Sie dann informieren.
Ja, wir stellen, nachdem Sie Ihren Austauschplatz angenommen haben, den Kontakt zwischen ehemaligen und zukünftigen Austauschstudierenden einer Partneruniversität her. Bitte beachten Sie jedoch, dass die ehemaligen Austauschstudierenden nicht verpflichtet sind, Ihnen auf etwaige Fragen zu antworten. Sie werden auch die Kontaktdaten der Studierenden erhalten, die im gleichen Jahrgang wie Sie einen Austausch an der Partneruniversität absolvieren werden.
Wenn Sie an einer Partneruniversität im außereuropäischen Ausland studieren werden, nutzen Sie bitte dieses Learning Agreement(sofern die Partneruniversität keine andere Form verlangt).
Die Erstellung eines Learning Agreements ist für Sie nicht unbedingt obligatorisch, wird Ihnen aber sehr empfohlen.
Wenn Sie einen Erasmus/ SEMP-Aufenthalt im Wintersemester oder für ein gesamtes akademisches Jahr planen, müssen Sie bis spätestens 31.05. Ihr mindestens von Ihnen und dem*der Anerkennungsbeauftragten unterschriebenes Learning Agreement in der Mobilitätsdatenbank hochladen – am besten ist es jedoch auch bereits die Unterschrift der Partneruniversität auf dem Learning Agreement zu haben. Die Frist für einen Aufenthalt im Sommersemester ist der 31.10. Wir raten Ihnen daher sich bereits frühzeitig darum zu kümmern. Bitte nutzen Sie das jeweils für Ihren Jahrgang aktuelle Learning Agreement.
Alle Informationen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland sowie eine Liste mit allen für die jeweiligen Fächer und Studienbereiche zuständigen Anerkennungsbeauftragten finden Sie hier.
Wie auch in Göttingen üblich, veröffentlichen die meisten Partneruniversitäten von uns keine Kursverzeichnisse fast ein Jahr im Voraus. Daher orientieren Sie sich am besten an den Kursverzeichnissen des aktuellen und der vergangenen Semester, um Ihr Learning Agreement zu erstellen. Da es sowieso meist zu Änderungen des Learning Agreements nach der Ankunft an der Partneruniversität kommt, ist dies kein Problem.
Ja, um das Erasmus-Stipendium zu erhalten, müssen Sie mindestens 10 ECTS im Ausland erbringen. Außerdem haben einige Partneruniversitäten Richtwerte und geben vor, wie viele ECTS während eines Aufenthaltes mindestens zu absolvieren sind. An diese Vorgaben müssen Sie sich gegebenenfalls ebenfalls halten. Der Richtwert bei der Erstellung des Learning Agreements sind 30 ECTS pro Semester.
An außereuropäischen Partneruniversitäten sollen Sie ebenfalls mehrere Kurse erfolgreich absolvieren. Die Anzahl der Kurse gleicht häufig dem Umfang von regulär immatrikulierten Studierenden vor Ort. Es gibt darüber hinaus in einigen Ländern Auflagen zur Anzahl zu erbringender Credits aufgrund von VISA Regelungen. Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr studentisches Engagement sich positiv wie negativ auf Ihre Heimatuniversität auswirkt, Sie repräsentieren letztendlich die Georg-August-Universität im Ausland.
Die meisten Partneruniversitäten im inner- wie im außereuropäischen Ausland werden sich bei Ihnen melden und Ihnen die Möglichkeit der Bewerbung auf ein Zimmer im Wohnheim anbieten. Natürlich steht es Ihnen aber auch frei, sich eine Wohnung oder ein Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt zu suchen. Sollte die Partneruniversität nicht auf Sie zukommen, fragen Sie auch gerne bei Ihren dortigen Ansprechpartnern nach.
Ja, wenden Sie sich dazu an den Accomodation Service der Universität Göttingen.
Nein, bitte informieren Sie sich über entsprechende Auslandsversicherungen.
Ja, sobald Sie Ihren Platz angenommen haben, sollten Sie beim entsprechend zuständigen Amt das Auslands-BAFöG beantragen, da die Bearbeitung mitunter mehrere Wochen dauern kann.
Dies ist abhängig von der Partneruniversität. Viele Universitäten bieten kostenlose Sprachkurse an. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Partneruniversität über das Angebot an Sprachkursen.
An der Sozialwissenschaftlichen Fakultät gibt es verschiedene Seminare, die Sie je nach Studienordnung als Vorbereitung auf Ihren Auslandsaufenthalt besuchen können oder müssen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.