03/11/2011: Leiharbeit bundesweit auf neuem Höchststand
Am 1. November ist die im Manteltarifvertrag Zeitarbeit des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft festgelegte dritte Stufenerhöhung der Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche in Kraft getreten. Die untersten Bruttostundenlöhne liegen nun bei 7,01 Euro (Ost) und 7,89 Euro (West). Darüber können sich jedoch nur Beschäftigte in Betrieben freuen, die dem Bundesverband angehören. Indes erreicht die Zahl der LeiharbeiterInnen neue Rekordhöhen.
Nach neuesten Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im August 2011 insgesamt 842.300 Erwerbstätige als LeiharbeiterInnen (Wirtschaftsabschnitt „Arbeitnehmerüberlassung“) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das sind 12.700 mehr als im Vormonat und knapp 91.000 mehr als im Vorjahresmonat, was einer Zunahme von 12,1 Prozent entspricht. Leiharbeitsbeschäftigung hat damit nicht nur einen neuen Höchststand erreicht, sondern auch die mit Abstand höchste Jahreswachstumsrate aufzuweisen.
Weiterlesen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland, Monatsbericht Oktober 2011.