14/06/2011: Selbständige benötigen vermehrt staatliche Einkommensunterstützung
Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge müssten immer mehr Selbständige ihr zu geringes Einkommen mit Leistungen der staatlichen Grundsicherung (Hartz IV) aufstocken. Von 2007 bis 2010 sei nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Zahl der Selbständigen, die neben ihren Einkünften Hartz IV-Leistungen beziehen, um mehr als 50.000 auf im Jahresdurchschnitt 125.000 Hilfebedürftige angestiegen. Von den im Februar 2011 gezählten 118.000 selbständigen Aufstockern hätten etwa 85.000 nur über ein Einkommen von weniger als 400 Euro verfügt, 25.000 hätten bis zu 800 Euro verdient, der Rest „etwas mehr“.
Wie die SZ weiter schreibt, gebe es in Deutschland etwa 4,4 Millionen Selbständige. Zu ihnen gehöre eine wachsende Zahl von Ein-Mann- oder Ein-Frau-Betrieben. Bei ihnen handele es sich häufig „um Kümmerexistenzen, die sich mit ihrem Geschäft gerade so über Wasser halten können“. Ungeachtet der Tatsache, dass viele Arbeitslose im Zuge der rot-grünen Arbeitsmarktreformen jahrelang in die kleinunternehmerische Selbständigkeit gedrängt worden sind, berichtet die Zeitung von Missbrauchsbefürchtungen, da Selbständige ihr Einkommen so herunterrechnen könnten, dass sie auf dem Papier Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt hätten, obwohl sie auf das Geld gar nicht angewiesen seien. Heinrich Alt, Mitglied im Vorstand der BA, halte es daher für nötig, darüber nachzudenken, ob sich die Bezugsdauer von Grundsicherungsleistungen für Selbständige zeitlich begrenzen lasse.
Quelle: Sueddeutsche.de vom 14.06.2011