DAAD Fördermöglichkeiten für Postdocs
Der DAAD bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten um die Mobilität und den Austausch von Posdocs zu födern und damit internationale Forschungsprojekte und den Erwerb internationaler Lehrerfahrung zu unterstützen. Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von 3 Jahren in Anspruch genommen werden.
Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Zuschuss zu den Reisekosten, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder anderer Seite getragen werden. Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und bilateralen Forschungszusammenarbeit deutscher und ausländischer Hochschulen fördert der DAAD den gegenseitigen Austausch von Wissenschaftlern aus Partnerländern. Grundlage des Wissenschaftleraustauschs sind Kulturaustauschprogramme und bilaterale Vereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen.
Wer kann sich bewerben?
Ausländische Wissenschaftler*innen, die in der Regel promoviert sein sollen und in ihrem Heimatland an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut tätig sind.
Was wird gefördert?
Forschungsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland
Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar. Aus DAAD-Mitteln können Reisekostenpauschalen und Aufenthaltsmittel für die Mitglieder der deutschen Forscher*innengruppe für kurzzeitige Forschungsaufenthalte am ausländischen Partnerinstitut beantragt werden, wenn nicht mit dem ausländischen Partner etwas anderes vereinbart wurde.
Gefördert werden Graduierte, Doktorand*innen, Promovierte, Habilitierte, Hochschullehrer*innen, wenn nicht mit der*dem ausländischen Partner*in anders vereinbart.
Mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union hat der DAAD 2014 das Förderprogramm P.R.I.M.E. initiiert und unterstützt seitdem die internationale Mobilität in der Postdoktorandenphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien.
Wer kann sich bewerben?
Postdoktorand*innen aller Nationalitäten, die ihre berufliche Laufbahn langfristig in Deutschland sehen, erhalten somit weiterhin die Möglichkeit, die Anstellung an einer deutschen Hochschule mit einem Forschungsaufenthalt im Ausland zu verbinden. Der Abschluss der (ersten) Promotion sollte jedoch nicht länger als 6 Jahre zurückliegen, Ausnahmen sind jedoch möglich. So werden Erziehungszeiten, Tätigkeitszeiträume außerhalb der Wissenschaft oder Unterbrechungen der beruflichen Laufbahn berücksichtigt.
Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Kandidat*innen, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar. Zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und bilateralen Forschungszusammenarbeit deutscher und ausländischer Hochschulen fördert der DAAD den gegenseitigen Austausch von Wissenschaftler*innen aus Partnerländern. Grundlage des Wissenschaftleraustauschs sind Kulturaustauschprogramme und bilaterale Vereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen.
Wer kann sich bewerben?
Ausländische Wissenschaftler*innen, die in der Regel promoviert sein sollen und in ihrem Heimatland an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut tätig sind.
Was wird gefördert?
Forschungsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland
Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Dauer der Förderung: 14 Tage bis 3 Monate; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Sie wurde 1961 gegründet und Anfang 1968 in den DAAD integriert; ihre Tätigkeit beruht auf einer Verwaltungsabsprache zwischen dem Auswärtigen Amt und der Ständigen Konferenz der Kultusminister*innen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.
Langzeitdozentur
Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des DAAD, die akademischen Beziehungen zum Ausland zu pflegen, vermittelt und fördert die "Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland im DAAD" lang- und kurzfristige Lehrtätigkeiten wissenschaftlicher Lehrkräfte an ausländischen Hochschulen.
Die Vermittlungsstelle wurde 1961 gegründet und Anfang 1968 in den DAAD integriert; ihre Tätigkeit beruht auf einer Verwaltungsabsprache zwischen dem Auswärtigen Amt und der Ständigen Konferenz der Kultusminister*innen der Länder.
Eine Langzeitdozentur ist in der Regel eine mindestens einjährige Lehrtätigkeit auf einer von einer ausländischen Hochschule eingerichteten Stelle. Vermittelte können höchstens fünf Jahre gefördert werden.
Das Programm ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Konferenz etc.) im Ausland.
Voraussetzung ist, dass die Beiträge aktuell und für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler*innen von Bedeutung sind.
Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen der Antragstellenden, sowie dem Thema des Vortrags und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein.
Der Vortrag muss eigene originäre wissenschaftliche Ergebnisse aus neuerer Zeit vorstellen.
Jakob HedderichDAAD Fördermöglichkeiten für Postdocs (Incoming)
P.R.I.M.E. Postdoctoral Researchers International Mobility Experience
Die Bewerbung kann vor Abschluss der Promotion eingereicht werden, die Promotion muss jedoch vor Beginn der Förderung mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen sein. Das Zielland der Auslandsphase ist an Kriterien gebunden. Bewerber*innen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, dort ihren Wohnsitz haben oder unmittelbar vor der Antragstellung drei Jahre ununterbrochen in der EU in der Forschung tätig waren (Vollzeitäquivalent), können ihre Auslandsphase außerhalb der Europäischen Union verbringen. Alle anderen Bewerber*innen müssen ihre Auslandphase in einem EU-Mitgliedsstaat absolvieren. Darüber hinaus gilt: In den letzten drei Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist dürfen sich Bewerber*innen nicht länger als insgesamt 12 Monate im Zielland aufgehalten haben.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch eine auf 18 Monate befristete Anstellung an einer ausgewählten deutschen Hochschule, wovon die ersten 12 Monate im Ausland und die restlichen 6 Monate in Deutschland verbracht werden müssen (Reintegrationsphase). Die Stelle wird mit einem Gehalt mit dem an der jeweiligen Hochschule üblichen Personalsatz für Postdoktorand*innen vergütet (üblicherweise gem. TV-L E13).
