15/04/2011: Missbrauch von Leiharbeit wird minimal eingedämmt

Nach dem Bundestag habe auch der Bundesrat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen den Missbrauch in der Leiharbeitsbranche zugestimmt, das meldet das Hamburger Abendblatt. Am Freitag habe er die geplante Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gebilligt, die den so genannten "Drehtüreffekt" unterbinden soll. Dieser bestehe darin, dass Firmen regulär Beschäftigte erst entlassen und anschließend als Zeitarbeiter zu schlechteren Bedingungen wieder einstellen würden.

Mit den Regelungen gegen den Drehtüreffekt würde der Gesetzgeber auf Vorfälle bei der Drogeriemarkt-Kette Schlecker reagieren. Das Unternehmen sei im vergangenen Jahr dafür in die Kritik geraten, kleinere Filialen zu schließen, den Angestellten zu kündigen und Mitarbeiter für neu eröffnete Märkte über eine Leiharbeitsfirma zu deutlich schlechteren Konditionen neu einzustellen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass ein Beschäftigter, der aus einem Unternehmen ausscheidet und in den nächsten sechs Monaten dort wieder als Zeitarbeiter anfängt, das gleiche Gehalt wie ein Festangestellter erhalten muss.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.04.2011

Weiterlesen:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, Bundesrat Drucksache 847/10.