08/06/2011: Initiative für gesetzliche Tarifeinheit vor dem Scheitern
Im Juni 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) das Prinzip der Tarifeinheit aufgehoben. Weil damit anstelle des Grundsatzes „ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ prinzipiell auch mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen nebeneinander gelten können, hatten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine gemeinsame Initiative gestartet, um das System einheitlicher Tarife zu erhalten und vom Gesetzgeber absichern zu lassen. Per Gesetz sollte das Streikrecht so geregelt werden, dass nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gilt, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Dies hätte allerdings zur Folge, dass die Rechte der Minderheitsgewerkschaften beschnitten würden (siehe 01.11.2010).
Wie die Financial Times Deutschland nun berichtet, stehe die Initiative vor dem Scheitern, da der DGB seinen Rückzug bekannt gegeben habe. Bewirkt hätte den Beschluss des DGB die zweitgrößte deutsche Gewerkschaft Ver.di, die sich auf Druck der Basis gegen die Regulierung des Streikrechts ausgesprochen habe. Damit sei es unwahrscheinlich geworden, dass die Bundesregierung ein Gesetzesprojekt weiter vorantreibe, das ohnehin seit über einem Jahr aufgrund von Vorbehalten in beiden Koalitionsparteien immer wieder verschoben worden sei.
Quelle: Financial Times Deutschland vom 08.06.2011