Zu diesem Zweck wird der DAAD mit der anstellenden deutschen Universität einen Zuwendungsvertrag abschließen, wodurch die Kosten für das reguläre Gehalt und einen Auslandszuschlag für den zwölfmonatigen Forschungsaufenthalt im Ausland abgedeckt werden.
Eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-üblichen Sätzen für die geförderte Person und mitreisende Ehepartner*innen bzw. Lebenspartner*innen (im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebensgemeinschaft) und Kinder wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD an die Geförderten ausgezahlt.
Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
Ziel dieses Programms ist insbesondere die Förderung von kürzeren Forschungsaufenthalten für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleg*innen.
Wer kann sich bewerben?
Hochschullehrer*innen und ausgewiesene Wissenschaftler*innen, die in der Regel promoviert sein sollen und in ihrem Heimatland an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut tätig sind.
Was wird gefördert?
Forschungsaufenthalte an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Ein Forschungsaufenthalt kann auch an verschiedenen Gastinstitutionen stattfinden.
Dauer der Förderung: 1 bis 3 Monate; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
Stipendienleistungen: Monatliche Stipendienrate in Höhe von: 2.000 Euro für Assistent*innen, Assistenzprofessor*innen und Dozierende, 2.150 Euro für Professor*innen;
Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
Vorrangiges Ziel dieses Programms ist die Förderung von Forschungsprojekten im Rahmen von Promotionsvorhaben.
Wer kann sich bewerben?
Sehr gut qualifizierte Doktorand*innen und Nachwuchswissenschaftler*innen, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Master oder Diplom, in Ausnahmefällen mit dem Bachelor, abgeschlossen haben, oder die bereits promoviert sind (Post-Docs).
Was wird gefördert?
Ein Forschungsprojekt oder ein Fortbildungsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, das in Abstimmung mit einer*einem wissenschaftlichen Betreuer*in in Deutschland durchgeführt wird.
Dauer der Förderung: 1 Monat bis max. 6 Monate; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
Stipendienleistungen: Monatliche Stipendienrate in Höhe von 1.000 Euro; Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung; Zuschuss zu den Reisekosten, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder von anderer Seite getragen werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
Dauer der Förderung: 14 Tage bis 3 Monate; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit vom Vorhaben und von der Arbeitsplanung festgelegt.
Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
DAAD Fördermöglichkeiten für Postdocs (Outgoing)
Programme des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP)
Anträge können deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen einreichen, die ihren Förderantrag parallel zu einem ausländischen Kooperationspartner stellen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert die Mobilität und kurzzeitige Aufenthalte zum Austausch von Hochschulangehörigen der beteiligten Partner*inneninstitutionen, insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu Forschungsaufenthalten.
Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
Die Bewerbung kann vor Abschluss der Promotion eingereicht werden, die Promotion muss jedoch vor Beginn der Förderung mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen sein. Das Zielland der Auslandsphase ist an Kriterien gebunden. Bewerber*innen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, dort ihren Wohnsitz haben oder unmittelbar vor der Antragstellung drei Jahre ununterbrochen in der EU in der Forschung tätig waren (Vollzeitäquivalent), können ihre Auslandsphase außerhalb der Europäischen Union verbringen. Alle anderen Bewerber*innen müssen ihre Auslandphase in einem EU-Mitgliedsstaat absolvieren. Darüber hinaus gilt: In den letzten drei Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist dürfen sich Bewerber*innen nicht länger als insgesamt 12 Monate im Zielland aufgehalten haben.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch eine auf 18 Monate befristete Anstellung an einer ausgewählten deutschen Hochschule, wovon die ersten 12 Monate im Ausland und die restlichen 6 Monate in Deutschland verbracht werden müssen (Reintegrationsphase). Die Stelle wird mit einem Gehalt mit dem an der jeweiligen Hochschule üblichen Personalsatz für Postdoktorand*innen vergütet (üblicherweise gem. TV-L E13).
Zu diesem Zweck wird der DAAD mit der anstellenden deutschen Universität einen Zuwendungsvertrag abschließen, wodurch die Kosten für das reguläre Gehalt und einen Auslandszuschlag für den zwölfmonatigen Forschungsaufenthalt im Ausland abgedeckt werden.
Eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-üblichen Sätzen für die geförderte Person und mitreisende Ehepartner*innen bzw. Lebenspartner*innen (im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebensgemeinschaft) und Kinder wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD an die Geförderten ausgezahlt.
Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen miteinbezogen werden. Bewerbungsberechtigt sind Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland.
Nicht gefördert werden strukturierte Vorhaben zum Erwerb eines akademischen Grades sowie die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem.
Dauer der Förderung: Drei bis sechs Monate.
Mehr Informationen finden Sie auf der Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
Mehr Informationen finden Sie auf der DAAD Seite.
Mehr Informationen zum Kongressreisenprogramm und zum Vortragsreisenprogramm finden Sie auf der DAAD Seite.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass PRIME Anträge der Zustimmung der Hochschulleitung bedürfen und mindestens 2 Wochen vor Antragsschluss an Göttingen International zu übermitteln sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Anträge entsprechend geprüft und die Zustimmung der Hochschulleitung fristgerecht eingeholt werden kann.
Kontakt:
Referent für DAAD Hochschulprogramme
Von-Siebold-Straße 2
Raum 1.112
37075 Göttingen
Email: jakob.hedderich@zvw.uni-goettingen.de
Tel.: +49 551/39 21326