Presseinformation: Göttinger Workshop zum Medizinrecht: Ärztliche Behandlung am Lebensende

Nr. 395/2006 - 12.12.2006

Juristen, Mediziner und Theologen diskutieren Reformvorschläge zur Patientenautonomie
(pug) Reformvorschläge zur rechtlichen Regelung der Patientenautonomie stehen im Mittelpunkt des 1. Göttinger Workshops zum Medizinrecht, der am 15. Dezember 2006 an der Universität Göttingen stattfindet. Unter der Überschrift „Ärztliche Behandlung am Lebensende: Auf dem Weg zu einer Gesamtregelung?“ befassen sich Experten aus Rechtswissenschaft, Medizin, Ethik und Theologie mit Patientenwillen, Patientenverfügungen und den therapeutischen Grenzen lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen. Darüber hinaus wird es um die Aspekte Palliativmedizin und Sterbebegleitung gehen. Zu dieser Veranstaltung laden das Zentrum für Medizinrecht der Göttinger Juristischen Fakultät und das Zentrum Anaesthesiologie, Rettungs- und Intensivmedizin am Bereich Humanmedizin der Georg-August-Universität ein.
„Menschen wollen nicht nur leben, sondern zur rechten Zeit auch sterben können. In der Intensivmedizin, lange Zeit für unbarmherzige Lebensverlängerung gescholten, hat es inzwischen einen Paradigmenwechsel gegeben: Mehr palliative Fürsorge und Empathie für den Patienten und weniger die medizinische Technik sollen das Geschehen am Lebensende prägen. Wann und unter welchen Bedingungen jedoch eine lebenserhaltende Therapie noch ,angezeigt‘ oder bereits ,sinnlos‘ ist, lässt sich nur schwer beantworten“, erläutert Prof. Dr. Gunnar Duttge, Direktor des Zentrums für Medizinrecht. Der Wille des Patienten rücke daher in das Zentrum der Aufmerksamkeit. „Zur Verhinderung einer möglichen Handlungsunfähigkeit in einer kritischen Behandlungs- und Entscheidungssituation dient das Instrument der Patientenverfügung, das jedoch in seiner Bedeutung und seiner praktischen Tauglichkeit immer noch umstritten ist“, betont der Rechtswissenschaftler.
Im Mittelpunkt des Workshops steht die Frage nach möglichen rechtlichen Regelungen: So bereitet das Bundesministerium der Justiz derzeit einen Gesetzesentwurf vor, nachdem der Deutsche Juristentag im September dieses Jahres aus strafrechtlicher Perspektive zur Patientenautonomie bei der Sterbebegleitung Stellung genommen hat. In Österreich sind bereits im Juni 2006 entsprechende Regeln in Kraft getreten. „Im Rahmen der Veranstaltung fragen wir danach, was der deutsche Gesetzgeber von Österreich lernen kann. Darüber hinaus wollen wir den Dialog zwischen Juristen, Medizinern, Theologen und Vertretern der Medizinethik fördern“, betont Prof. Duttge.
Der Workshop ist öffentlich. Er findet von 15 bis 19.30 Uhr in der Paulinerkirche, Papendiek 14, statt. Weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse www.uni-goettingen.de/de/sh/31531.html abrufbar.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Georg-August-Universität Göttingen, Juristische Fakultät, Zentrum für Medizinrecht
Goßlerstraße 19, 37073 Göttingen, Telefon (0551) 39-7435, Fax (0551) 39-9240
e-mail: lehrstuhl.duttge@jura.uni-goettingen.de, Internet: www.jura.uni-goettingen.de