Durch die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach § 18 Abs. 2 Punkt 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) bei Rücktritt bzw. Versäumnis einer Prüfungsleistung die vorzulegende ärztliche Stellungnahme dadurch erbringen, dass Sie sich beim Arztbesuch den Papierausdruck für die eigenen Unterlagen mitgeben lassen.

Diese kann, wie bisher, im Lucom-Formular hochgeladen werden. Die untere Hälfte, auf der die Diagnose ersichtlich ist, müssen Sie nicht sichtbar machen.