Stiftung bürgerlichen Rechts
Die Stiftung bürgerlichen Rechts
Ehemalige Studierende, Forschende und der Universität eng verbundene Persönlichkeiten haben in den vergangenen drei Jahrhunderten der Universität Göttingen und einzelnen ihrer Fakultäten ihr Vermögen ganz oder teilweise hinterlassen. Diese Stiftungen und Nachlässe, von denen einige schon seit dem 18. Jahrhundert bestehen, führte die Universität mit der 1985 gegründeten „Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen“ zusammen. Bis in die Gegenwart profitiert die Förderung der Forschung am Wissenschaftsstandort Göttingen von Nachlässen und Schenkungen, die der Georg-August-Universität Göttingen vermacht werden. Einen Überblick über die Geschichte der Stiftung und ihre Fördertätigkeit finden Sie in der Broschüre
Die Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen – Stiftung bürgerlichen Rechts | ||
Bildergalerie Festveranstaltung 30 Jahre bürgerliche Stiftung |