Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten auf europäischer, internationaler und nationaler Ebene in der 20. Legislaturperiode

Umfang und Anwendungsbereich der Umweltverbandsklage in Deutschland werden durch europa- und völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der Aarhus-Konvention zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet. Die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Recht, konkret in das bestehende System des Verwaltungsrechtsschutzes, ist in der Vergangenheit mehrfach vom Gerichtshof der Europäischen Union wie auch von Organen der Aarhus-Konvention als nicht ausreichend gerügt worden. Im Auftrag des BMUV und des UBA geht Frau Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger gemeinsam mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) und weiteren Kooperationspartnern offenen Fragen zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten, insbesondere zu Verbandsklagen nach. Ein Schwerpunkt der Forschung von Angela Schwerdtfeger im Projekt liegt dabei auf Rechtsentwicklungen auf der Ebene des Europäischen Unionsrechts, insbesondere der Aarhus-Verordnung und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III).